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Kanton Aargau
Der Rothrister Gemeinderat ist dagegen, dass auf dem Grundstück hinter dem Einkaufszentrum Breitenpark eine Asyl-Grossunterkunft entsteht.
Gras wächst auf dem unbebauten Land hinter dem Einkaufszentrum Breitenpark in Rothrist. Das 10'561 m2 grosse Grundstück hat das Interesse des kantonalen Departements Gesundheit und Soziales geweckt. Der Kanton ist nämlich auf der Suche nach einem Standort für eine Pilot-Grossunterkunft für Asylsuchende. Nach eigenen Angaben hat er über 300 mögliche Standorte für die kantonale Grossunterkunft abgeklärt.
Auf Vorschlag der Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen hat der Regierungsrat acht Objekte im Visier. Drei Objekte in drei Gemeinden sind in Privatbesitz und fünf in Baden-Rütihof, Fislisbach, Küttigen, Obersiggenthal und Rothrist gehören den Einwohnergemeinden. Von der öffentlichen Hand zeigt sich einzig Baden offen für eine Prüfung des Gebiets «Im Steiacher» im Badener Ortsteil Rütihof. Von den Gemeinden Fislisbach, Obersiggenthal, Küttigen und letzte Woche nun auch aus ihrem Wohnort Rothrist hat Regierungsrätin Franziska Roth eine Absage erhalten.
«Für das Grundstück bestehen schon seit Jahren verbindliche Gestaltungspläne für eine Überbauung mit Wohnungen und einem Quartierkindergarten», sagt Rothrists Gemeindeammann Ralph Ehrismann (FDP) auf Anfrage dieser Zeitung. Er betont, dass die Einwohnergemeinde das zentral gelegene Grundstück am Bahnweg an einen lokalen Bauunternehmer abtreten wird. Die notwendige Absichtserklärung sei schon vor längerer Zeit unterzeichnet worden. Zudem gibt Ehrismann zu bedenken, dass eine Grossunterkunft für Asylsuchende baurechtlich nicht bewilligungsfähig sei. Dies, weil sich das Grundstück innerhalb des Perimeters des Gestaltungsplans «Areal Breiten» mit Sondernutzungsvorschriften befinde. Sinn und Zweck dieses Gestaltungsplanes ist es, Rahmenbedingungen für die Planung eines attraktiven, zeitgemässen Wohnquartiers zu schaffen. Konkret festgehalten ist, dass Bauten, Anlagen und Aussenräume so zu gestalten sind, dass sie eine gute Qualität und Gesamtwirkung über das ganze Areal erzielen. «Eine kantonale Asylunterkunft könnte diesen qualitativen Anforderungen sicherlich nicht gerecht werden und deshalb ist Rothrist nicht bereit, die Parzelle zur Verfügung zu stellen», sagt Ammann Ehrismann. Der Gemeinderat Rothrist hat seine Entscheidung letzte Woche dem kantonalen Departement Gesundheit und Soziales in Aarau schriftlich mitgeteilt.
Im letzten November, als Regierungsrätin Franziska Roth dem Rothrister Gemeinderat ihre Pläne mitteilte, taxierte Gemeindeammann Ehrismann diese als «unrealistisch». Er verwies damals klar darauf, dass die Gemeinde verbindliche Gestaltungspläne für das Gebiet habe. Zudem zweifelte er daran, dass eine Grossunterkunft für mehrere hundert Asylsuchende nach diesen Richtlinien gebaut werden könne. Gemäss der Bewertung von Spezialisten aus verschiedenen kantonalen Departementen muss sich der Standort für die Grossunterkunft ausserhalb des Dorf- respektive Stadtzentrums nicht in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses sowie in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen oder einer Zone für Wohnen und Gewerbe befinden. Was die Grösse des Grundstückes anbelangt, sind als Mindestfläche ab 3000 m2 angegeben.
Ralph Ehrismann kritisierte zudem auch die kurzfristige Kommunikation des Departements Gesundheit und Soziales. Er hätte es begrüsst, wenn dieses früher auf die Gemeinden zugegangen wäre. «Dann hätten wir sagen können, dass wir andere Pläne für das Gebiet haben und es eine unserer einzigen Entwicklungszonen ist.»
Mitte Dezember traf sich Regierungsrätin Franziska Roth mit dem Rothrister Gemeinderat, um das Projekt näher zu erläutern. Ohne Erfolg, wie sich zeigt. Bis Mitte Januar hatten die Gemeinderäte Zeit für eine Stellungnahme. Nachdem nun vier Gemeinden abgesagt haben, verbleiben neben dem öffentlichen Grundstück in Baden noch drei private Parzellen in drei anderen Gemeinden. Genauere Angaben machte der Regierungsrat nicht. Mit den Eigentümern würden Gespräche über die Verhandlungsbereitschaft geführt.