Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den Aargauer Thomas N. Anklage wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme und weiterer Delikte erhoben.
Der Angeklagte Thomas N. hatte am 21. Dezember 2015 in einem Einfamilienhaus in Rupperswil Carla Schauer (†48), ihre Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona (†21) ermordet und den Tatort angezündet. Im Mai 2016 wurde der heute 34-jährige Täter von der Polizei gefasst. Er legte gemäss der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau noch am gleichen Tag ein Geständnis ab.
Ergänzend zu den Ausführungen, die Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft an der Medienkonferenz vom Mai 2016 gemacht hatten, hält die Staatsanwaltschaft fest: Es hat keine Hinweise auf eine weitere in die Tat involvierte Person gegeben. Auch habe niemand vom Vorhaben gewusst. Der Beschuldigte sei wohl ein Einzeltäter.
Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte nie gefunden werden. Der Beschuldigte gibt an, er habe das Messer unmittelbar nach der Tat in Geschenkpapier eingewickelt und in der Stadt Aarau in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgt.
Alle Beiträge zum Vierfachmord von Rupperswil finden Sie in unserem Dossier.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat heute Donnerstag gegen den Beschuldigten Anklage erhoben, und zwar unter anderem wegen
Neu ist der Vorwurf der Kinderpornografie: Die Untersuchungsbehörden hätten auf den diversen beschlagnahmten elektronischen Geräten des Beschuldigten umfangreiches kinderpornografisches Material sicherstellen können, das er zuvor aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das gab die Staatsanwaltschaft ebenfalls am Donnerstag bekannt.
Die nach der Verhaftung getätigten umfangreichen Ermittlungen hätten hingegen keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass sich der Beschuldigte vor der Tat am 21. Dezember 2015 in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert hatte.
Klar ist aber, dass Thomas N. den Jungen Davin (†13) vor dessen Ermordung vergewaltigt hat.
Der Beschuldigte ist geständig und befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Die Anklage sei am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Ihre Anträge werde die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Staatsanwaltschaft will über diese Medienmitteilung hinaus keine weiteren Details zum Inhalt der Anklageschrift bekannt geben. Über das weitere Vorgehen werde zu gegebenem Zeitpunkt das Gericht informieren.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der in der Nähe des Tatorts wohnte, hatte sich am frühen Morgen des 21. Dezember 2015 Zutritt zum Haus der Familie verschafft und die vier anwesenden Personen in seine Gewalt gebracht.
Er bedrohte den 13-jährigen Sohn und zwang die Frau, ihren 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin zu fesseln und zu knebeln. Auch der jüngere Sohn wurde danach gefesselt.
Dann verlangte der Täter von der Frau, dass sie Geld beschafft. An Bankomaten in Rupperswil und Wildegg hob sie rund 1000 Euro und 10'000 Franken ab. Nach der Rückkehr ins Haus wurde auch die Frau gefesselt.
Danach verging sich der Täter am jüngeren Sohn. Zuletzt tötete der Täter seine Geiseln, indem er ihnen die Kehle durchschnitt. Er zündete die Opfer mit Brandbeschleuniger an und verschwand unerkannt aus dem Haus. Die Tötungen und die Brandlegung waren von Anfang an geplant.
Tatwaffe in Abfalleimer geworfenDie Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte nie gefunden werden. Der Beschuldigte gab an, er habe das Messer unmittelbar nach der Tat in Geschenkpapier eingewickelt und in der Stadt Aarau in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgt. (sda)
21. Dezember 2015: Thomas N. ermordet in Rupperswil vier Personen.
24. Dezember 2015: Polizei fahndet mit Flugblättern.
8. Januar 2016: Trauerfeier für die Opfer.
18. Februar 2016: Medienkonferenz der Polizei, Behörden setzen eine Belohnung von 100'000 Franken aus.
April 2016: Dreharbeiten für Aktenzeichen XY, gesucht wird der Täter.
12. Mai 2016: Thomas N. wird im Starbucks in Aarau verhaftet.
13. Mai 2016: Staatsanwaltschaft, Polizei und Regierung informieren über die Verhaftung und die bisherigen Erkenntnisse.
16. Mai 2016: Renate Senn wird als Pflichtverteidigerin von Thomas N. eingesetzt.
Täter in U-Haft im Zentralgefängnis Lenzburg, Kanton gibt Zehntausende Franken für Suizidprävention aus.
Februar 2017: Thomas N. wird in Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH verlegt.
11. Mai 2017: Zwei psychiatrische Gutachten liegen vor.
7. September 2017: Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhebt Anklage gegen Thomas N., unter anderem wegen vierfachen Mordes und Pornografie.
Unbekannt: Wann es zum Prozess am Bezirksgericht Lenzburg gegen Thomas N. kommt, ist noch nicht bekannt.