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Kanton Aargau
Am 9. Februar wird im Aargau über das neue Kantons- und Gemeindebürgerrecht abgestimmt. Wer den Schweizer Pass will, soll zehn Jahre lang keine Sozialhilfe bezogen haben. Der Vorstoss kam von CVP-Grossrätin Susanne Voser, EVP-Nationalrätin Lilian Studer findet ihn ungerecht. Die AZ hat mit beiden geredet.
Frau Voser, die Verschärfungen kommen auf Vorschlag Ihrer Partei. Weshalb braucht der Kanton Aargau ein schärferes Einbürgerungsgesetz?
Susanne Voser: Aus meiner Sicht ist der Aargau zum Glück auch ein konservativer Kanton, wie etwa die Kantone Bern und Graubünden, welche bereits die Verschärfung eingeführt haben. Zudem hat die Mehrheit des Grossen Rats dem so zugestimmt.
Frau Studer, Sie stellen sich gegen das neue Gesetz. Wollen Sie alle Menschen im Aargau möglichst schnell einbürgern?
Lilian Studer: Nein, so ist es überhaupt nicht. Ich war als Grossrätin lange im Gesetzgebungsprozess involviert und weiss: Zehn Jahre Wartefrist nach einem Sozialhilfebezug sind eine Schikane, das geht einen Schritt zu weit und stimmt so nicht.
Lilian Studer (Jahrgang 1977) aus Wettingen ist seit letztem Dezember Nationalrätin (EVP). Zuvor war sie seit 2002 im Aargauer Grossen Rat, die letzten zwei Jahre als Fraktionspräsidentin der EVP-BDP-Fraktion.
Susanne Voser (Jahrgang 1967) war bis Ende 2019 während acht Jahren Frau Gemeindeammann von Neuenhof. Seit 2016 ist sie Mitglied des Aargauer Grossen Rats (CVP). (eva)
Warum ist es für Sie stimmig, Frau Voser?
Voser: In Neuenhof, wo ich acht Jahre lang Gemeindeammann war, hatten wir immer wieder Fälle von Menschen, die wir eingebürgert haben und die einmal Sozialhilfe bezogen hatten. Für die Bevölkerung war das schwierig nachzuvollziehen. Viele fanden, dass zuerst die Schulden bei der Sozialhilfe zurückzuzahlen seien. Aus diesem Grund bin ich für die zehn Jahre Wartefrist.
Macht denn wirtschaftliche Unabhängigkeit für Einbürgerungswillige keinen Sinn?
Studer: Doch, aber eine dreijährige Wartefrist, wie sie das Bundesgesetz neu vorschreibt, haben wir schon im heutigen kantonalen Gesetzestext. Dies ist sinnvoll. Fünf Jahre wären auch angemessen gewesen, zehn Jahre aber eindeutig nicht. Man muss sich im Klaren sein: Es geht hier um Menschen, die aus der Sozialhilfe draussen sind. Sobald es ihre wirtschaftliche Situation zulässt, müssen sie das Geld zurückzahlen, aber vielleicht können sie das noch nicht, weil sie am Existenzminimum leben.
Teilweise wurde der Vorwurf laut, Menschen, die in der Sozialhilfe sind, weil sie arm sind, würden mit dem Gesetz bestraft.
Voser: Dafür gibt es ja die Härtefallklausel auf Bundesebene. Diese wird in den Gemeinden angewendet, dort, wo man die Menschen kennt und ihre Situation richtig einschätzen kann. Dort hat die Gemeinde Spielraum und kann Rücksicht nehmen.
Studer: Die Härtefallklausel gibt es zwar, aber sie wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgelegt.
Frau Voser, Sie haben gesagt, sie hätten aus der Bevölkerung Rückmeldungen gekriegt. War man in Neuenhof der Meinung, dass es zu viele Einbürgerungen gibt?
Voser: Gewisse Fälle hat man einfach nicht verstanden, vor allem, dass sich unter der alten Bundesregelung vor 2014 sogar Asylsuchende einbürgern lassen konnten.
Der Regierungsrat lehnt die zehn Jahre ab, wäre mit fünf Jahren aber einverstanden gewesen, weil sie der Residenzpflicht im Kanton entsprechen. Bei zehn Jahren wären aber oft auch andere Kantone involviert. Das sei nicht praktikabel und würde den Gemeinden zusätzlichen Aufwand bescheren. Stimmt das?
Voser: Nein, das Argument des Regierungsrats ist falsch. Alle 2200 Gemeinden in der Schweiz müssen eine Wohnsitzbestätigung ausfüllen sowie den Sozialhilfebezug bestätigen können. Das gilt gemäss Bundesrecht. Wir müssen heute also bereits abklären, wo die Personen vorher gewohnt haben, egal ob in- oder ausserhalb des Kantons und zwar über zehn Jahre. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich die Bescheinigung über den Sozialhilfebezug eingefordert werden. Der Mehraufwand bei der Kontrolle für die Gemeinden ist somit klein.
Studer: Aber gerade bei den Härtefällen gelten in jeder Gemeinde unterschiedliche Massstäbe. Und einen Härtefall bis zehn Jahre zu eruieren, wird schwierig. Gerade wenn diese Person in mehreren Gemeinden gewohnt hat.
Voser: Natürlich, aber das wird überall zu Diskussionen führen, egal in welchem Kanton. Und auch egal, wie lang die Frist ist.
Kommen wir zur zweiten Verschärfung, dem Nachweis eines bestandenen Einbürgerungstests. Ende 2018 hat eine Frau im Aargau den Staatskundetest zwar bestanden, aber der Gemeinderat empfahl, sie nicht einzubürgern. Die Gemeindeversammlung tat es trotzdem. Wäre ein solches Hin und Her mit der Verschärfung noch möglich, oder ist der Einbürgerungstest dann bindend genug?
Voser: Nein, das ist er nicht. Der staatsbürgerliche Test dreht sich um Kanton und Bund und ist schriftlich. Im Gespräch hat die Einbürgerungskommission die Pflicht, den Einbürgerungswilligen über die Gemeinde und die Umgebung zu befragen. Wenn jemand den staatsbürgerlichen Test besteht, heisst das also nicht, dass er auch über die Gemeinde Bescheid weiss. Das kann immer wieder ein Argument gegen eine Einbürgerung sein.
Was bringt es denn, die Hürden beim Test zu erhöhen, wenn sowieso das Gespräch entscheidend ist?
Voser: Alle, die auf den Test gelernt haben, bestehen ihn locker und dies ist zukünftig eine Voraussetzung. Es darf eben nicht sein, dass diejenigen, die den Test schaffen und gelernt haben, in den gleichen Topf geworfen werden, wie jene, die es nicht kümmert. Mit der neuen Regelung muss man 34 von 45 Fragen richtig beantworten. Da ist die Theorieprüfung fürs Autofahren im Vergleich um einiges schwieriger. Es geht auch nicht, dass die Mitarbeitenden auf den Gemeinden einen grossen Aufwand betreiben und der Test dann nicht zählt. Da wäre ich noch eher dafür, dass wir den Test ganz sein lassen und alles am Gespräch abgefragt wird. Dies ist jedoch für den Einbürgerungswilligen viel schwieriger, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Studer: Der Einbürgerungstest ist gar nicht das Problem, wir haben das Referendum wegen der Zehnjahresfrist ergriffen. Beim Test habe ich Verständnis dafür, dass man nur Leute zum Gespräch einlädt, die sich auch intensiv mit den Fragen auseinandergesetzt haben.
Trotzdem: Auch dieser Punkt ist letztlich eine Verschärfung.
Studer: Es bräuchte die Regelung grundsätzlich nicht. Aber deswegen wurde das Referendum nicht ergriffen. Die Vorlage hat gewisse Vorteile, aber bei der Zehnjahresfrist sage ich: Man fängt an, zu schikanieren.
Wenn sich jemand einbürgern lassen will, hängt das Meiste an den Gemeinden. Ist es überhaupt noch zeitgemäss, dass diese so viel Verantwortung tragen sollen?
Studer: Zur Person hat immer noch die Gemeinde am meisten Bezug. Darum macht es Sinn, dass sie den Hauptentscheid über die Einbürgerung trifft.
Aber heutzutage ist doch alles schnelllebiger, man wechselt vielleicht öfters den Arbeits- oder Wohnort und geht zum Studieren in einen anderen Kanton. Kann da die Integration in einer Gemeinde noch als Hauptkriterium gelten oder könnte man nicht einfach ein Kantonsbürgerrecht einführen?
Voser: Der Vorteil ist, dass die Bevölkerung in der Gemeinde näher dran ist und die Person auch wirklich kennt. Ich habe auch schon erlebt, dass sich ein ehemaliger Einbürgerungswilliger nach zweieinhalb Jahren in der Gemeinde abmelden musste, weil er den Arbeitsort gewechselt hat und es nicht anders ging. Somit erfüllte er die Hürde «Drei Jahre in einer Aargauer Gemeinde» nicht. Das fand ich persönlich ungerecht. Aber es wird immer Fälle geben, die nicht gerecht erscheinen.
Müsste man für einen solchen Fall Ausnahmeregelungen schaffen?
Voser: Je mehr Ausnahmen man macht, desto löchriger wird das System und desto schwieriger wird die Handhabung. Es geht hier auch nur um ordentliche Einbürgerungen. Viel schwieriger sind die erleichterten Einbürgerungen. Diese sind Sache des Bundes, aber wir sehen da teilweise haarsträubende Geschichten, etwa punkto Scheinehen. Das müsste der Bund besser abklären. Die Menschen in den kleinen Gemeinden, wie es sie im Aargau zuhauf gibt, können das nur schwer nachvollziehen, zumal dies sogar in grösseren Gemeinden auffällt.
Mit dem neuen Gesetz hätte der Aargau eines der restriktivsten Einbürgerungssysteme. Kommt es also letztlich einfach darauf an, wo man wohnt, ob man den Schweizer Pass erhält oder nicht?
Voser: Würden Sie in Bern oder im Kanton Graubünden wohnen, wäre es gleich wie im Aargau.
Studer: Das sind aber eben nur zwei weitere Kantone. In allen anderen ist es einfacher.
Sie beide sind Vertreterinnen von Mitteparteien die, zumindest ursprünglich, einen christlichen Hintergrund haben. Warum setzen Sie, Frau Voser, sich als CVP-Politikerin für die Verschärfung beim Einbürgerungsgesetz ein?
Voser: Einbürgerungen und ein christlicher Hintergrund haben nichts miteinander zu tun.
Wie sehen Sie das, Frau Studer?
Studer: Mit meinen Wertvorstellungen, wie Gerechtigkeit, hat dies sehr wohl etwas zu tun. Ich stelle mich hin und sage: Das ist nicht gerecht. Es kann jeden treffen, dass er von Sozialhilfe abhängig wird. Das muss uns auch bewusst sein. Eine gewisse Wartefrist ist gut, aber die Zehnjahresfrist ist eine Schikane. Auch nach einem Verbrechen muss man zehn Jahre für die Einbürgerung warten, man setzt das also gleich mit dem Sozialhilfebezug.
Voser: Sozialhilfe zu beziehen, ist sicher kein Verbrechen. Aber die Konservativen sind dafür, weil sie die Wertvorstellung haben, dass man das zurückzahlen muss, was man in schwierigen Zeiten bekommen hat. Das sind konservative, gesellschaftliche Werte.
Frau Voser, was haben die Aargauerinnen und Aargauer davon, wenn sie dem Gesetz zustimmen?
Voser: Sie bekommen klarere Regeln beim Einbürgerungsprozess.
Was haben sie davon, wenn Sie Nein sagen, Frau Studer?
Studer: Wir haben eine neuere Gesetzgebung, die funktioniert. Die Verschärfung ist über das Ziel hinausgeschossen und eine Schikane.
Ist das für jemanden, der an die Urne geht, relevant?
Studer: Weil das Gesetz im Grossen Rat gut durchgekommen ist, glaube ich, dass wir einen schwereren Stand haben werden. Ich hoffe auf das Verständnis von Menschenwürde und Gerechtigkeit bei den Stimmbürgern.
Voser: Was heisst gerecht? Es kann ja nicht sein, dass all die Politiker von der SVP, FDP, CVP und EDU keinen Sinn für Gerechtigkeit haben, die im Grossen Rat für das Gesetz waren...
Studer: Nein, aber in der Vernehmlassung war ein Grossteil der Gemeinden für eine Wartefrist von fünf Jahren, die anderen für drei Jahre.
Voser: In der Abstimmung geht es aber nicht um fünf Jahre. Ich will festhalten, dass auch Renate Gautschy als Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung dem Gesetz in dieser Form zugestimmt hat. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass die Bevölkerung ein feines Sensorium für Einbürgerungsfragen hat und zustimmen wird.
Wie viele Einbürgerungswillige effektiv von der längeren Wartefrist nach Sozialhilfebezug betroffen wären, lässt sich nicht sagen. Auch nicht, wie vielen aufgrund der aktuellen Regelung mit dreijähriger Frist der Schweizer Pass bisher verweigert wurde. Laut Andreas Bamert, dem Leiter der kantonalen Abteilung Register und Personenstand, werden die Gründe für abgelehnte Einbürgerungen im Aargau nicht erfasst. Die Kantonsverwaltung erhält von negativen Entscheiden der Gemeinden jeweils nur Kenntnis, wenn wegen einer Ablehnung ein Beschwerdeverfahren eröffnet wird. «Diese sind aber relativ selten», so Bamert.
Im Jahr 2018 wurden im Aargau insgesamt 2771 Frauen, Männer und Kinder eingebürgert. Das sind 501 mehr als 2010, aber deutlich weniger als 2016, als 3170 Personen im Aargau den Schweizer Pass erhielten.
Um sich ordentlich einbürgern lassen zu können, müssen Ausländerinnen und Ausländer seit mindestens zehn Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben – davon die letzten drei am Stück vor der Gesuchseinreichung (das ist Bundesrecht). Im Aargau müssen Gesuchsteller seit fünf Jahren im Kanton und seit drei Jahren in der gleichen Gemeinde wohnhaft gewesen sein. Um überhaupt zum Verfahren zugelassen zu werden, braucht es eine Niederlassungsbewilligung (Aufenthaltsstatus C). Diesen hatten am 31. August 2019 im Kanton 122695 Personen, Ende 2018 waren es 122164.
Ebenfalls Ende 2018 haben im Aargau 14719 Personen Sozialhilfe bezogen, davon 7893 Personen ohne Schweizer Pass. Diese Zahl beinhaltet keine Flüchtlinge (Ausweis B bis fünf Jahre, Ausweis F bis 7 Jahre in der Schweiz), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F bis 7 Jahre in der Schweiz) sowie Asylsuchende N, da diese Sozialhilfebeziehenden in separaten Statistiken ausgewiesen werden. (eva)