Kantonsfinanzen
Schuldenabbau aussetzen, Steuerbussen und Gebühren rauf – so will Regierung weitere 50 Millionen einnehmen

Die finanzielle Lage im Kanton Aargau bleibt angespannt. Noch bevor das Volk über das neueste Sanierungspaket (u.a. Reduktion des Pendlerabzugs) abstimmt, kündigt die Regierung sieben weitere Massnahmen an. Es sollen 40 bis 50 Millionen Franken gespart werden.

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Roland Brogli kündigt zum Ende seiner Amtszeit nochmals ein Massnahmepaket an, um die Kantonsfinanzen zu verbessern.

Roland Brogli kündigt zum Ende seiner Amtszeit nochmals ein Massnahmepaket an, um die Kantonsfinanzen zu verbessern.

Sandra Ardizzone

"Die aktuelle Finanzlage erlaubt kein Nachlassen der Bemühungen", erklärt Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen an der Medienkonferenz zu den Sanierungsmassnahmen 2018. "Die schlechten Prognosen für das laufende Jahr haben sich bei den Steuererträgen bestätigt; bei den Unternehmenssteuern fallen sie deutlich tiefer aus als budgetiert." Ebenso werde ein Zusatzaufwand im Gesundheitsbereich seine Spuren in der Rechnung 2016 hinterlassen. "Der Regierungsrat rechnet mit einem Defizit in der Grössenordnung von 90 Millionen Franken", so die Prognose von Finanzdirektor Brogli.

Die Zustimmung des Grossen Rats zum Budget 2017 und die Unterstützung der Entlastungsmassnahmen in der Volksabstimmung vom 27. November seien wichtige Schritte zur Haushaltssanierung, betont die Regierung.

Aber auch wenn die Massnahmen beim Parlament und Stimmvolk durchkommen, weiss der Regierungsrat: "Sie reichen nicht aus." Deshalb hat er heute Freitag Gesetzesänderungen zur Anhörung freigegeben, die einen weiteren Beitrag zum Haushaltsausgleich ab 2018 leisten.

Es handelt sich um insgesamt sieben Massnahmen (vgl. Kasten), die den Staatshaushalt um jährlich rund 40 bis 50 Millionen Franken entlasten. Die mit Abstand höchste Entlastung wird mit der befristeten Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten erreicht. Neben den vorliegenden Massnahmen werden dem Grossen Rat in separaten Vorla-gen drei weitere Sanierungsmassnahmen 2018 beantragt.

Mit 7 Massnahmen 40-50 Millionen sparen

- Schuldenabbau aussetzen: "Im Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage vorgesehen, welche eine befristete Aussetzung der Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierung vollständig oder teilweise in der ordentlichen Rechnung verbucht werden kann. Die Kompetenz liegt beim Grossen Rat. Die Anwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung ist abhängig von der finanzpolitischen Lage. Eine Aussetzung der Schuldentilgung darf zu keinem Anstieg der Schuld der Spezialfinanzierung führen."

- Steuerbussen rauf: "Mit der Änderung des Steuergesetzes sollen kostendeckende Gebühren im Mahnwesen für ausstehende Steuererklärungen und Steuerbeträge erhoben werden. Die Belastung der entstehenden Kosten an die Verursacher ist aus Sicht eines gerechten Kostenverteilers angezeigt. Diese Kosten sollen nicht mehr der Allgemeinheit, welche ihren Pflichten rechtzeitig nachkommt, auferlegt werden."

- Gebühren rauf: Mit einer Änderung des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen soll der Kostendeckungsgrad der Einwohner- und Objektregisterdatenplattform erhöht werden, indem für Datenbezüger ausserhalb der kantonalen Verwaltung eine Gebühr für die Dienstleistungen eingeführt wird.

- Flüchtlingsfinanzierung für Gemeinden beschränken: "Durch eine Änderung des Sozial- und Präventionsgesetzes soll die Finanzierung von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen durch den Kanton zeitlich auf sieben Jahre beschränkt werden. Aktuell entschädigt der Kanton die Gemeinden für die Aufwendungen für vorläufig Aufgenommene im Umfang der im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz vorgesehenen Beiträge. Neu sollen diese Beiträge analog zur Globalpauschale des Bundes bis sieben Jahre nach Einreise in die Schweiz beschränkt werden."

- Weniger Familienzulage für Reiche: "Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht eine Reduktion des Kantonsbeitrags für Familienzulagen an bessergestellte Nichterwerbstätige vor."

- Weniger Geld für betreute Personen: "Schliesslich sollen mit zwei Änderungen des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Beiträge für persönliche Auslagen von betreuten Personengruppen auf ein vertretbares Niveau reduziert werden. Dabei handelt es sich zum einen um Personen in stationären Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen und zum anderen um Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder Spitälern."

Regierung wehrt sich gegen Sparen beim Personal

Im August hat der Regierungsrat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020 mit einem ausgeglichenen Budget 2017 und einem ausgewogenen Sanierungskonzept verabschiedet. Nach der Detailberatung durch die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) weist das Budget ein Defizit von 25 Millionen Franken auf. Gründe dafür sind die Ablehnung diverser Sanierungsmassnahmen und die Ablehnung einer vom Regierungsrat beantragten moderaten Steuerfusserhöhung um 1 Prozent.

Nach den bereits erfolgten Stellenreduktionen beim Staatspersonal sowie den Nullrunden bei den Löhnen 2014, 2016 und 2017 beantragt die Kapf weiter, den Personalaufwand bis 2018 um zusätzliche 2 Prozent zu reduzieren. Dies entspreche einem weiteren Stellenabbau von bis 90 Vollzeitstellen, so der Regierungsrat. In der Schlussabstimmung lehnte die Kapf das Budget ab, was eine Rückweisung an den Regierungsrat bedeutet.

Am 22. November 2016 beginnen die Budgetberatungen im Grossen Rat. Der Regierungsrat wehrt sich gegen die beantragte wiederholte Aufwandsenkung beim Personal. Ebenso setzt er sich entschieden für ein ausgeglichenes Budget ein. Ein Budgetdefizit oder auch eine Rückweisung des Budgets durch den Grossen Rat würde die dringend nötige Haushaltssanierung weiter verzögern.

Plädoyer für Reduktion des Pendlerabzugs

Während den Schlussberatungen des Massnahmepakets im Grossen Rat findet am 27. November 2016 die Volksabstimmung zu vier Entlastungsmassnahmen statt. Auch diese Massnahmen sind unverzichtbar für die nachhaltige Haushaltssanierung. Dazu gehört vor allem die Reduktion des Pendlerabzugs auf 7'000 Franken.

Der Regierungsrat erachtet diesen, im Vergleich zu anderen Kantonen hohen Abzug, als eine massgeschneiderte Kompromisslösung für den Aargau als Kanton der Regionen, die regionalpolitisch vertretbar und ökologisch sinnvoll ist. Die daraus resultierende Entlastung des Kantons um 10 Millionen Franken und der Gemeinden um über 9 Millionen Franken ist finanzpolitisch nötig. (az/roc)