Grossanlässe
Oktoberfest, Flohmarkt und Christchindli-Märt: So reagieren Aargauer Veranstalter auf die Aufhebung der 1000er-Regel

Das Verbot für Grossveranstaltungen wird per Oktober aufgehoben. Veranstalter äussern sich zum Entscheid des Bundesrats und äussern gleichzeitig auch Kritik.

Philipp Herrgen, Larissa Gassmann
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Ab 1. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen grundsätzlich wieder möglich. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch auf seiner Pressekonferenz mit. Das Verbot von Grossveranstaltungen galt ursprünglich bis Ende August und wurde nun um einen Monat verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um ein Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.

Neben Sportveranstaltungen sind davon beispielsweise auch die Oktoberfeste in Aarau (2. und 3. Oktober) und Baden (22. bis 31. Oktober) betroffen. «Einerseits sind wir natürlich froh über diesen Entscheid», sagt Alexander Rolli, Mitveranstalter des Oktoberfests in Aarau.

Für die Organisatoren sei das Fest nach wie vor eine Leidenschaft. «Wir wollen den Leuten auch in diesen Zeiten etwas geben, das ihnen Freude bereitet.» Andererseits sei man sich auch der Verantwortung bewusst, so Rolli. «Das Coronavirus ist da.»

Daher müsse die Veranstaltung über ein funktionierendes Schutzkonzept verfügen. Auch wenn dazu zunächst der Kanton seine Vorgaben erarbeiten muss, würden bereits verschiedene Massnahmen wie etwa eine Zuschauerbegrenzung auf dem Areal geprüft.

Die Veranstalter des Oktoberfests Baden äusserten sich zurückhaltend zum Bundesratentscheid. Es sei ein wichtiges Signal für die Eventbranche, sagt Simon van Voornveld, Geschäftsführer Wiesn Events. «Allerdings haben wir etwas mehr erwartet.»

Der Bundesrat spreche von Grossanlässen unter strengen Bedingungen. Was genau das bedeute oder ob beispielsweise die Sektoren mit maximal 300 Personen betroffen sind, blieb offen. Dementsprechend werde zunächst abgewartet. «Wir werden das Oktoberfest nur durchführen, wenn wir das Schutzkonzept auch verantworten können», so Voornveld.

Flohmarkt von Verlängerung des Veranstaltungsverbots betroffen

Weil Märkte nicht als Grossanlässe gelten und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen theoretisch durchgeführt werden können, hat der heutige Entscheid für den Christchindlimärt Bremgarten kaum eine grosse Tragweite. So hat man sich schon zuvor Gedanken gemacht, ob und wie ein Markt stattfinden kann. «Wir erarbeiten derzeit ein Konzept, das dann beim Kanton eingereicht wird. Dieser muss letztendlich die Bewilligung erteilen», so Sabina Glarner, Präsidentin Verein Christchindli-Märt. Während die Stadt für die Stände zuständig ist, ist der Verein für die Beizen, Glühweinstände und Konzerte verantwortlich. Weil noch unklar ist wie die Lage sich entwickelt, wird der Verein nach Abgabe des Konzepts Mitte September defintiv entscheiden, ob er überhaupt einen Markt durchführen kann oder nicht.

Von der Verlängerung des Veranstaltungsverbots betroffen ist der Flohmarkt im Wynecenter Buchs. Rund 300 Ausstellerinnen und Aussteller sollen dort 6. September ihre Waren anbieten. Laut dem Veranstalter Philip Moser hat man sich darauf allerdings vorbereitet. «Für alle Besucher und Aussteller gilt Maskenpflicht», so Moser. Ausserdem würden die Besucher jeweils an einem zentralen Ein- und Ausgang gezählt. Auch die Handynummern werden dort erfasst. Der Flohmarkt sei auf insgesamt drei Stockwerken, weswegen sich die Besucher ohnehin verteilen würden.