Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Der Kanton Aargau senkt bei der Umsetzung der Steuervorlage (STAF) des Bundes die kantonalen Gewinnsteuern für Unternehmen nicht. Die Unternehmen können jedoch Forschungsaufwendungen zusätzlich abziehen. Der Grosse Rat folgt der Regierung mit 99 zu 25 Stimmen auf ganzer Linie und hiess die entsprechende Reform des Steuergesetzes gut.
Es ist bekannt, dass EU und OECD die privilegiert tiefe Besteuerung sogenannter Statusgesellschaften in den Schweizer Kantonen nicht mehr akzeptiert. Deshalb stimmt das Volk am 19. Mai über die nationale Steuervorlage (STAF) ab.
Damit will der Bund den Kantonen ein Instrumentarium möglicher Abzüge zur Verfügung stellen, um Firmen halten zu können. Die Kantone bekommen einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer (dem Aargau winken hier jährlich 40 Millionen Franken), um befürchtete Steuerausfälle auszugleichen. Zudem fliesst bei einem allfälligen Ja mehr Geld in die AHV.
Die Kantone müssen eine Folgelösung erarbeiten. Viele sind schon sehr weit. Der Kanton Bern ist mit seiner Lösung (mit einer kleinen Gewinnsteuersatzsenkung) sogar schon vor dem Volk gescheitert. Als nächstes stimmt Solothurn am 19. Mai – also gleichzeitig mit der STAF – über die eigene kantonale Lösung ab. Solothurn will den Steuersatz für Firmen von maximal 21,4 auf 13,1 Prozent senken, und weitere Massnahmen ergreifen.
Nochmals eine ganz andere Lösung strebt der Aargau an. Er steht heute mit seinem Gewinnsteuersatz von 18,6 Prozent im Mittelfeld der Kantone. Würde er ihn senken, um Firmen zu halten, würde ihn das pro Prozent Senkung 30 Millionen Franken kosten, argumentiert die Regierung. Deshalb will sie gänzlich auf eine Gewinnsteuersenkung verzichten. Und dies im Einverständnis mit der Wirtschaft, wie Finanzdirektor Markus Dieth am Dienstag im Grossen Rat bei der Behandlung der Vorlage betonte. Die Mittel vom Bund sollen vorab in hohe Abzüge für Firmen für Forschung und Entwicklung sowie Patente investiert werden. Doch der Kantonshaushalt soll nicht belastet werden.
In der Debatte von Dienstag traten die Fraktionen reihenweise auf die Vorlage ein, wenngleich etwa die Grünen die nationale Vorlage STAF massiv ablehnen. Und die SVP zeigte grosse Vorbehalte gegenüber den verschiedenen geplanten Abzügen für Firmen. Sie behält sich vor, in der zweiten Lesung der Vorlage im September zu diesen Abzügen je nach Antworten der Regierung – der Rat überwies einen Prüfungsantrag, wonach die Regierung zu Wirkung und Kosten der Abzüge bis dann mehr Klarheit schaffen muss – gegebenenfalls alternativ einen Antrag für einen tieferen Gewinnsteuersatz zu stellen.
Zwei Anträge von links für eine Mehrbelastung der Firmen waren im Rat chancenlos. Am Schluss hiess das Kantonsparlament die Vorlage – die ungefähr budgetneutral sein soll – unverändert mit 99 : 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen gut. Geschlossen Ja stimmten SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, GLP und EVP. Die Neinstimmen und Enthaltungen stammten von SP und Grünen. SP-Vertreter stimmten vorab Nein, die Grünen enthielten sich mehrheitlich.
Jetzt ist der Ball wieder bei der Regierung. Sie muss die Fragen aus dem Grossen Rat zu den geplanten Abzügen beantworten. Schon im Juli wird die Regierungs-Botschaft für die zweite Lesung erwartet. Der Rat entscheidet dann im September abschliessend. Die Vorlage soll per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Sollte es ein Referendum geben, wäre die Abstimmung am 17. Mai 2020.
Alle Beschlüsse des Grossen Rats können Sie auch in unserem Ticker nachlesen: