Aargau
Strassenverkehrsamt beschäftigte vorbestraften Arzt als Gutachter

Obwohl die Behörden wussten, dass Beat Börlin für ein falsches Gutachten verurteilt wurde, erteilten sie dem Arzt weitere Aufträge. Das Amt für Justizvollzug, im selben Departement wie das Strassenverkehrsamt, beendete hingegen die Zusammenarbeit.

Fabian Hägler
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Verrechnet: Autofahrer waren auf den Zürcher Strassen korrekter unterwegs als budgetiert (Symbolbild)

Verrechnet: Autofahrer waren auf den Zürcher Strassen korrekter unterwegs als budgetiert (Symbolbild)

Nicole Nars-Zimmer

Fritz Meier (Name geändert) ist nie betrunken Auto gefahren, hat laut seinem Anwalt Willy Bolliger noch keine Verkehrsbusse erhalten – dennoch hat er seit bald zwei Jahren keinen Führerausweis mehr.

Was auf Anhieb unverständlich erscheint, klärt sich in einem Artikel der «Weltwoche» vom Donnerstag. Der Wohler Arzt Beat Börlin hielt im Sommer 2011 in einem Gutachten fest, bei Meier sei die Gefahr eines künftigen Alkoholismus nicht auszuschliessen. Das Aargauer Strassenverkehrsamt verfügte auf Empfehlung des Arztes ein einjähriges absolutes Alkoholverbot. Kurze Zeit später wurde Meier der Führerausweis entzogen – ein Bluttest hatte bei ihm einen erhöhten CDT-Wert ergeben.

Gutachter wurde 2012 verurteilt

Dies kann ein Anzeichen für Alkoholkonsum sein, ein sicherer Beweis ist es aber nicht. Das muss auch Gutachter Börlin gegenüber Willy Bolliger einräumen, der Meier seit zwei Jahren als Anwalt vertritt. Bolliger zieht den Fall durch mehrere Instanzen, derzeit ist er am Bundesgericht hängig.

Anfang Oktober findet Bolliger schliesslich heraus, dass Beat Börlin bereits 2010 für ein falsches Gutachten verurteilt wurde. «Dabei handelte es sich um eine versicherungsrechtliche Frage, weiter möchte ich mich zum Fall nicht äussern», sagt Börlin gegenüber der AZ. Gegenüber der «Weltwoche» sagte der Arzt, er habe sich mit 61 Jahren «freiwillig vorzeitig pensionieren lassen».

Weiter für Strassenverkehrsamt...

Samuel Helbling, Leiter Kommunikationsdienst des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI), bestätigt auf Anfrage: «Es ist richtig, dass Dr. Beat Börlin im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gutachter verurteilt wurde. Allerdings betraf dies kein Gutachten, das er im Auftrag des Strassenverkehrsamts Aargau erstellte», ergänzt er.

Auf die Frage, weshalb Börlin auch nach seiner Verurteilung weiter für das Strassenverkehrsamt tätig war, antwortet Helbling: «Damals wurde die Zusammenarbeit weitergeführt, weil das Strassenverkehrsamt keine Anhaltspunkte für eine mangelnde Qualität der Gutachten von Dr. Börlin hatte.» Diese hätten auch in Rechtsmittelverfahren Bestand gehabt. Helbling erklärt weiter: «Das Gericht hatte das Verschulden von Dr. Börlin offenbar als gering beurteilt und das Strafmass tief angesetzt. Es wurde kein Berufsverbot verhängt und das Verfahren lag schon lange zurück.»

... nicht mehr für Justizvollzug

Doch nicht alle Ämter im Departement von Urs Hofmann beurteilen den Fall gleich – und der Regierungsrat wusste dies nicht. «Das Amt für Justizvollzug hat in eigener Kom-
petenz entschieden, die Zusammenarbeit mit Dr. Börlin einzustellen», erklärt Samuel Helbling. Darüber war die Departementsleitung nicht informiert.» Helbling merkt an, dass das Amt für Justizvollzug in der Regel mit den Psychiatrischen Diensten Aargau (PDAG) zusammenarbeite und nur selten Aufträge an freischaffende Gutachter vergebe.

Kurz bevor der Fall publik wurde, hat auch das Strassenverkehrsamt die Zusammenarbeit mit Börlin eingestellt. Man werde ihm keine Gutachteraufträge mehr zuweisen, teilte das DVI Bolliger mit. Die Zusammenarbeit sei gekündigt worden, weil man befürchte, dass «die Akzeptanz der Gutachten bei den Betroffenen nicht mehr gewährleistet wäre».