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Für 2018 hat der Aargau ein ausgeglichenes Budget. Doch schon im Jahr darauf droht ein neues grosses Defizit. Dieses könnte indessen massiv schrumpfen, falls die Nationalbank doppelt so viel Ertrag ausschüttet wie budgetiert. War also der Antrag auf eine Steuererhöhung per 2019 unnötig?
Der Grosse Rat hat am späteren über 12-stündigen Dienstagabend nach einer Marathondebatte ein ausgeglichenes Budget 2018 beschlossen. Er lockerte einige Sparmassnahmen, etwa bei der Dargebotenen Hand. Dafür gewährte er dem Staatspersonal weniger Lohnerhöhung als beantragt. Die Grafik unten zeigt aber, dass in den nächsten Jahren wieder Defizite drohen. Denn der Grosse Rat hat am Dienstag eine von der Regierung per 2019 vorgesehene Steuererhöhung abgelehnt.
Die AZ fragte Finanzdirektor Markus Dieth, wie es nun weitergeht.
Wie erleichtert sind Sie über das beschlossene Budget 2018?
Markus Dieth: Der Regierungsrat ist sehr erfreut, dass der Grosse Rat bei den beiden für die nachhaltige Haushaltsanierung sehr wichtigen Geschäften den Anträgen des Regierungsrats gefolgt ist. Er hat zum einen die Botschaft Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen verabschiedet und so die Rechtsgrundlage geschaffen, viermal die Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten auszusetzen. Und damit auch die Voraussetzungen, dass der Ertrag aus dem Heimfallverzicht des Wasserkraftwerks Klingnau für die Haushaltssanierung verwendet werden kann.
Schauen wir ein Jahr weiter. Das Budget 2019 dürfte dank 28 Millionen Franken in der Ausgleichsreserve einfacher werden, zumal wenn die Nationalbank noch mehr Geld als budgetiert ausschütten sollte?
Eine zusätzliche Ausschüttung der Nationalbank wäre natürlich ein Segen. Allein damit wären die strukturellen Probleme des Staatshaushalts aber noch nicht gelöst. Der Handlungsbedarf hängt noch von vielen verschiedenen andern Faktoren ab. Besonders auch davon, ob der Grosse Rat in den nächsten Jahren den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Reformvorhaben zustimmt.
Inwiefern?
Der Grosse Rat hat zwar erfreulicherweise dem Budget 2018 sowie der Verwendung des Heimfallverzichts Kraftwerk Klingnau für die Haushaltssanierung zugestimmt. Wir werten dies auch als Bekenntnis zur Gesamtsicht Haushaltsanierung.
Er hat aber die Planjahre 2019-2021 nicht genehmigt. Was heisst dies?
Der Grosse Rat hat sich in der Debatte zwar mit den einzelnen Positionen der Planjahre auseinandergesetzt. Gemäss unseren Grundsätzen würden die vom Grossen Rat genehmigten Planjahre für den nächsten Aufgaben- und Finanzplan 2019 - 2022 als Richtlinie gelten. Der Regierungsrat wird trotz der fehlenden Genehmigung der Planjahre mit dem nächsten Budgetprozess ein Budget 2019 und Planjahre 2020 – 2022 vorlegen. Dabei wird er die in der Detaildebatte gefassten Beschlüsse des Grossen Rates zu den Planjahren wieder in die Überlegungen miteinbeziehen.
Entgegen den Vorschlägen der Regierung hat der Grosse Rat eine Lohnerhöhung von nur 0,5 statt von einem Prozent beschlossen. Nach den Nullrunden der letzten Jahre bestehe «dringender Nachholbedarf im Vergleich zur Privatwirtschaft», schreibt jetzt die Konferenz Aargauischer Staatspersonalverbände. Die Halbierung des Regierungsvorschlags entspreche nicht dem, was im wirtschaftlichen Umfeld üblich ist. Damit verliere der Aargau als Arbeitgeber weiter an Attraktivität: «Durch die verfehlte Lohnpolitik der letzten Jahre kam die Lohnentwicklung bei den jungen Angestellten vollständig zum Erliegen.» Keine private Unternehmung könnte sich das leisten, «weil sie sonst alle ihre jungen Leute verlöre», so der Verband. (MKU)
Wenn das Problem für 2019 viel kleiner werden dürfte, hat die Regierung mit der Steuererhöhung per 2019 Panikmache betrieben?
Nein. Im Gegenteil. Das Beispiel Nationalbank zeigt, dass es immer wieder Veränderungen in der Ausgangslage geben kann. Das Grundproblem des strukturellen Defizits bleibt jedoch bestehen. Wir haben immer gesagt, dass wir keine Steuererhöhung auf Vorrat planen. Das Sanierungskonzept des Regierungsrats besteht aus drei Säulen: Reformvorhaben und Sanierungsmassnahmen, Massnahmen auf der Ertragsseite sowie Finanzmassnahmen zur Überbrückung bis längerfristiger angelegte Massnahmen ihre Wirkung erzielen können. Ob beziehungsweise in welchem Ausmass es eine Steuererhöhung braucht, hängt letztlich davon ab, wie viel auf der Aufwandseite gespart werden kann.
Wo stehen wir jetzt bei der Haushaltsanierung?
Finanzdirektor Markus Dieth: Die einzelnen Beschlüsse des Grossen Rats zu den Planjahren haben für den Regierungsrat für die Folgejahre Richtliniencharakter. Der Regierungsrat wird im August 2018 mit dem Budget 2019 beziehungsweise dem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 die weiteren Umsetzungsschritte aufzeigen.
Was wird dabei einbezogen?
Dabei werden auch zwischenzeitliche Entwicklungen zu berücksichtigen sein, wie zum Beispiel eine allfällige Doppelausschüttung der Nationalbank, Finanzausgleichsbeiträge aus Bern, die Entwicklung der Steuererträge usw. Wenn es für die Erfüllung des Ziels, den Staatshaushalt nachhaltig zu sanieren, notwendig ist, wird der Regierungsrat einen Antrag auf Steuererhöhung prüfen.
Wie entwickelt sich das Budget 2017?
Anfang Jahr gingen wir davon aus, dass 2017 rund 70 bis 80 Millionen Franken weniger Steuern von Unternehmen hereinkommen als budgetiert. Im Juni rechneten wir noch mit rund 50 Millionen weniger. Heute sieht es so aus, dass Ende Jahr wohl noch rund 20 bis 30 Millionen fehlen werden. Der Trend stimmt also und wir hoffen auf weiteren Rückenwind. Wir spüren einen schwachen Silberstreifen am Horizont.