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Aargau
Kanton Aargau
Der Kanton Aargau verweigert einem mehrfach vorbestraften deutschen Gewalttäter die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Auch eine Beschwerde vor Bundesgericht änderte daran nichts.
Die Vorwürfe gegen einen Deutschen, der seit 2008 mit einer Aufenthaltsbewilligung im Aargau lebt, sind happig: Versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Drohung, mehrfache versuchte Nötigung, mehrfache Tätlichkeit sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Seine damalige Lebenspartnerin hatte ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Von der Polizei verhaftet, landete er im vorzeitigen Strafvollzug. Ende Mai 2015 kam es am Bezirksgericht Zofingen zum Prozess gegen den aggressiven Deutschen. Das Urteil: Drei Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à je 30 Franken sowie eine Busse von insgesamt 1000 Franken. Zudem ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung an.
Der 1980 geborene Deutsche war schon vor seiner Einreise in die Schweiz kein unbeschriebenes Blatt. In Deutschland wurde er zwischen 2002 und 2009 zehn Mal wegen verschiedener Delikte wie Bedrohung oder Hausfriedensbruch verurteilt.
Auch das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt hatte dem Mann bereits zwei Mal den Prozess gemacht. Einmal wegen Diebstahls und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, das zweite Mal wegen sexueller Nötigung und weil er erneut wiederholt gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte. In beiden Fällen wurde er verurteilt.
Nach knapp zwei Jahren Haft bat der Mann um eine bedingte Entlassung, die das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau jedoch abwies. Auf seine Beschwerde hin bestätigte auch das Verwaltungsgericht dieses Urteil.
Zudem verweigerte ihm das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Dagegen reichte der Deutsche Einsprache ein, welche abgewiesen wurde. Wiederum reichte er Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Auch diese wurde abgewiesen.
Schliesslich wandte sich der Deutsche ans Bundesgericht, wo er die Aufhebung des Urteils beantragte. Er führte unter anderem einen Therapiebericht der Uni Bern ins Feld, welche die Vorinstanzen nicht berücksichtigt hätten. Die "Gefahr für einen Rückfall" sei "eher theoretischer Natur".
Doch auch in Lausanne stimmten die Richter mit den Aargauer Entscheiden überein: Die Beschwerde wurde abgewiesen, dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht stattgegeben.
Der Mann sei während eines langen Zeitraums wiederholt und in massiver Weise straffällig geworden, so die Begründung. Er habe die «körperliche wie auch sexuelle Integrität in schwerwiegender Weise verletzt». Zudem äusserten die Richter erhebliche Zweifel, ob er nicht auch in Zukunft die «öffentliche Sicherheit und Ordnung stören» werde. Aus diesem Grund sei der Entscheid des Migrationsamtes gerechtfertigt: Die Aufenthaltsbewilligung wird nicht verlängert – er muss die Schweiz verlassen. Auch die Gerichtskosten von 1000 Franken hat der Deutsche selbst zu berappen.