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Kanton Aargau
Die Personalkommission und der Verband des Staatspersonals kritisieren die unterschiedlichen Regelungen für Kantonsangestellte und Grossräte. Grund für den Misstand ist ein Entscheid des Grossratsbüros. Dieser sorgt nun für rote Köpfe.
Seit dem 1. April müssen Kantonsangestellte, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, oder Grossräte, die nicht mit dem öffentlichen Verkehr zu den Sitzungen anreisen, für die Parkplätze bei den Verwaltungsgebäuden zahlen. Dies ist die Folge eines Vorstosses von GLP-Grossrat Adrian Kerkhoven, der verlangte, der Kanton müsse seine Parkflächen bewirtschaften.
Kerkhovens Motion wurde im März 2015 mit grosser Mehrheit überwiesen, doch die Umsetzung sorgt für Unmut: Gestern Dienstagmorgen verteilten Kantonsangestellte im Namen der Personalkommission Flyer an Grossräte, die im Buchenhof parkieren. Darauf heisst es: «Es bezahlen nur die Angestellten der kantonalen Verwaltungen die Gebühren (ohne Parkplatzzusicherung); der Grosse Rat kommt dieser Verpflichtung nicht nach!» Diese Haltung ist für die Personalkommission «nicht nachvollziehbar und widerspricht dem allgemeinen Rechtsempfinden».
Tatsächlich sind die Parkplätze für die Politiker immer noch gratis, während die Mitarbeiter des Kantons zahlen müssen. Grund dafür ist ein Entscheid des Grossratsbüros. Dieses wies den Umsetzungsvorschlag für die Parkgebühren Mitte März als «nicht praxistauglich» an den Regierungsrat zurück. Das Büro unterstütze die Einführung kostenpflichtiger Parkplätze für die Mitglieder des Grossen Rats grundsätzlich, hiess es damals. Es bemängelte jedoch, dass diese «trotz Kostenpflicht den zahlenden Ratsmitgliedern an Sitzungstagen nicht sicher zur Verfügung stehen».
Dass sich die Grossräte mit der Rückweisung um die Gebührenpflicht drücken, stösst der Personalkommission sauer auf. Sie fordert auf dem Flyer «gleiches Recht für alle – auch bei der Gebührenpflicht!» Konkret verlangt die Kommission, dass auch der Grosse Rat «seine Verantwortung wahrnimmt und die Parkgebühren bezahlt». So würde das Parlament «ein solidarisches Zeichen gegenüber den Verwaltungsangestellten, welche pflichtbewusst ihren Teil dazu beisteuern», setzen, heisst es auf dem Flyer.
Doris Rütimann, Präsidentin der Personalkommission, sagt auf Anfrage der az: «Für einige Mitarbeiter, die bisher gratis parkieren konnten, bedeutet die Einführung der Parkplatzgebühren eine Lohnkürzung.» Als dann bekannt geworden sei, dass Grossratsmitglieder weiterhin keine Gebühren zahlen, obwohl dies in der Verordnung klar vorgesehen ist, habe dies das Fass zum Überlaufen gebracht und man habe sich zur Flyer-Aktion entschlossen. «Bei der Aktion im Buchenhof-Parkhaus zeigte sich, dass zumindest einige Grossräte gar nicht wussten, dass die Gebührenregelung für das Kantonspersonal schon seit dem 1. April gilt», sagt Rütimann. Manchen sei zudem nicht bewusst gewesen, «dass auch Kantonsangestellte keinen garantierten Parkplatz haben».
Nicht nur Rütimann, sondern auch Balz Bruder, Präsident des Aargauischen Staatspersonalverbandes, kritisiert die aktuelle Situation: «Wir haben die Gleichbehandlung und den Abbau von Privilegien von allem Anfang an gefordert.» Nun zeige sich aber, dass es nach wie vor Gleiche und Gleichere gebe – «das ist nicht akzeptabel». Im Grundsatz sei gegen die Bewirtschaftung von Parkplätzen nichts einzuwenden, hält Bruder fest. «Wenn sie so umgesetzt wird wie beim Kanton, ist sie aber nicht glaubwürdig.»
Gemäss einem Merkblatt des Finanzdepartements müssen Mitarbeiter, die ihr Auto auf einem Parkplatz des Kantons abstellen wollen, «vorgängig eine Bezugsberechtigung beim jeweiligen Departement bzw. bei den Gerichten Kanton Aargau bzw. bei der Staatskanzlei beantragen». Weil die Zahl der Parkplätze beschränkt ist, kann pro Standort nur eine bestimmte Anzahl Tages-, Monats- oder Jahresparkbewilligungen vergeben werden.
Im Merkblatt heisst es weiter: «Es besteht kein Anspruch auf eine Bezugsberechtigung.» Dennoch werden offenbar fixe Parkplätze vergeben – dies hat die az aus Verwaltungskreisen erfahren. Wer von diesem Privileg profitiert, ist unklar. Die Vermutung liegt nahe, dass höhere Beamte eher einen fest zugeteilten Spezialparkplatz erhalten – jedoch bezahlen alle gleich viel für die nötige Parkbewilligung, vom Lehrling bis zum Regierungsrat. Claudia Penta, die Sprecherin des Finanzdepartements, das für die Umsetzung der Parkbewirtschaftung zuständig ist, räumt auf Anfrage ein: «Dort, wo es zu wenig Parkplätze hat, wurden zum Teil Zuweisungen gemacht.» Die Zuteilung der vorhandenen Parkplätze sei durch die jeweiligen Departemente vorgenommen worden, sagt Penta weiter. Nach welchen Kriterien dies geschieht, bleibt allerdings offen.
In der Verwaltung kursiert auch die Information, dass Kantonspolizisten, offiziell befristet für ein Jahr, nur die Hälfte des Betrags bezahlen, den alle anderen Kantonsangestellten entrichten müssen. Claudia Penta hält fest: «Sämtliche gebührenpflichtigen Parkplätze der Kantonspolizei werden mit der vollen Jahresgebühr von 720 Franken belastet.» Die Verrechnung bei der Kantonspolizei erfolge solidarisch. Das heisst: «Die Polizeiangehörigen benutzen jeweils zu zweit einen Parkplatz und teilen sich die Kosten hälftig.»
Allerdings müssen bei weitem nicht allen Kantonspolizisten für ihren Parkplatz zahlen. Wer bei der Mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim eingesetzt wird, parkiert gratis – denn die Gebührenpflicht gilt nicht bei allen Kantonsliegenschaften. An folgenden Standorten ist das Parkieren laut einem Merkblatt des Finanzdepartements weiterhin gratis: Zivilschutzzentrum Eiken, Liebegg Gränichen Liebegg (inklusive Schloss), Länzert Schafisheim (Mobile Einsatzpolizei, Strassenverkehrsamt), Justizvollzugsanstalt Lenzburg (inklusive Zentralgefängnis), Museum Aargau (diverse Gemeinden), Kloster Olsberg, Werkhöfe des Baudepartements (diverse Gemeinden). Der Regierungsrat hat dies aufgrund der unterschiedlich guten Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln festgelegt.
In seiner Motion ging Adrian Kerkhoven dank der Parkgebühren von Einnahmen von einer Million Franken für den Kanton aus. Abgerechnet werden die Gebühren elektronisch über das System ParkingCard. Für die Bewirtschaftung der Parkbewilligung mit einer Software und für den Gebührenbezug hat das Finanzdepartement mit dem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich laut Claudia Penta auf 5,6% bis 6% der Gebühreneinnahmen – je nachdem, ob der Umsatz über oder unter einer Million pro Jahr liegt. Für die Einführung und Einrichtung des Systems hat der Kanton einmalig 4000 Franken an ParkingCard bezahlt.
Kontrolliert werden die parkierten Autos durch Kantonsmitarbeiter. Sie rücken mit dem Smartphone aus und jagen mit einer App von ParkingCard mögliche Parksünder. Dabei werden die Angestellten praktisch zu Hilfspolizisten, wie ein kantonales Merkblatt zeigt: Wird ein Verstoss festgestellt, muss ein Formular mit einem Einzahlungsschein ausgefüllt werden. «Das ausgefüllte Formular wird in ein Plastiksäckchen gesteckt und unter den Scheibenwischer geklemmt», heisst es im Merkblatt weiter. Zudem müssen die Kontrolleure das Auto fotografieren und die Fotos danach ans Finanzdepartement schicken.