Abstimmungskampf lanciert
Rigorose Feuerwerks-Initiative: Knallen soll es nur noch am 1. August

Die Feuerwerks-Initiative will im Aargau das Abbrennen von Feuerwerk weitgehend verbieten. Nur am 1. August soll das noch erlaubt sein - allerdings exakt von 21 Uhr bis Mitternacht.

Urs Moser
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Ein Vulkan brennt ab.

Ein Vulkan brennt ab.

Keystone/Ennio Leanza

Für den ehemaligen EVP-Grossrat Sämi Richner ist die Initiative, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Aargau weitgehend verbieten will, «absolut nicht extrem, sondern sehr pragmatisch». Im am Montag eröffneten Abstimmungskampf betont das Initiativ-Komitee denn auch nicht das Verbot, sondern wirbt mit dem Slogan «Ja zum 1. August, Ja zur Feuerwerksinitiative».

«Ja zum 1. August» weil dann – und zwar exakt von 21 Uhr bis Mitternacht – Feuerwerke weiterhin erlaubt sein sollen. Aber fast nur dann. Der Regierungsrat soll Ausnahmen vom Verbot für «besondere öffentliche Anlässe» regeln. Und den Nationalfeiertag definieren die Initianten per se als «besonderen öffentlichen Anlass». Das heisst: Dann sollen nicht nur von Gemeinden organisierte Feuerwerke zugelassen sein, sondern auch Private sollen es krachen lassen dürfen. Allerdings nicht zu sehr, denn auch am 1. August wären nur noch Feuerwerke «ohne Knallkörper» erlaubt. Böllerraketen, die ein Feuerwerk mit einem grossen Knall eröffnen oder beenden, wären bei einem Ja am 8. März auf jeden Fall verboten.

Weiter erlaubt: Feuerwerkskörper der Kategorie 1, das sind etwa Tischbomben, Bengalstreichhölzer oder Ladykracher.
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Verboten: In die nach Initiative nicht mehr erlaubte Kategorie 2 fallen z.B. Vulkane bis 250 oder Raketen bis 75 Gramm Explosivmasse.
Verboten: Feuerwerk der Kategorie 3 darf heute nicht an unter 18-Jährige verkauft werden, z.B. Raketen bis 500 Gramm Explosivmasse.
Verboten: Kategorie 4 darf heute nur mit einer speziellen Bewilligung abgefeuert werden und kommt nicht in den freien Handel.

Weiter erlaubt: Feuerwerkskörper der Kategorie 1, das sind etwa Tischbomben, Bengalstreichhölzer oder Ladykracher.

ZVG

Der Silvester dagegen ist kein «besonderer öffentlicher Anlass» im Sinn der Initiative, eine private Geburtstagsparty oder eine Hochzeitsfeier natürlich sowieso nicht, als Ausnahme ginge allenfalls ein grosses Firmenjubiläum durch. Das heisst: Grundsätzlich dürften ausser am 1. August im ganzen Aargau nur noch Feuerwerkskörper der Kategorie 1 gemäss Sprengstoffverordnung abgebrannt werden. Und das ist für die Liebhaber besonderer Licht- und Knalleffekte so gut wie nichts. In diese Kategorie 1 fallen zum Beispiel Tischbomben, Frauenfürze und bengalische Streichhölzer, damit hat es sich dann aber auch schon so ziemlich.

Rigoros ist die Initiative also durchaus. Dennoch ist SP-Grossrat Martin Christen zuversichtlich, ja «überzeugt, dass wir gewinnen, denn wir haben gute Argumente». Regierung und Parlament hätten es sich dagegen mit ihrem Nein zur Initiative zu einfach gemacht und sich mit den schädlichen Auswirkungen der Feuerwerksknallerei gar nicht gross auseinandergesetzt.

Nicht nur Haustiere leiden

Anfänglich hatten sich die Initianten fast ausschliesslich auf den Schutz von Haus- und Wildtieren vor dem Lärm konzentriert. Im Vordergrund steht dieses Argument immer noch, die Tiere würden «extrem leiden», so die ehemalige GLP-Grossrätin Christine Haller.

Andere Aspekte werden nun aber auch stärker betont. So zum Beispiel die Feinstaubbelastung: Untersuchungen aus Österreich und Deutschland würden zeigen, dass die Feuerwerke allein in der Silvesternacht gleich viel zur Feinstaubbelastung beitragen würden wie der Strassenverkehr im ganzen Jahr, machen die Initianten etwa geltend.

Oder dann ist da die Abfallproblematik: 2013 seien in der Schweiz 1700 Tonnen Feuerwerksrückstände angefallen, die zum grossen Teil auf Plätzen, in Pärken oder auch auf Landwirtschaftsflächen liegen blieben und vom öffentlichen Personal und Landwirten entsorgt werden mussten.