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Aargau
Kanton Aargau
Verdient ein Feuerwehrmitglied über 5000 Franken, muss er den Betrag versteuern. Das will die Steuergesetzrevision, über die der Grosse Rat am 5. Mai 2015 zu befinden hat. Dagegen wehrt sich der Aargauische Feuerwehrverband.
Bisher mussten die Feuerwehrleute im Kanton Aargau ihren Sold — die Entschädigung für effektiv geleistete Dienststunden — nicht versteuern. Dies soll sich mit der Steuergesetzrevision, über die der Grosse Rat am 5. Mai 2015 zu befinden hat, ab dem Jahr 2016 ändern. Ab diesem Zeitpunkt soll der steuerfreie Betrag auf 5000 Franken beschränkt werden.
Allerdings ist diese reduzierte Steuerbefreiung keine Erfindung des Aargauischen Regierungsrates. Grundlage für den Entscheid des Kantons ist vielmehr das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes, dessen Neuregelung der Bund im Juni 2011 beschlossen hat.
Nach diesem Gesetz bleibt der Sold der Milizfeuerwehrleute in Bund und Kantonen «für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr bis zu einem von den Kantonen zu bestimmenden Höchstbetrag steuerfrei.» Zu den erwähnten Kernaufgaben gehören Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung und allgemeine Schadenwehr.
Der Aargauische Feuerwehrverband (AFV) wehrt sich gegen die vorgeschlagene Obergrenze von 5000 Franken und schlägt, in Anlehnung an die Obergrenzen in anderen Kantonen (siehe Box), einen steuerfreien Betrag von 10 000 Franken vor. «5000 Franken mögen für die Angehörigen kleiner Feuerwehren, die nur wenige Einsätze verzeichnen, genügend sein», gibt Präsident Joe Habermacher zu.
Stützpunktfeuerwehren und mittlere bis grosse Ortsfeuerwehren haben jedoch so zahlreiche Einsätze, dass der Sold den Betrag von 5000 Franken bald einmal übersteigt. «Aufgrund der im Laufe der letzten Jahre erfolgten Fusionen gibt es immer mehr regionale Feuerwehren, die wegen des grösseren Einzugsgebietes mehr Einsätze zu leisten haben», gibt Habermacher zu bedenken. «Das ist zwar ein Vorteil bezüglich Einsatzerfahrung, wenn dann aber ein Teil des Soldes noch versteuert werden muss, dämpft das die Motivation. Man wird für seinem Einsatz für die Öffentlichkeit quasi bestraft.»
Dies betreffe insbesondere die Kaderleute der Feuerwehren, die als Stützen des Miliz-Systems eine wichtige Aufgabe erfüllen. «Wir streben jedoch eine Gleichbehandlung aller Feuerwehrangehörigen an, was mit der vorgeschlagenen Grenze von 5000 Franken nicht der Fall ist.» Die Forderung nach einer höheren Freigrenze begründet Präsident Habermacher unter anderem damit, dass der Sold die Entschädigung für eine Miliz-Tätigkeit darstelle, welche während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr geleistet werde. «Für die Gemeinden hat die Organisation der Feuerwehr als Miliz gegenüber von Berufsfeuerwehren den Vorteil, dass sie die Bereitschaftszeiten nicht entschädigen müssen», führt Habermacher weiter aus.
Den höchsten Freibetrag für die Feuerwehrbesoldung gewähren die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn mit 10 000 Franken. In den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg gilt ein Freibetrag von 9000 Franken, Jura, Wallis und Zürich gewähren 8000 Franken, im Kanton Schaffhausen beträgt der Freibetrag 7000 Franken. Noch nicht entschieden hat Neuenburg; dort werden 6000 Franken vorgeschlagen. Die übrigen Kantone haben sich – zum Teil erst vorläufig – dem Bund angeschlossen und die Obergrenze des Freibetrags auf 5000 Franken festgesetzt. (do)
Schon heute sehen sich die Feuerwehren mit dem Problem konfrontiert, dass viele Leute nicht mehr bereit sind, ihre Freizeit für den Feuerwehrdienst einzusetzen. «Mit der neuen Regelung werden zusätzlich ungünstige Bedingungen für die Rekrutierung von neuen Feuerwehrleuten geschaffen», befürchtet Habemacher. «Der Aargauische Feuerwehrverband beantragt deshalb, dass die vom Bund zwingend verlangte, von den Kantonen jedoch frei zu bestimmende Obergrenze im Aargau auf 10 000 Franken festgesetzt wird», fasst der Präsident das Anliegen der Feuerwehrleute zusammen.
Die Freigrenze gilt ausschliesslich für den Feuerwehrsold. Dieser beträgt für eine zweistündige Übung je nach Gemeinde zwischen 25 und 45 Franken. Der Einsatzsold beläuft sich zum Beispiel bei der Feuerwehr Oberwynental auf 38 Franken pro Stunde. Autospesen werden keine vergütet, auch wenn die Anfahrtswege teilweise lang sind.
Als Nebenerwerb weiterhin versteuert werden müssen sämtliche Funktionsentschädigungen (zum Beispiel für Kommandanten), Kaderpauschalen, Entschädigung für administrative Arbeiten oder freiwillige Dienstleistungen (Saalwache, Verkehrsregelung bei Grossanlässen) sowie das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute.