Geld abgezweigt
SVP-Finanzaffäre: Ausgerechnet ein SP-Anwalt entlastet Dominik Riner

Markus Leimbacher, Rechtsanwalt und ehemaliger SP-Grossrat, geht nicht davon aus, dass sich der zurückgetretene SVP-Politiker strafbar gemacht hat.

Fabian Hägler
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Dominik Riner erhält Unterstützung von unerwarteter Seite.

Dominik Riner erhält Unterstützung von unerwarteter Seite.

zvg

Nach seinem Rücktritt als Grossrat und Präsident der SVP Bezirk Brugg, den Dominik Riner am Samstag verkündet hatte, sass der SVP-Politiker am Dienstag nicht mehr im Kantonsparlament. Grossratspräsident und Parteikollege Benjamin Giezendanner verlas zu Beginn der Sitzung Riners Rücktrittsschreiben. Nach dessen Demission rutscht Doris Iten, die im Bezirk Brugg bei den Wahlen auf dem ersten Ersatzplatz der SVP-Liste landete, in den Grossen Rat nach.

Damit ist der Fall in politischer Hinsicht abgeschlossen – ob er eine juristische Komponente hat, ist derzeit noch offen. Fiona Strebel, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, sagt auf Anfrage, entsprechende Vorabklärungen seien noch im Gang. Nachdem die az den Fall publik gemacht hatte, wurde die kantonale Staatsanwaltschaft aktiv, um festzustellen, ob ein genügender Anfangsverdacht für ein Strafverfahren gegen Dominik Riner besteht. Dieser hatte insgesamt 2900 Franken aus der Kasse der Bezirkspartei abgezweigt: 2000 Franken an den Club Bürgerliche 100, der die SVP unterstützt, 900 Franken für Eintrittskarten zum Jägerball 2015.

Doch sind damit tatsächlich Straftatbestände erfüllt? In Betracht kommen könnten Betrug – dafür wird Arglist oder böse Absicht vorausgesetzt – oder ungetreue Geschäftsbesorgung. Markus Leimbacher, früherer SP-Grossrat und Rechtsanwalt mit Kanzlei in Brugg, sagt auf Anfrage: «Ich gehe eher nicht davon aus, dass sich Dominik Riner in strafrechtlicher Hinsicht etwas hat zuschulden kommen lassen.» Leimbacher hält die Voraussetzungen für eine Verurteilung von Riner bei beiden möglichen Tatbeständen für nicht gegeben. «Er hat wohl eher ungeschickt gehandelt, aber nicht versucht, sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.»

Nicht mit Fall Dubler vergleichbar

Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung – die möglichen Straftatbestände sind dieselben wie im Fall des Wohler Gemeindeammanns Walter Dubler. Dieser wurde vom Bezirksgericht Zurzach und vom Obergericht verurteilt, seine Beschwerde dagegen ist am Bundesgericht hängig. Staatsanwaltschafts-Sprecherin Strebel hält jedoch fest, die Vorwürfe gegen Riner seien nicht mit dem Verfahren gegen Dubler vergleichbar. Der inzwischen abgesetzte Gemeindeammann sei im öffentlich-rechtlichen Umfeld tätig gewesen, Riner bewege sich indes im privatrechtlichen Bereich mit seinen eigenen Regeln.