Fluglärm im Aargau
Neues Flughafen-Regime: Ärger im Limmattal, Freude im Surbtal

Der Bundesrat hat den Richtplan zum Flughafen Zürich angepasst - und damit auch die Lärmbelastung. Das hat unterschiedliche Folgen für den Aargau. Änderungen hat das für das Limmattal, den Mutschellen und das Surbtal zur Folge.

Mathias Küng
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Spätabends kann man noch von landenden Flugzeugen geweckt werden

Spätabends kann man noch von landenden Flugzeugen geweckt werden

Aargauer Zeitung

Der Bundesrat hat die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum Flughafen Zürich genehmigt. Er hat diesen dabei so angepasst, dass er den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt entspricht. Damit übergeht er einen ablehnenden Beschluss des Zürcher Kantonsrates zu den Pisten 28 und 32.

Damit bleibt der Raum für allfällige Verlängerungen der Pisten 28 und 32 gesichert. Weiter hat der Bundesrat die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich angepasst. Damit soll die Sicherheit bei den An- und Abflugrouten verbessert werden. Dies betrifft ebenfalls den Aargau.

Die Entscheide des Bundesrates zur Möglichkeit von Pistenverlängerungen bringen für den Aargau keine wesentlichen Veränderungen, sagt dazu Hans-Martin Plüss, «Mister Flughafen» im aargauischen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, gegenüber der az.

«Aber», so Plüss, «dieser Entscheid hat Signalwirkung. Der Bundesrat pocht auf seine Bundeskompetenz in der Luftfahrt. Er zeigt damit, dass er seine Interessen gegenüber den Kantonen knallhart durchzieht.» Was, wenn er auch einmal einen aargauischen Grossratsbeschluss umstossen sollte wie jetzt in Zürich?

So verändert sich die Fluglärmkurve im Aargau

Die Karte zeigt die Fluglärmkurve des Flughafens Zürich im Aargau gemäss verschiedenen Vorgaben. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL, hellblaue Kurve) ist das Planungsinstrument des Bundes. Im zugehörigen Objektblatt für den Flughafen sind dessen Zweckbestimmung und die Grundzüge des Betriebs mit den zulässigen Lärmauswirkungen festgelegt. Es enthält auch die neue Surbtalroute (in unserer Karte oben links flächig hellblau), die jetzt nicht kommt. Weiter enthält es Pistenverlängerungen und den gekröpften Nordanflug im Sinne einer Vororientierung. Dieser könnte mit dem Staatsvertrag mit Deutschland immer noch kommen.
Aktuell gilt das vorläufige Betriebsreglement (gestrichelte blaue Kurve). Die rote Linie zeigt den tatsächlich gemessenen Luftbetrieb, der zuungunsten der auf dem Mutschellen lebenden Menschen deutlich abweicht. Die durchgezogene dunkelblaue Linie wiederum zeigt, wie die Lärmkurve mit dem neuen Betriebsreglement 2014 aussehen soll. Rot schraffiert von Ehrendingen bis Killwangen zeigt eine Verschlechterung im neuen Betriebsreglement. (MKU)

Der Flughafen soll ein neues Reglement erhalten, das Betriebsreglement 2014. Aktuell gilt ein vorläufiges Betriebsreglement (die gestrichelte Linie in unserer Grafik). Lärmberechnungen der Empa (Eidgenössische Materialprüfungsanstalt) zeigen allerdings, dass dessen Werte nicht überall eingehalten werden.

Die rote Kurve zeigt die tatsächliche Lärmbelastung. Sie betrifft auch Gemeinden von Würenlos bis Bellikon und Künten, die eigentlich laut geltendem Betriebsreglement nicht betroffen sein sollten.

In einer Vernehmlassung hat der Bundesrat aufgezeigt, wie die Lärmkurven mit dem neuen Betriebsreglement 2014 verlaufen sollen (dunkelblaue Kurve). Laut der wird das Limmattal stärker betroffen sein.

Die Aargauer Regierung hat sich in ihrer Stellungnahme heftig gewehrt. Doch der Bundesrat hat die Lärmkurve jetzt genau so wie angekündigt beschlossen. Zwar wird sie gegenüber der effektiven Lärmbelastung (rote Kurve) reduziert, gegenüber dem vorläufigen Betriebsreglement aber ausgedehnt (vgl. schraffierte Fläche). Immerhin soll sich die Lärmkurve Richtung Mutschellen gegenüber dem tatsächlichen Betrieb (rote Kurve) leicht verbessern.

So wird laut Plüss dank einer Routenoptimierung Bellikon im Osten entlastet. Indem der Lärmkorridor möglichst zwischen den Dörfern verlaufen soll und minim nach Westen verschoben wird, werden auch Würenlos und Spreitenbach etwas entlastet, mehr belastet werde hingegen Killwangen.

Am auffälligsten zu spüren bekommen Limmattal und Mutschellen jeweils zwei laute Brummer, Spätflieger der Swiss um ca. 23 Uhr. Einer startet dann Richtung Johannesburg, einer anderer Richtung São Paulo.

Bund soll Lärmkurve durchsetzen

Natürlich ist man im Aargau damit nicht zufrieden. Für den Fall, dass das lärmbelastete Gebiet ausgedehnt wird, hat die Aargauer Regierung gefordert, der Bund solle dann gefälligst dafür sorgen, dass die Lärmkurven eingehalten werden.

Hier erhielt man aus Bern laut Plüss nur eine «ausweichende Antwort». Der Aargau wird also seine Messstation auf dem Mutschellen weiterbetreiben und bei Lärmgrenzwertüberschreitungen das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard wie bisher auch künftig auffordern, die geltenden Werte gegenüber dem Flughafen durchzusetzen, wenn sie nicht eingehalten werden.

Immerhin, so Plüss, könnte die Lärmkurve stark zurückgehen, wenn die «lauten Brummer» einige Minuten früher starten oder baldmöglichst durch Boeing 777 abgelöst werden könnten, die steiler steigen.

Siedlungsentwicklung möglich

Zwei Dinge hat der Kanton aber erreicht. Er wollte unbedingt, dass man in Wettingen, Killwangen und Würenlos weiterhin einzonen kann und der Kanton durch den Flugbetrieb in seiner Siedlungsentwicklung nicht behindert wird.

Dank einer neuen Lärmschutzverordnung ist das jetzt gewährleistet. Man kann hier auch künftig bauen, wenn zwischen 24 und 6 Uhr kein Flugbetrieb stattfindet, erhöhte Schallschutzmassnahmen für lärmempfindliche Räume eingehalten sind und bei Flugbetrieb automatisch schliessende und öffnende Fenster für Schlafräume bestehen.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Als Zweites gesteht der Bund dem Aargau zu, dass die Lärmkurve über Limmattal/Mutschellen nicht einfach festgesetzt wird, sondern dass man beim nächsten Reglement, dem Betriebsreglement 2016, wieder darüber reden kann, und darin die Flugrouten überhaupt besser auf Siedlungen abstimmen soll.

Es ist also bereits ein übernächstes Reglement in Planung. Ab wann gilt denn eigentlich das Betriebsreglement 2014? Laut Hans-Martin Plüss könnte das Bazl entscheiden, sobald die Zustimmung der deutschen Stellen vorliegt. Danach können Beschwerdeführer den Rechtsweg beschreiten, der Jahre dauern kann.

«Lärmecke Surbtal geschlossen»

Vom beantragten Betriebsreglement 2014 betroffen ist auch das Zurzibiet, insbesondere das Surbtal mit der schon im SIL-Objektblatt (vgl. Box) vorgesehenen Surbtalroute. Plüss: «Im Surbtal rechnete man mit viel mehr Lärm, gerade in Lengnau und Schneisingen.»

Jetzt wird neu «nur» Siglistorf von einer Lärmgrenzwertüberschreitung betroffen. Warum diese Verbesserung? Ein verändertes Anflugregime werde zu einer massiv stärkeren Nutzung des Flugzeug-Warteraums «Gipol» führen, so Plüss.

Dieser befindet sich hoch über dem Aargauer Jura. Die Surbtal-Startroute tangiert den Warteraum Gipol. Dort kreisende Flugzeuge kämen den Startenden in die Quere. Plüss: «Die Lärmecke Surbtal ist geschlossen.»

In dieser Erwartung hat die Aargauer Regierung vom Bund verlangt, er solle das nicht mehr beanspruchte Gebiet gerade im Surbtal aus dem SIL-Lärmperimeter nehmen «und uns dieses Gebiet zurückgeben».

Das habe der Bundesrat jedoch nicht zugestanden. Plüss weiss auch wieso. Derzeit ruht ja der Flughafen-Staatsvertrag in den Schubladen des deutschen Verkehrsministeriums.

Sollte Deutschland ihn ratifizieren, könnte dem Aargau doch noch der gekrümmte (früher hiess er der gekröpfte) Nordanflug drohen. Da wäre das Surbtal wieder betroffen. Plüss ist überzeugt, dass der gekrümmte Nordanflug nicht kommt, solange der Vertrag nicht ratifiziert ist. Die Aargauer Regierung wehrt sich vehement gegen eine Doppelbelastung des Surbtals. Diese Forderung ist vorläufig erfüllt.

Der Aargau ist mit seinen Forderungen also etwa je hälftig durchgedrungen bzw. abgeblitzt. Für Plüss ist zusätzlich die Rechtssicherheit problematisch, solange kein definitiver SIL und kein definitives Reglement vorliegen. Bis es so weit ist, fliesst also noch viel Wasser Reuss, Limmat und Rhein hinunter.

Lesen Sie hier auch den Kommentar zum Thema.

Von Resignation bis zu leidlicher Zufriedenheit

Resigniert und enttäuscht reagiert Heinz Lienhard aus Kindhausen von der «IG Brego». Er vermisst eine Karte, auf der man sieht, wo genau die Flugzeuge durchfliegen sollen. Zudem liegen die effektiven Lärmkurven weit über dem vorläufigen Betriebsreglement und reichen bis Bellikon (rote Kurve in der Grafik). Sie liegen auch über den Vorgaben für das neue Betriebsreglement. Er erwartet, dass Interventionen des Kantons Aargau bei neuerlichen Lärmgrenzwertüberschreitungen künftig Konsequenzen haben werden. Optimistisch ist er aber nicht. Lienhard: «Wir mussten nach über zehnjährigem Kampf erkennen, dass wir nichts mehr machen können, um unsere Situation zu verbessern.» Lienhard ist überzeugt: «Im Grunde hat nicht das Bundesamt für Zivilluftfahrt, sondern der Flughafen das Heft in der Hand.»

Die «Vereinigung für einen erträglichen Fluglärm Baden Wettingen» (VefeF) kritisiert scharf, dass sich der Bund mit dem Beschluss, dass Pistenverlängerungen wieder möglich sind, klar gegen den Beschluss des Zürcher Kantonsparlaments stelle. VefeF-Co-Präsident Armin Zimmermann: «Eine diktatorisch anmutende Vorgehensweise!» Letztlich liege der Entscheid beim Volk. Ob dessen Entscheid vom Bund respektiert werde, sei nun in Zweifel gestellt.
Dass Bellikon und Würenlos etwas entlastet werden, sei erfreulich. Zimmermann: «Baden und Wettingen hingegen bleiben im Lärmkorridor, was nichts Gutes verheisst.» Lärmgrenzwertüberschreitungen seien bisher für die Flughafenbetreiber ohne Konsequenzen. Auch wenn die Siedlungsentwicklung in Wettingen, Würenlos und Killwangen möglich bleibe, könne angesichts erhöhter Schallschutzmassnahmen kaum Begeisterung aufkommen.
Jahrelang kämpfte Kurt Schmid als Präsident des «Vereins Gekröpfter Nordanflug Nein» gegen eine drohende Fluglärm-Doppelbelastung des Surbtals. Inzwischen ist der Böttsteiner Gemeindeammann Patrick Gosteli Präsident. Schmid freut sich aber natürlich, «dass der Bundesrat nun anerkennt, dass eine Doppelbelastung im Surbtal unvereinbar ist und dass insbesondere in Lengnau und Schneisingen die Lärm-Grenzwerte nicht mehr überschritten werden». Der «Gekröpfte» sei nun in weite Ferne gerückt. Schmid: «Die jahrelangen Bemühungen fruchten endlich.»

Anders tönt es bei Felix Binder, Vertreter des Gemeindeverbandes ZurzibietRegio in der IG Nord. Für das Surbtal und das Wehntal sei dies ein guter Entscheid, freut er sich. Er ist aber «unglücklich, dass der Bundesrat ohne Berücksichtigung der Bevölkerung und Gemeinden die Tore für Pistenverlängerungen am Flughafen öffnet». Letztlich brauche dies eine Volksabstimmung im Kanton Zürich. Binder: «Das ist richtig so.» Für ihn ist klar, dass Pistenverlängerungen etwa im Raum Lägern und Limmattal eine Verschlechterung brächten, weil die Flugzeuge dann später starten und tiefer fliegen. Auch der Sinkflug könnte dann früher eingeleitet werden.