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Kanton Aargau
Der Veterinärdienst nahm im zweiten Quartal 2020 vermehrt unangemeldete Kontrollen vor und führte ein verstärktes Monitoring der mangelhaften Tierhaltungen ein. Die Massnahmen stehen im Rahmen eines spezifischen Konzepts zum verbesserten Tierschutz.
Die Analyse des Tierschutzfalls in Oftringen hatte Anfang März dieses Jahres Handlungsbedarf beim Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz (AVS) aufgezeigt. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, habe der AVS in der Zwischenzeit Massnahmen und entsprechend angepassten Kontrollkonzepte sowie ein verstärktes internes Monitoring der auffälligen Tierhaltungen eingeführt. Diese zeigten bereits erste Ergebnisse.
Auf einer Patrouillenfahrt hatte die Kantonspolizei Aargau Anfang Februar ein totes Schaf auf einer Weide in Oftringen entdeckt. Nach einer näheren Kontrolle wurde festgestellt, dass dort mehrere Tiere unter miserablen Zuständen gehalten wurden. Bereits Ende 2019 berichtete Tele M1 über ein totes Lamm, das laut Anwohnern tagelang auf der Weide gelegen hatte. Offenbar sei dies kein Einzelfall gewesen. Zwei Nachbarinnen erzählten damals von unhaltbaren Zuständen, hinkenden Schafen und Tieren, die auf dem Misthaufen nach Nahrung suchen. Das Veterinäramt erteilte dem Tierhalter, einem 57-jährigen Schweizer aus Oftringen, am 7. Februar ein Tierhalteverbot.
Die Bilder zum Tierdrama in Oftringen:
Nun hat der Veterinärdienst in den letzten drei Monaten vermehrt unangemeldete und risikobasierte Kontrollen durchgeführt. Dabei werden die festgestellten Tierschutzmängel analysiert und die Mängelbehebung konsequenter durch zeitnahe Nachkontrollen überpüft.
Zudem habe der Veterinärdienst eine interne Liste der intensiver zu kontrollierenden Betriebe im Aargau weiter und detaillierter ausgebaut. Diese erlaube eine bessere Überwachung der fehlbaren Betriebe. Wiederholte oder grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sollen intensiver und engmaschiger kontrolliert und verfolgt werden.
Die Bevölkerung hat laut AVS vermehrt mögliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gemeldet. Der Veterinärdienst sei den Meldungen konsequent nachgegangen. Als Folge des dieses Kontrollkonzepts hat der Veterinärdienst seit März dieses Jahres im Nutztierbereich drei Tierhalteverbote verfügt. Wie Kantonstierärztin Barbara Thür auf Nachfrage der AZ bestätigt, handelt es sich hierbei um kleinere Betriebe im Bereich der Hobbytierhaltung. Zudem seien es Fälle, die bereits seit Jahren bekannt seien, so Thür.
Das Tierhalteverbot wird als letzte Massnahme angewendet. Dies etwa bei besonders gravierenden Verstössen oder aber auch im mehrfachen Wiederholungsfall von immer denselben weniger schwerwiegenden Verstössen. Vorgängig ordnet der Veterinärdienst Massnahmen zur Verbesserung an, verfügt diese gegebenenfalls und bringt schwere Verstösse in der Folge auch zur Anzeige. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz führen im Nutzierbereich zudem oft auch zu Kürzungen von Direktzahlungen. (phh)