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Kanton Aargau
Gegen den Jugendanwalt Hans Melliger wurde nach mehreren Anzeigen einer Sachbearbeiterin ermittelt. Ihm wurden unter anderem Verleumdung, Urkundenfälschung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen. Staatsanwalt Philipp Stotz, der den Fall untersuchte, kam zum Schluss, dass diese nicht zutreffen.
Die Ausgangslage: Eine Sachbearbeiterin, die von April 2002 bis Ende 2017 bei der Jugendanwaltschaft Aargau angestellt war, hat Anzeigen gegen ihren Chef Hans Melliger eingereicht. Am 16. Juni bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der AZ, dass gegen Melliger aufgrund einer Straf- anzeige vom April 2019 wegen übler Nachrede, Verleumdung, Urkundenfälschung im Amt und Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt worden sei.
Die Reaktion: Wenn eine Strafanzeige eingereicht wird, prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Verdachtsmomente reichen, um ein Verfahren zu eröffnen. Bei der Anzeige gegen einen Staatsanwalt stellt sich ausserdem die Frage, wer das Verfahren führen und die Vorwürfe prüfen soll. Im Fall der Anzeige gegen Hans Melliger stellte die Oberstaatsanwaltschaft ein Ausstandsbegehren für alle Staatsanwälte im Kanton. Die Oberstaatsanwaltschaft verlangte die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts. Das Obergericht lehnte dies ab, das Verfahren gegen Melliger wurde Philipp Stotz von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zugewiesen.
Das Ergebnis: Die Sachbearbeiterin machte in einer Klage bei der Schlichtungskommission geltend, sie sei während der Arbeit gemobbt worden. Dafür verlangte sie 30000 Franken Schadenersatz und 15000 Franken Genugtuung. Die Kommission stellte kein Mobbing fest und empfahl, weder Schadenersatz noch Genugtuung zu zahlen. Später warf die Frau Melliger in Anzeigen vor, er habe sie in einer Stellungnahme an die Schlichtungskommission als psychisch angeschlagene Person dargestellt, die bei der Arbeit viele Konflikte verursacht habe.
Dies stehe im Widerspruch zu sehr guten Qualifikationen, die ihr Lohnerhöhungen brachten. Zudem solle Melliger alle Mitarbeiter über ihre Klage informiert haben. Dabei habe er dem Team mitgeteilt, dass die Klägerin alle Kolleginnen und Kollegen des Mobbings beschuldige. So habe sich Melliger der Verleumdung und üblen Nachrede schuldig gemacht und das Amtsgeheimnis verletzt.
Staatsanwalt Philipp Stotz, der den Fall untersuchte, kam zum Schluss, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Die Stellungnahme an die Schlichtungskommission habe Melliger auf Aufforderung hin eingereicht. Dass er darin die psychische Störung der Frau erwähnte, die durch ein ärztliches Zeugnis belegt ist, sei nachvollziehbar. Dies, weil die Störung das Verhalten der Klägerin und die daraus entstehenden Konflikte erklären könne.
Auch die Mitarbeiter-Qualifikation ist laut dem Staatsanwalt nicht falsch. Die fachlichen Kompetenzen der Frau seien gut, die Beurteilungen müssten wohlwollend erfolgen, grössere Konflikte seien erwähnt.
Bei der Sitzung, an der Melliger das Team über die Klage orientierte, war die Frau selber nicht dabei. Diese Information sei gerechtfertigt gewesen, weil es im Mai 2019 Medienanfragen zu einer Anzeige gegen Melliger gegeben habe. Dass der Staatsanwalt den Mitarbeitern gesagt haben soll, die Frau beschuldige sie alle des Mobbings, lässt sich laut Stotz nicht beweisen.
Am 4. Mai 2020 wurde das Strafverfahren eingestellt, die Vorwürfe der Frau gegen Melliger werden nicht weiterverfolgt. Der Entscheid ist rechtskräftig.