Energieeffizienz
Neues Gesetz im Hausbau: Solaranlage auf Dach wird Pflicht

Wer in Zukunft ein Haus baut, soll seinen eigenen Strom produzieren müssen. Die Mustervorschriften für die Solarenergiepflicht sehen eine Stromproduktion von 10 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche vor.

Urs Moser
Drucken
Wer künftig ein Haus baut, muss dieses mit einer Solaranlage versehen. (Symbolbild)

Wer künftig ein Haus baut, muss dieses mit einer Solaranlage versehen. (Symbolbild)

greenpeace.org

Die Konferenz der Energiedirektoren hat sich auf neue Mustervorschriften im Energiebereich geeinigt. Will der Aargau sie umsetzen, braucht es zum Teil einschneidende Gesetzesänderungen, die keinen leichten Stand haben dürften.

So soll bei Neubauten ein Teil der benötigten Energie auf dem Grundstück oder am Gebäude selbst erzeugt werden müssen. Faktisch heisst das für Bauherren: Sie werden gezwungen, auf ihrem Dach eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Die Mustervorschriften sehen eine Stromproduktion von 10 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche vor. Vorschreiben können sollen die Kantone Anlagen bis maximal 30 Kilowatt, da bei Mehrfamilienhäusern unter Umständen die Dachfläche gar nicht ausreicht, um auf 10 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche zu kommen.

Die Mustervorschriften sind modular aufgebaut und belassen den Kantonen einen Spielraum bei der Umsetzung. Die Solarenergiepflicht gehört allerdings zum Basismodul, von dem die Energiedirektorenkonferenz erwartet, dass es alle Kantone integral übernehmen. Der Regierungsrat hat also gar keine andere Wahl, als eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes vorzulegen. Andernfalls sähe sich der Aargau dem Vorwurf ausgesetzt, sich aus dem Konsens zur Harmonisierung der Mindest-Standards im Energiebereich zu verabschieden.

Ebenfalls zum Pflichtprogramm gehört, dass beim Ersatz von Öl oder Gasheizungen höchstens 90 Prozent des Bedarfs durch nicht erneuerbare Energie gedeckt werden darf. Das kann mit einer Senkung des massgebenden Bedarfs durch Massnahmen an der Gebäudehülle oder durch einen Mindestanteil von 10 Prozent an erneuerbarer Energie erreicht werden.

Das geltende Energiegesetz sieht zwar für den Regierungsrat die Kompetenz vor, Vorschriften zur Energieeffizienz «soweit erforderlich dem Stand der Technik anzupassen». Diese Kompetenz dürfte aber kaum so weit reichen, um diese Vorschrift auf dem Verordnungsweg einzuführen. Ebenso dürfte für den Zwang zum Ersatz von zentralen Elektroheizungen und Elektroboilern innert 15 Jahren eine Änderung des Energiegesetzes nötig sein.

Der Aargau kennt bis jetzt nur die Regel, dass keine neuen Elektroheizungen mehr zugelassen werden. Werner Leuthard, Leiter Abteilung Energie im Baudepartement, relativiert allerdings: So einschneidend sei eine verbindliche Frist für den Ersatz auch wieder nicht. Die meisten Anlagen seien 30 Jahre oder älter und dürften somit bis zum Ablauf der Frist die Lebensdauer sowieso erreicht haben.

Baudirektor Stephan Attiger bekräftigt den Willen zur Umsetzung: «Mit der Verabschiedung der Mustervorschriften haben die Kantone ein richtiges und wichtiges Zeichen gesetzt. Der Aargau hat die Mustervorschriften bereits in der Vergangenheit umgesetzt und möchte das auch in Zukunft tun.» Auf gesetzlicher Ebene werde man vorerst aber noch keine Anpassungen vornehmen, bis der Bund über die neue Energiestrategie entschieden hat.