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Die Regierung will den Pendlerabzug bei den Steuern auf 6000 Franken beschränken. Das würde die Pendler im Aargau 25 Millionen Franken kosten. Der TCS bezweifelt die Verfassungsmässigkeit, der Kanton hält mit dem Bundesgericht dagegen.
Wer zur Arbeit pendelt, kann die Kosten bei den Steuern abziehen. Derzeit gibt es keine Limite – neu will die Regierung den Pendlerabzug auf 6000 Franken beschränken. Die jährlichen Mehreinnahmen von 13 Millionen Franken (und 12 Millionen für die Gemeinden) sollen mithelfen, kommende Budgets im Lot zu halten. Betroffen wären 40 000 Pendlerinnen und Pendler.
Die az weiss: Der Vorstand des TCS Aargau mobilisiert einstimmig gegen dieses Vorhaben. Wenn nötig, will er laut Präsident Thierry Burkart das Referendum ergreifen. Dieses erfordert 3000 Unterschriften und käme gewiss zustande. Doch der TCS setzt noch einen drauf. Er hat bei der Badener Rechtsanwältin und Steuerexpertin Barbara Sramek ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit einer solchen Beschränkung in Auftrag gegeben. Sie kommt zum Schluss, die Abzugsbeschränkung verstosse gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Sie widerspreche damit der Bundesverfassung sowie der Kantonsverfassung.
Rechtsgleichheit verletzt?
Vor Verfassung und Gesetz seien alle Menschen gleich, heisst es im Gutachten. Dieser Grundsatz werde verletzt, wenn eine gesetzliche Bestimmung ohne vernünftigen, sachlichen Grund eine rechtliche Unterscheidung trifft. Dies sei hier der Fall, weil die Beschränkung beispielsweise nur unselbstständig Erwerbende trifft.
Noch deutlich weiter als ihre Mutterpartei gehen die Jungen Grünen. Co-Präsident Itamar Piller fordert die Abschaffung des Pendlerabzugs. Denn aus ökologischer Warte sei dieser Abzug «Gift für unsere Umwelt. Er ist ein zentraler Treiber für die Zersiedelung. Geht es so weiter, ist in 100 Jahren alles zugebaut». Gegensteuer sei dringend. Zudem sei der Staat finanziell in Not. Piller sagt: «Die Regierung will bis 2019 ja eine halbe Milliarde Franken sparen. Das geht gar nicht. Stattdessen müssen die Steuergeschenke rückgängig gemacht werden. Und mit dem Wegfall des Pendlerabzugs könnten die schmerzhaftesten Abbaumassnahmen gestoppt werden.» Dave Siegrist, Leiter des kantonalen Steueramtes, verweist allerdings darauf, dass die Kantone den Pendlerabzug nicht ganz abschaffen dürfen: Das Steuerharmonisierungsgesetz sehe lediglich vor, dass die Kantone für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort einen Maximalbetrag festlegen können. Siegrist: «Diese Formulierung schliesst eine völlige Abschaffung aus.» Itamar Piller weiss, dass das Gesetz den Staat verpflichtet, solche Abzüge zuzulassen, aber, so der Co-Präsident der Jungen Grünen, «hier macht es Sinn, das Gesetz anzupassen». (MKU)
Zudem seien Erwerbstätige mit kurzem Arbeitsweg begünstigt, da von der Beschränkung nicht betroffen. Diese verstosse gegen den Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung und widerspreche auch deshalb der Bundesverfassung. Dies, weil einem Teil der Berufstätigen der Abzug der für die Berufsausübung notwendigen Kosten verwehrt werde. Das führe für sie zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Deshalb seien sie auch wirtschaftlich weniger leistungsfähig.
Doch warum brachte der TCS diese Argumentation nicht schon in der nationalen «Fabi»-Bahnabstimmung 2014 vor? Burkart: «Damals ging es um eine nationale Abstimmung. Der TCS Schweiz hat diese Argumente in der Parlamentsdebatte mehrfach eindringlich vorgebracht. Es nützte nichts.»
Der nationale Verband habe im Abstimmungskampf nicht das ganze Bahnpaket bekämpfen wollen. Jetzt gehe es um eine Vorlage auf kantonaler Ebene, die rein fiskalische Gründe habe. Burkart: «Für solche Verletzungen des Gleichheitsgebots und der Besteuerungsgrundsätze hätte der Regierungsrat schon überzeugende Gründe darlegen müssen. Rein fiskalische Motive genügen nicht.»
Kanton: Es ist verfassungskonform
Das Schweizer Stimmvolk und die Mehrheit der Stände haben 2014 der Einschränkung des Fahrkostenabzugs zugestimmt, entgegnet Dave Siegrist, Leiter des kantonalen Steueramtes. So bestehe eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Begrenzung des Pendlerabzugs. Dass dies verfassungskonform sei, habe das Bundesgericht bereits 1992 entschieden. Siegrist: «Damals erachtete es eine Begrenzung auf 4000 Franken im Kanton Luzern als zulässig. Gemäss diesem Urteil bilden die Fahrkosten nur bis zu einem bestimmten Grad steuerlich abziehbare Gewinnungskosten.»
Da die Wohnortwahl grundsätzlich eine freie private Entscheidung ist, ging das Bundesgericht bei grösseren Kosten von teilweise steuerlich nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten aus. Damit verstosse die Beschränkung des Fahrkostenabzugs auch nicht gegen den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Zudem habe das Bundesgericht erkannt, dass die Beschränkung des Fahrkostenabzugs nicht gegen die Rechtsgleichheit verstosse.
Burkart moniert namens des TCS aber auch, die Beschränkung würde ausschliesslich Automobilisten treffen. Dabei kämen diese längst für die Strassenkosten auf: «Es geht nicht an, dass jene, die auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen, abgestraft werden. Demgegenüber können Bahnbenützer, die von erheblichen Subventionen profitieren, weiter die ganzen Bahnkosten in Abzug bringen.»
Die Beschränkung des Pendlerabzugs schränke die Standortattraktivität ländlicher Regionen massiv ein. Damit werde sich das Ungleichgewicht finanziell starker und schwacher Gemeinden im Kanton weiter zuspitzen. Aus all diesen Gründen sei der TCS grundsätzlich gegen eine Abzugsbeschränkung. Burkart lässt aber ein kleines Türchen offen. Zu einem «gewissen Kompromiss» wäre man bereit.
Caflisch: So viel wie 2.-Klasse-GA
Ganz anders sieht dies VCS-Präsident und SP-Grossrat Jürg Caflisch. Es habe sich gezeigt, dass einige Steuerzahler «exorbitant hohe Pendlerabzüge von mehreren zehntausend Franken geltend machen. Ein so hoher Abzug ist unter keinen Umständen gerechtfertigt».
Eine Beschränkung sei klar nötig, und zwar, weil der auf Kantonsebene unlimitierte Abzug die Zersiedelung fördere und falsche Anreize setze. Das neue Raumplanungsgesetz habe zum Ziel, solche Entwicklungen zu verhindern, es brauche dazu aber finanzielle Anreize, so Caflisch. Er ist allerdings mit dem Vorschlag der Regierung nicht zufrieden. Er schlägt vor, den Abzug auf den Preis des 2.-Klasse-GA zu beschränken. Dieses kostet derzeit 3655 Franken.
Brogli: «Wir müssen es tun»
Warum will die Regierung die Pendler belasten, nachdem sie das 2014 noch abgelehnt hatte? Sie sollen mithelfen, die angesichts der frankenbedingten Konjunkturdelle und ausbleibender Beteiligungserlöse die Finanzen im Gleichgewicht zu halten. Im az-Interview sagte Finanzdirektor Roland Brogli bei der Vorstellung der Budget-Massnahmen vor zwei Wochen, als Kanton der Regionen habe die Regierung den Pendlerabzug bisher nicht plafonieren wollen: «Doch in der jetzigen Situation müssen wir es tun.
Zürich und Baselland beschränken ihn auf 3000, wir auf 6000 Franken. Das ist etwa der Preis eines 1.-Klasse-Generalabonnements. Das ist fair.» Geht es nach der Regierung, soll der Grosse Rat die Beschränkung per 2017 beschliessen.