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Seit 1.März 2010 gilt die unbeschränkte Reisefreiheit für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer. Das Bundesamt für Migration hat zu Beginn des Jahres eine Totalrevision vorgelegt, welche eine striktere Regelung vorsieht. Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterstützt diese.
Mit der letzten Revision der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) hat der Bund für Inhaber des Ausländerausweises F die unbeschränkte Reisefreiheit geschaffen. Dieser Entscheid wurde von kantonalen Vollzugsbehörden mehrfach kritisiert.
Am 11. Januar 2012 hat das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) einen Änderungsentwurf vorgelegt, nach welchem auch die unbeschränkte Reisefreiheit wieder aufgehoben werden soll. Der Aargauer Regierungsrat befürwortet den Revisionsentwurf, wie er in einer Anteort auf eineInterpellation von SD-Grossrat Dragan Najman schreibt.
Najman forderte in seiner Interpellation den Regierungsrat auf, zu allfälligem Asylmissbrauch aufgrund der revidierten Verordnung Stellung zu nehmen.
Reisegründe und Reisedauer definiert
Die Revision der RDV sieht eigentlich zwar keine Auslandsreisen für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen (Ausländerausweis F) vor, das Bundesamt für Migration (BFM) kann jedoch unter gewissen Bedingungen eine Reise bewilligen. Generell kann mit folgenden Begründungen ein Auslandaufenthalt ersucht werden:
• schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
• Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren, höchstpersönlichen Angelegenheiten
• grenzüberschreitende Reisen, welche von Schul- oder Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben sind
Um eine unzulässige Einschränkung der persönlichen Freiheit von vorläufig aufgenommenen Personen zu vermeiden, werden für diese zwei weitere Reisegründe definiert:
• humanitäre Gründe
• aktive Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen im Ausland
In jedem Fall muss beim BFM ein Gesuch für einen Auslandsaufenthalt gestellt werden. Dieses entscheidet nach der Revision der Reiseverordnung neu auch über die Dauer der bewilligten Reisen. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisezweck als auch Reisedauer nicht im Widerspruch zur Integration der Migranten in der Schweiz und zu deren Aufenthaltsstatus stehen.
Das Anhörungsverfahren zum Änderungsentwurf dauerte bis zum 12. März. Mit Gutheissen des Revisionsantrags würden bereits zwei Jahre nach der letzten Revision die weggefallenen, präventiven Kontrollen des BFM wieder eingeführt. Der Regierungsrat des Kantons Aargau sieht gerade in der Streichung der Kontrollen die Ursache für eine Zunahme der Missbrauchsfälle.