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Kanton Aargau
Der Kanton übernimmt die Strassenbeleuchtung, die Aargauer Gemeinden zahlen weniger für den Strassenbau. Das neue Strassengesetz kommt gut an, doch alle Parteien bringen Kritikpunkte an.
Das aktuelle Aargauer Strassengesetz ist veraltet. Darum ist die Regierung daran, verschiedene Teile davon zu aktualisieren. Die wichtigsten Änderungen wären:
Die Gemeinden sparen Geld. Bisher mussten sie sich beim Bau und Unterhalt von Strassen innerorts je nach Finanzkraft mit 20 bis 60 Prozent an den Kosten beteiligen. Der Gemeindeanteil ist dabei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und beträgt aktuell im Durchschnitt knapp 50 Prozent. Die Regierung möchte ihn nun auf 35 Prozent senken, und zwar für alle Gemeinden, eine Abstufung soll es nicht mehr geben. Die Gemeinden würden damit jährlich rund zehn Millionen sparen. Die Differenz bezahlt der Kanton über die Strassenrechnung. Dank Bundesgelder würde diese aber weiterhin kostendeckend ausfallen, prognostiziert der Kanton.
Eine zweite grössere Änderung betrifft die Strassenbeleuchtungen. Die Verantwortung für die Beleuchtung innerorts liegt aktuell bei den Gemeinden. Sie soll nun an den Kanton übergehen. Und zwar schrittweise über 20 Jahre. Damit würden die Gemeinden nochmals knapp zwei Millionen jährlich sparen.
Die vorgeschlagenen Änderungen kommen bei den Parteien grossmehrheitlich gut an. Insbesondere dass die Gemeinden bei Strassenarbeiten weniger bezahlen sollen. Dieser Vorschlag kommt ausnahmslos überall gut an. Dieser Schritt sei sogar schon lange überfällig, so der Tenor. Die deutlichste Kritik kommt noch von den Grünen. Aber selbst sie stellen sich nicht grundsätzlich gegen das neue Strassengesetz.
Es sei grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, so die Grünen. Es gehe allerdings viel zu wenig weit. Sie fordern eine verursachergerechte Finanzierung der Strassen. Sprich: Strassenarbeiten sollen gänzlich mit der kantonalen Strassenrechnung bezahlt werden. Und nicht mit kommunalen Steuergeldern.
Von den anderen Parteien kommt deutlich weniger Kritik. Anpassungen werden nur in einzelnen, kleinen Punkten gefordert. So schlägt etwa die GLP vor, den Gemeindeanteil auf 45 Prozent festzulegen. Und wenn ein Strassenprojekt gewisse Qualitätsvorschriften erfüllt, kann er auf 35 Prozent gesenkt werden. Wenn etwa der Langsamverkehr berücksichtigt wird, oder aber in Sachen Lärm vorbildlich geplant wird.
Die FDP kritisiert, dass der Kanton die Verantwortung für die Strassenbeleuchtung übernehmen möchte. Das mache keinen Sinn: «Für die Wartung von Kandelabern ist neben dem technischen insbesondere das ortsgebundene Know-how entscheidend.» Würde das Kanton das übernehmen, würde die Effizienz leiden.
Die SVP meldet Bedenken an, ob die Strassenrechnung den Zusatzaufwand ohne Schulden zu machen stemmen kann; die SP vermisst im Gesetzesentwurf umweltverträglichere Projekte, wie etwa eine stärkere Förderung des ÖV, der Velowege oder von Car-Pooling.