Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Laut Regierungsrat Urs Hofmann sind Abstimmungen weiterhin möglich. Für Alternativen zu gefährdeten Gemeindeversammlungen muss der Regierungsrat dagegen eine Sonderverordnung ausarbeiten.
Die Aargauer Gemeinden sind letzte Woche mit Fragen zu den politischen Prozessen während des Corona-Notstandes an den Regierungsrat gelangt. Insbesondere wann und ob die Gemeindeversammlungen vom Mai und Juni stattfinden können und wie mit anstehenden Abstimmungen umzugehen ist, wollten die Gemeindeammänner von Regierungsrat Urs Hofmann wissen. Nun haben sie Antworten vom Vorsteher des Innendepartements erhalten.
Es zeigt sich: Die Gesetze reichen nicht aus, um alle offenen Fragen zu klären. Eine Sonderverordnung soll deshalb die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen. Das betrifft stille Wahlen im ersten Wahlgang oder Urnenwahlen und Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungsbeschlüssen sowie Meldefristen, Aktenauflagen oder Verpflichtungskredite. Vorgesehen ist, dass der Regierungsrat die Sonderverordnung am 1. April erlässt und die Gemeinden umgehend informiert werden.
Geklärt ist hingegen, bis wann die Jahresrechnungen beschlossen werden sollen: Die Frist wird bis 31. Dezember erstreckt. Damit werde es den Gemeinden ermöglicht, dieses Geschäft auf die Traktandenliste der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung oder Einwohnerratssitzung zu setzen, heisst es im Brief des Regierungsrats. Weiter ist es möglich, dass der Gemeinderat Ausgaben beschliesst, für die im Budget kein oder kein ausreichender Kredit bewilligt ist, die aber nicht aufgeschoben werden können. «Die aktuelle Lage kann rasches Handeln der Exekutive und die Bewilligung von Ausgaben erforderlich machen», so Hofmann. Die existierende Rechtsgrundlage gebe dem Gemeinderat ausreichend Spielraum, um in ausserordentlichen Situationen angemessen zu reagieren und die Ausgaben in alleiniger Kompetenz zu beschliessen. Auch für die Fristen für kommunale Referenden und Initiativen gibt es eine Lösung, sie stehen ab dem gestrigen 25. März bis zum 31. Mai still. Grundsätzlich stattfinden können nach Ansicht des Regierungsrats kommunale Abstimmungen vom 17. Mai. Über deren Durchführung oder Absage habe der Gemeinderat selber zu entscheiden. Die Hygieneempfehlungen des Bundes seien jedoch strikte einzuhalten, insbesondere im Wahlbüro. (eva)