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Kanton Aargau
Wer sich weigert, die Steuererklärung auszufüllen, wird zusätzlich zur Kasse gebeten: Die Bussen dafür sprengten im Aargau im letzten Jahr die 10-Millionen-Marke.
Niemand zahlt gerne Steuern. Und vorher macht sich niemand mit Begeisterung ans Ausfüllen der Steuererklärung. Trotzdem muss diese Formalität alle Jahre von den rund 385 000 Aargauer Steuerpflichtigen erledigt werden.
2014 wurden im Kanton gesamthaft 10 700 Bussen ausgesprochen, weil Bürger trotz wiederholten Aufforderungen und Mahnungen die Steuererklärung mit der Deklaration ihrer Einkommens- und Vermögenswerte nicht eingereicht hatten.
Der Ertrag aus diesen Bussen war letztes Jahr mit 10,3 Millionen Franken besonders gross. 2013 lag die Marke noch bei 9,6 Millionen, ein Jahr davor bei 9,4 Millionen Franken. Dave Siegrist, Vorsteher des kantonalen Steueramts, hat für diese «leichte Steigerung» keine schlüssige Erklärung. Man beobachte beim Bussenertrag immer wieder Schwankungen und so könne das Überschreiten der 10-Millionen-Marke «auch Zufall sein». Für Siegrist lässt sich die Zunahme der Bussen in den letzten Jahren am ehesten mit der «prozentualen Zunahme der Aargauer Bevölkerung» begründen. Der Anteil der Steuererklärungs-Verweigerer sei damit in etwa stabil.
Bussen steigen mit jedem Mal
Der auf den ersten Blick recht hoch erscheinende Gesamtbetrag für eine administrative Unterlassungssünde lässt sich durch die Tatsache erklären, dass sich die Bussenhöhe nach dem steuerbaren Einkommen des Säumigen richtet und zudem mit jedem Mal progressiv ansteigt.
Während die Mindestbusse bei 50 Franken liegt und somit bei Steuerpflichtigen mit keinem oder sehr geringem Einkommen prozentual stark ins Gewicht fallen kann, zahlt jemand mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 101 000 und 110 000 Franken beim dritten Mal 1800 Franken.
Steueramtsvorsteher Siegrist liefert auch ein Beispiel für die Maximalstrafe von 10 000 Franken: Für diese Kategorie reicht es, wenn man mit einem Einkommen zwischen 111 000 und 120 000 Franken zum fünften Mal hintereinander keine Steuererklärung eingereicht hat.
Die Busse befreit nicht von der üblichen Steuerpflicht. Die durchschnittlich rund 1000 Franken pro Vorfall fallen angesichts des Steuerertrags von total 1,6 Milliarden Franken durch die natürlichen Personen im Aargau kaum ins Gewicht.
Ohne Erklärung gibts «viel Büez»
Gemäss Martin Stadler, dem Leiter Finanzen von Seon, entsprechen die Zahlen für seine Gemeinde in etwa dem Kantonsmittel: 66 Strafbefehle im Umfang von 68 000 Franken wurden im letzten Jahr ausgelöst. Der Bussenertrag von natürlichen Personen wird zwischen der Gemeinde und dem Kanton aufgeteilt.
Damit wird der zusätzliche Aufwand abgedeckt. Liegt keine Selbstdeklaration vor, kommt es zu einer «Ermessensveranlagung». In detektivischer Kleinarbeit muss das örtliche Steueramt das Einkommen zu eruieren versuchen: «Das bedeutet für uns jeweils eine Riesenbüez», hält die Seoner Steueramtsvorsteher-Stellvertreterin Vreni Wernli fest.