Fluglärm
Neues Flughafen-Regime: Das sagt die Aargauer Regierung

Nachdem der Bundesrat den Richtplan zum Flughafen Zürich angepasst hat, ändert sich die Lärmbelastung für die Bevölkerung. Die Aargauer Regierung will, dass die Zürcher Nachbarkantone in den weiteren Prozess einbezogen werden.

Mathias Küng
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Die Aargauer Regierung: «Der Nachtbetrieb verursacht Überschreitungen der Lärmgrenzwerte bis weit in den Aargau hinein.»

Die Aargauer Regierung: «Der Nachtbetrieb verursacht Überschreitungen der Lärmgrenzwerte bis weit in den Aargau hinein.»

Aargauer Zeitung

Im Aargau interessiert sehr, wie sich der Flughafen Zürich weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf den Aargau hat. So konzentriert sich die Aargauer Regierung in ihrer Stellungnahme zum aktualisierten Bericht des Bundesrates für die Luftfahrtpolitik denn auch auf diesen bedeutenden Hub. Sie schickt voraus, dass der Aargau von der Nähe zum Flughafen profitiert, und hält fest: «Ein effizienter und sicherer Flugbetrieb mit möglichst direkten Verbindungen zu den europäischen und interkontinentalen Zentren liegt im Interesse des Kantons.» Deshalb sollen die Landesflughäfen möglichst gute Rahmenbedingungen haben, welche in Zürich ein Drehkreuz ermöglichen.

Anderseits sei aber die aargauische Bevölkerung insbesondere vom Fluglärm stark betroffen. Die Regierung schreibt dazu wörtlich: «Der Nachtbetrieb verursacht Überschreitungen der Lärmgrenzwerte bis weit in den Aargau hinein und betrifft Gebiete, an welchen ein grosses Interesse an einer Siedlungsentwicklung besteht.»

Aargau: Kein Kapazitätsengpass

Im Aargau nimmt man denn auch mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich die Anzahl der Starts und Landungen am Flughafen Zürich in den letzten zehn Jahren konstant bis leicht rückläufig entwickelte. Gleichzeitig wurden zwei Drittel mehr Passagiere befördert. Diese Konzentration und Effizienzsteigerung wird im Aargau wohlwollend beobachtet. Da bei den Flugbewegungen indes noch eine Wachstumsreserve von ca. 20 Prozent besteht, erachtet man es in Aarau nicht für angebracht, von einem Kapazitätsengpass zu schreiben.

Nein zu längeren Betriebszeiten

Für die Aargauer Bevölkerung sei beim heutigen Flugbetrieb insbesondere die Belastung am frühen Morgen sowie in den Abend- und Nachtstunden störend, betont die Regierung. Regelmässig kommt es zu Verspätungsabbau nach 23 Uhr. Für sie gilt: «Dies kann in dieser Häufigkeit nicht mehr akzeptiert werden.» Sie anerkennt deshalb die Bestrebungen, am Flughafen Zürich untertags die Kapazität in den Spitzenstunden zu verbessern. Hingegen soll der Betrieb am Abend (ab 21 Uhr) und in der Nacht (ab 22 Uhr) nicht intensiviert und die heutige Nachtflugregelung am Flughafen weder verschärft noch gelockert werden. Eine Verlängerung der Betriebszeiten könne nicht auf Akzeptanz stossen, warnt die Regierung.

Weiter gibt sie zu bedenken, der historisch gewachsene starke Einfluss der Standortkantone der Flughäfen auf die Gestaltung des Flugbetriebs sei teilweise problematisch. Er führe nämlich dazu, dass der Bund in der Erreichung seiner Ziele behindert werden kann und dass grenzüberschreitende Probleme entstehen. Damit meint die Regierung natürlich den ungelösten Fluglärmstreit mit Deutschland.

Nachbarkantone einbeziehen

Wenn ein Flughafenbetrieb Auswirkungen auf Nachbarstaaten hat, so ist ein regelmässiger Austausch der Schweiz mit diesen wichtig, hält der Bundesrat fest. Die Aargauer Regierung ergänzt: «Was über die Landesgrenzen gelten soll, muss auch Schweiz-intern erfolgen.» Sie fordert, dass die Nachbarkantone zeitgerecht informiert und in die Planungsverfahren einbezogen werden – egal, ob der Bund, der Standortkanton oder der Flughafen für die Planung zuständig ist.