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Kanton Aargau
Ein Pädophiler verabredet sich in Brugg mit einem 13-jährigen Mädchen – mit eindeutigen Absichten. Doch am Treffpunkt nehmen ihn Polizisten fest. Nun hat das Bundesgericht seine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft abgelehnt.
Er chattete mit «Lilia» auf einem Internetportal, schrieb ihr SMS und schickte ihr, die ihr Alter mit 13 Jahren angab, ein Bild von seinem Geschlecht. Als sie einem Treffen in Brugg zustimmte, machte er ihr unmissverständliche sexuelle Andeutungen. Er würde ihr zeigen, wie es gehe. Und sehr vorsichtig sein. Doch aus dem Treffen im Juli 2016 wurde nichts. Nicht Lilia wartete auf ihn, sondern Polizisten. Lilia war das Pseudonym eines verdeckten Ermittlers.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind sowie versuchter Pornografie. Der Beschuldigte habe sich per Chat gegenüber der vermeintlich 13-Jährigen eindeutig in sexueller Weise geäussert und sie zu sexuellen Handlungen verleitet.
Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Bereits im Februar 2013 wurde er wegen untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern in mehreren Fällen verurteilt, begangen im Dezember 2007 sowie im Februar und März 2012. Weil der Prozess aussteht, verlängerte das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Oktober die Untersuchungshaft um drei Monate.
Dagegen wehrte sich der Mann mit einer Beschwerde. Erst vor dem Aargauer Obergericht, nun vor Bundesgericht. Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind ein dringender Tatverdacht sowie eine Wiederholungsgefahr, dass er in Freiheit weitere ähnliche Delikte begehen könnte. Ersteres bestritt der Beschuldigte nicht, wohl aber die Wiederholungsgefahr. Die Anordnung einer ambulanten Therapie reiche aus, kritisierte er. Zudem liege Überhaft vor, sprich seine Untersuchungshaft dauere schon länger als die zu erwartende allfällige Freiheitsstrafe. Er sei deshalb aus der Haft zu entlassen.
Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Die Richter erkennen einen dringenden Tatverdacht ebenso wie eine Wiederholungsgefahr. Im Urteil verweisen sie auf die ungünstige Rückfallprognose der Gutachterin. Diese sieht ein hohes Risiko, dass er über soziale Medien wieder Kontakt zu Mädchen aufnehmen werde. Und ein mittelgradiges Risiko für Delikte mit Körperkontakt. Auch die Rüge der Überhaft sei unbegründet. Ihm drohe eine deutlich längere Freiheitsstrafe als die bisher abgesessenen sechs Monate.
Die erste Verlängerung der Untersuchungshaft galt bis zum letzten Mittwoch. Entlassen worden ist der Beschuldigte aber nicht. «Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hatte bereits im Dezember beim Zwangsmassnahmengericht eine Verlängerung beantragt, die von diesem auch bewilligt wurde», sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Die Untersuchungshaft wurde wie üblich um drei Monate verlängert, bis zum 18. April. Der Beschuldigte lässt offenbar nichts unversucht, um möglichst schnell wieder freigelassen zu werden. Denn auch gegen diesen Entscheid hat er bereits wieder eine Beschwerde beim Aargauer Obergericht eingereicht.