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Kanton Aargau
Der Grosse Rat debattiert heute über eine Minilösung zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton. Die Vorlage der Regierung sieht lediglich einen Leitfaden für die Gemeinden vor. Ob die Vorlage durchkommt, ist trotzdem unsicher.
Der Grosse Rat unternimmt heute einen neuen Anlauf, die familienergänzende Kinderbetreuung im Aargau gesetzlich zu regeln. Nach dem Scheitern des Bildungs-Kleeblatts in der Volksabstimmung 2009 wurde ein nächster Lösungsversuch im Rahmen einer Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes im Januar 2012 schon im Parlament versenkt. Den Bürgerlichen ging die Vorlage der Regierung in der Regelungsdichte viel zu weit, nach diversen Streichungsanträgen war das Gesetz dann aber der Ratslinken zu zahnlos, es scheiterte an einer unheiligen SVP/SP-Allianz.
An der Ausgangslage hat sich grundlegend wenig geändert. Auch das schlanke Rahmengesetz, das nun vorliegt und im Wesentlichen nicht viel mehr als den Grundsatz festlegt, dass die Gemeinden für ein «bedarfsgerechtes» Angebot an Krippenplätzen zu sorgen haben, geht der SVP bereits zu weit, ist für die bürgerliche Mitte der gangbare Mittelweg und für die Ratslinke viel zu wenig verbindlich.
Trotzdem hat es gute Chancen, die Beratung heil zu überstehen. Die SVP hält zwar eisern an ihrer Haltung fest, der Staat habe sich gar nicht einzumischen und den Gemeinden in Sachen Kinderbetreuungs-Angebote nichts vorzuschreiben. Man werde beantragen, gar nicht auf die Vorlage einzutreten, bestätigt Grossrat Clemens Hochreuter. Wie in den anderen Fraktionen auch, wird die Haltung erst heute vor der Grossratssitzung definitiv festgelegt, er gehe aber von einer praktisch geschlossenen Ablehnung aus.
Unklar war bisher hingegen, wie sich das links-grüne Lager verhält. Das zur Diskussion stehende schlanke Rahmengesetz ist der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative des Lehrerverbands. Sie verlangt detailliertere Vorgaben durch den Kanton hinsichtlich Erhebung des Bedarfs und der Ausgestaltung des Angebots an Plätzen sowie der Qualitätsanforderungen und Finanzierung.
Es gab die Überlegung, gleich voll auf diese Initiative zu setzen, statt einem Gegenvorschlag zum Durchbruch zu verhelfen, den man für ungenügend hält. Inzwischen scheint man sich aber auf die Strategie des sprichwörtlichen Spatz in der Hand festgelegt zu haben. «Ein magersüchtiger Spatz zwar», sagt Grossrätin Eva Eliassen von den Grünen. Es sei «ein Trauerspiel», aber mehr zu erwarten bei den Mehrheitsverhältnissen im Parlament sei einfach nicht realistisch. Und so stimme man halt zähneknirschend der Vorlage der Regierung zu, statt zu riskieren, dass der Aargau weiterhin gar keine Regelung hat.
In der SP sieht man das ähnlich. «Wir wollen das Gesetz sicher nicht schon in der ersten Beratung abschiessen», sagt Grossrätin Kathrin Scholl. Als stellvertretende Geschäftsführerin des Lehrerverbands hält sie allerdings fest, dass es sicher nicht genüge, um die Lehrer zum Rückzug ihrer Initiative zu bewegen. Man wird heute versuchen, mit verschiedenen Anträgen für die im Frühsommer 2015 vorgesehene zweite Beratung noch etwas mehr Fleisch an den Knochen zu bekommen. Dass die Definition von Bedarf und Angebot, Betriebsbewilligungen und Qualitätssicherung am gleichen Ort angesiedelt sind, gehe nun wirklich nicht, so Scholl: «Da muss es Alternativen geben.»
Die Vorlage der Regierung sieht lediglich vor, dass der Kanton den Gemeinden einen Leitfaden für die Planung zur Verfügung stellt. Letztlich bleibt es aber in ihrer Kompetenz zu entscheiden, was überhaupt ein «bedarfsgerechtes» Angebot an Tagesstätten, Krippen und Mittagstischen ist, welche Standards zur Qualität sie festlegen und in welchem Umfang genau sie sich an der Finanzierung beteiligen.
Ob eine auch nur einen Hauch verbindlichere Regelung eine Chance hat, ist zwar fraglich, zumal in den Reihen von CVP und FDP auch etliche Gemeindevertreter sitzen, die schon mit jeglicher Verpflichtung der Gemeinden Mühe haben, auf diesem Gebiet überhaupt aktiv zu werden. Die CVP bekräftigte gestern in einer Mitteilung zumindest den Willen, der vorliegenden Fassung des Regierungsrats zum Durchbruch zu verhelfen.
Und immerhin ist es gelungen, eine überparteiliche Frauenallianz (ohne Beteiligung der SVP) für einen Prüfungsauftrag zu gewinnen, wie FDP-Grossrätin Martina Sigg bestätigt: Für die zweite Beratung der Vorlage soll noch einmal angeschaut werden, ob nicht doch eine «Entflechtung» der Zuständigkeiten angezeigt wäre. Es seien Modelle zu prüfen und darzustellen, die verhindern, dass die Gemeinde gleichzeitig Bewilligungs- wie auch Kontrollbehörde für die Betreuungsangebote ist.