Der Aargauer Regierungsrat will, dass ab dem 27. April nicht nur Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkten, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien öffnen können – sondern auch alle übrigen Geschäfte des Detailhandels. Er hat deswegen dem Bundesrat einen offenen Brief geschrieben, wie die Staatskanzlei mitteilt.
Das Anliegen bringt der Regierungsrat "im Einklang mit zahlreichen andern Kantonen und den nationalen Wirtschaftsverbänden" aufs Tapet. Die Geschäfte sollen unter Wahrung strikter Schutzauflagen für Mitarbeitende und Kundschaft wieder öffnen können.
Zudem bittet der Regierungsrat den Bundesrat bei der Lockerung der Corona-Massnahmen nochmals die Situation der Gastronomie und der Veranstalter zu überprüfen.
Der Regierungsrat unterstütze mit seinem Schreiben an den Bundesrat die Anliegen der bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP sowie von Wirtschaftsverbänden. Die drei Kantonalparteien, der Aargauische Gewerbeverband und die Aargauische Industrie- und Handelskammer hatten sich am Freitag mit einem "offenen Brief" an den Regierungsrat gewandt. Auch sie forderten Lockerungsmassnahmen für den gesamten Detailhandel ab dem 27. April 2020, sowie dass sich die Regierung für die Interessen von Gastronomie und Veranstaltern einsetze.
Dank an Bundesrat
"Der Regierungsrat dankt dem Bundesrat ausdrücklich für das bisherige effiziente und effektive Management der Massnahmen gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Schweiz", heisst es im Schreiben des Aargauer Regierungsrats an den Bundesrats ausserdem. Die Überlegungen, die zu einer schritt- oder etappenweisen Lockerung der Massnahmen geführt haben, seien grundsätzlich nachvollziehbar.
Als PDF: Der offene Brief der Aargauer Regierung an den Bundesrat