Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Vor acht Jahren gab ein IV-Renter aus Boswil einen Schuss ab – weil er sich von seinem Nachbarn gestört fühlte. Der psychisch angeschlagene Mann befindet sich seither stationär in psychiatrischen Kliniken – jetzt wollte er vom Bundesgericht seine Freilassung erreichen.
Der heute 51-jährige Mann löste 2009 einen Grosseinsatz der Kantonspolizei und der Sondereinheit Argus aus. In Boswil geriet der Mann in einen Streit mit seinem Vermieter und gab einen Schuss aus einer Waffe ab. Verletzt wurde niemand. Schon vorher war der psychisch Kranke durch sein Verhalten auffällig geworden, drohte Passanten und zerstörte Eigentum seiner Nachbarn.
Nach dem Vorfall wurde er vom Bezirksgericht Muri im Dezember 2011 wegen Gefährdung des Lebens und Drohung zu zwei Jahren Haft und einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Seither befand sich der 51-Jährige im Zentralgefängnis Lenzburg, den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) und der JVA Solothurn. Im Januar 2017 wurde er erneut in die UPK gebracht. Drei Monate später verlängerte das Bezirksgericht Muri, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die Massnahme des Mannes um weitere fünf Jahre.
Das Zwangsmassnahmegericht ordnete Sicherheitshaft an. Gegen diese Entscheidung beschwerte sich der Mann beim Obergericht, welches die Beschwerde abwies. Der Mann zog das Urteil nun vor das Bundesgericht und forderte dort seine Freiheit.
Er wolle bedingt aus der Massnahme entlassen werden, da er sich seit acht Jahren «in Unfreiheit befinde und sieben Mal versetzt worden sei.» Ausserdem könnten die therapeutischen Behandlungen sein Befinden nicht verbessern, sie seien «nutzlos und unverhältnismässig», begründet er.
Während den acht Jahren in stationärer Betreuung wurden dem Mann mehrere Gutachten zu seiner psychischen Gesundheit ausgestellt. Die letzten im Jahr 2015 und 2016. 2016 wurde dem IV-Rentner eine paranoide Schizophrenie attestiert – 2015 kam der Arzt zu noch zu einer anderen Einschätzung. «Diese Diagnose ist bisher nie gestellt worden», führt der Mann noch vor dem Obergericht aus. Die negative Einschätzung des Arztes sei auf die Folge einer Fehlplatzierung zurückzuführen.
Das Obergericht jedoch sah im Gutachten des Arztes keine schwachen Punkte: «Es setzt sich eingehend mit den bisher verfassten Berichten auseinander.» Nun gibt auch das Bundesgericht der Vorinstanz recht: «Auf 111 Seiten wird der relevante Sachverhalt umfassend forensisch-psychiatrisch aufgearbeitet und beurteilt», schreibt es in seinem Urteil vom 25. Oktober.
Ausserdem sei der Mann während seinen Aufenthalten in der JVA Solothurn immer wieder mit unkontrolliertem und aggressivem Verhalten aufgefallen.
Eine Verlegung in ein offenes oder geschlossenes Wohnheim könnte den 51-Jährigen überfordern. «Der Beschwerdeführer ist aufgrund seines Störungsbildes gar nicht in der Lage, auf sich gestellt den gutachterlichen Vorgaben gerecht zu werden.» Vorerst müsse psychische Stabilität hergestellt werden und das könne nur in einer stationären Therapie – mit wirksamer Verabreichung von Psychopharmaka – erreicht werden.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und liess dem Mann unentgeltliche Rechtshilfe zukommen.