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Kanton Aargau
Nach Interventionen vom Bund überprüfte die SVA Aargau ihre Praxis. Die SVA Aargau bezahlt Kindern mit Trisomie 21 nun doch die Hippotherapie.
Drei Aargauer Familien können aufatmen. Nach längerem Hin und Her hat die kantonale IV-Stelle eingelenkt. Sie übernimmt die Kosten für die Hippotherapie der drei Kinder mit Trisomie 21. Die Physiotherapie auf dem Pferderücken ist für Kinder mit der angeborenen Chromosomenstörung oft besser geeignet als die herkömmliche Physiotherapie. Weil Trisomie 21 in der Schweiz auf der Liste der Geburtsgebrechen steht, muss die Invalidenversicherung die Kosten für medizinische Massnahmen übernehmen. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen erfüllt die Hippotherapie bei Kindern mit Trisomie 21 «grundsätzlich die Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit».
Trotzdem hatte sich die SVA Aargau in drei Fällen geweigert, die verordnete Hippotherapie zu bezahlen. Sie sei zu teuer und es gebe keine Studien, die beweisen würden, dass die Hippotherapie der Physiotherapie überlegen sei, argumentierte die Aargauer IV-Stelle in den Schreiben an die betroffenen Familien (die AZ berichtete).
Sibylle Müller, Präsidentin der Schweizer Gruppe für Hippotherapie, hat wegen der Aargauer Praxis beim Bundesamt für Sozialversicherungen interveniert. Das Bundesamt hat daraufhin den Kontakt mit der SVA Aargau gesucht und die Verantwortlichen auf die unterschiedlichen Sichtweisen bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Hippotherapie aufmerksam gemacht. Die Verantwortlichen bei der Aargauer IV-Stelle mussten einsehen, dass ihre Begründungen in mehreren Vorbescheiden nicht überzeugen und haben deshalb in Aussicht gestellt, die drei Fälle bis Ende Januar nochmals zu überprüfen.
Inzwischen sind die Überprüfungen abgeschlossen. Die SVA Aargau hat die neuen Verfügungen am Dienstag per A- Post an die Familien verschickt. «Gleichzeitig haben wir die Familien telefonisch kontaktiert und vorabinformiert», sagt Sprecherin Linda Keller.
Die Freude über die Kehrtwende der Aargauer IV-Stelle ist gross. Die Mutter eines betroffenen fünfjährigen Mädchens mit Trisomie 21 sagt: «Wir sind froh, dass die SVA Aargau doch noch zu dieser Erkenntnis gekommen ist.» Den Rekurs gegen den negativen Vorbescheid hätten sie aber trotzdem noch eingereicht. «Wir wussten ja nicht, wie die SVA Aargau entscheiden wird.»
Noch vor wenigen Wochen erzählte die Mutter der AZ, das Hin und Her mit der IV-Stelle sei vor allem emotional anstrengend. «Als Eltern kommt man irgendwann an einen Punkt, an dem man denkt, die IV-Stelle will einen nur zermürben.»
Bisher hatten die Eltern die Hippotherapie ihrer Tochter aus dem eigenen Sack bezahlt. Das hat sie bereits 2600 Franken gekostet. Nach dem neuen Entscheid kommt nun die Invalidenversicherung für die Kosten auf – und zwar rückwirkend, wie die SVA Aargau auf Anfrage der AZ mitteilt. «Die Kosten werden ab Beginn der Hippotherapie übernommen», sagt Sprecherin Linda Keller.