Systemwechsel
Schluss mit Luxus-Ruhegehalt: Altersvorsorge der Regierungsräte wird neu geregelt

Für künftige Aargauer Regierungsräte soll es keine «goldenen Fallschirme» mehr geben. Die heutige Ruhegehaltsordnung wird durch eine Pensionskassen-Lösung ersetzt.

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Gegen seinen Willen musste der Regierungsrat eine neue Regelung der beruflichen Vorsorge für künftige Regierungsmitglieder ausarbeiten: Der Grosse Rat hat im November 2014 eine Motion von Wolfgang Schibler (SVP) überwiesen, die «zumindest eine Reduktion der Ruhegehälter» nach bisheriger Regelung verlangte.

Der Vorschlag liegt nun auf dem Tisch. Regierungsräte sollen in Zukunft wie alle anderen Staatsangestellten bei der Aargauischen Pensionskasse versichert werden, dabei gelten auch die gleichen Beitragsregelungen. Das heisst auch, dass es in Zukunft wohl unterschiedlich hohe Altersrenten für ehemalige Regierungsräte geben wird – je nachdem, welche Freizügigkeitsleistung aus früherer Tätigkeit sie in ihr Amt mitbringen. Sich gegebenenfalls für das Erreichen der Maximalleistung «einzukaufen» bleibt künftigen Regierungsmitgliedern selbst überlassen.

Überbrückungsrente erst ab 55

Ausgelöst werden Debatten über die Renten von Magistratspersonen meistens durch – je nach Auffassung – zu grosszügige Abgangsregelungen bei einem freiwilligen oder auch unfreiwilligen Ausscheiden aus dem Amt vor Erreichen des Pensionsalters. Dass jemand ein Ruhegehalt erhält, unabhängig davon, ob er nach der Amtszeit weitere bezahlte Tätigkeiten annimmt, werde von den Steuerzahlern weder verstanden noch goutiert, hatte SVP-Grossrat Wolfgang Schibler seine Motion begründet. Bei einem Ausscheiden aus dem Amt vor dem Pensionsalter lehnt sich die neue Regelung an den Eckwerten des geltenden Ruhegehaltsdekrets an: Bei einem Ausscheiden aus dem Amt vor dem Pensionsalter, aber nach dem 55. Altersjahr ist eine Überbrückungsrente vorgesehen, die maximal 50 Prozent des Brutto-Jahresgehalts beträgt. Das wären aktuell rund 150 000 Franken, wovon allerdings noch die ordentlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen würden. Die maximale Übergangsrente gibt es aber erst nach 12 Amtsjahren, für jedes fehlende Amtsjahr werden 3 Prozent abgezogen. Falls ein Regierungsmitglied vor dem 55. Jahr aus dem Amt ausscheidet, soll es eine einmalige Abfindung in der Höhe eines Jahresgehalts bekommen. Die Regelungen machen keinen Unterschied, ob ein Regierungsrat freiwillig zurück- bzw. nicht mehr zu einer Wiederwahl antritt oder ob er/sie ab- bzw. nicht wiedergewählt wird.

Es gilt der Besitzstand

Die neue Regelung erfolgt «unter Berücksichtigung der Besitzstandsgarantie», wie dies in der vom Grossen Rat überwiesenen Motion auch vorgesehen war. Das heisst: Für amtierende Regierungsmitglieder gelten weiterhin die alten Bestimmungen – unabhängig davon, wie lange sie noch im Amt bleiben. Also werden Finanzdirektor Roland Brogli, der sich im Oktober nicht mehr zur Wiederwahl stellt, wie auch alle anderen aktuellen Regierungsmitglieder dereinst das lebenslange Ruhegehalt von einem halben Regierungslohn erhalten, sofern sie die bisher geltenden Bedingungen erfüllen. Sollte zum Beispiel Susanne Hochuli (die als Einzige ihre Kandidatur noch immer nicht bestätigt hat) im Herbst wider Erwarten nicht mehr zur Wahl antreten, erhielte sie ein gekürztes Ruhegehalt, weil sie weniger als 12 Jahre im Amt gewesen wäre. (mou)