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Kanton Aargau
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat der Regierungsrat beschlossen, alle kantonalen Asylunterkünfte mit drahtlosem Internet auszustatten. Momentan gibt es in zehn der insgesamt 50 kantonalen Asylunterkünfte WLAN.
Bereits 2018 sagte Pia Maria Brugger, Leiterin der Unterabteilung Asyl, dass WLAN generell einem Bedürfnis entspreche. «Darum sind wir dabei, die Einführung in den kantonalen Unterkünften zu prüfen.» Geplant wäre ein schrittweiser Ausbau nach den finanziellen Möglichkeiten gewesen. Angesichts der aktuellen ausserordentlichen Lage sieht der Regierungsrat jedoch «dringenden Handlungsbedarf», auch die übrigen 40 kantonalen Asylunterkünfte «zeitnah und zweckmässig» mit WLAN auszustatten, wie die Kantonsregierung in einer Medienmitteilung schreibt.
Seit Ausbruch der Coronakrise hat auch der Verein Netzwerk Asyl, der seit Jahren WLAN in den Asylunterkünften fordert, zusätzlich Druck auf den Regierungsrat gemacht. In einem offenen Brief forderte Netzwerk Asyl die fünf Regierungsräte unter anderem dazu auf, umgehend alle Asylunterkünfte mit WLAN auszustatten. Das sei technisch und finanziell umsetzbar. Die geflüchteten Menschen müssten die Möglichkeit haben, sich zu informieren, soziale Kontakte zu pflegen und an Online-Angeboten für Deutschunterricht teilzunehmen.
Die Regierung begründet den rascheren Ausbau nun ebenfalls damit, dass die schulische, berufliche und soziale Kommunikation und der Kontakt zu freiwilligen Netzwerken momentan vor allem digital stattfänden. Zudem bestehe aktuell ein gesteigertes Informationsbedürfnis. Die digitale Aufrüstung der Asylunterkünfte soll ausserdem vermeiden, dass sich Personen in Gruppen treffen. Flüchtlinge würden sich oft an Orten aufhalten, an denen es gratis WLAN gibt, zum Beispiel am Bahnhof Aarau. Dadurch komme es in der Öffentlichkeit zu Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gelte.
Zur Umsetzung hat der Regierungsrat dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS)einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 198000 Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 117 800 Franken bewilligt. Die benötigten Mittel wurden im Aufgaben- und Finanzplan noch nicht budgetiert. Daher werde die Notwendigkeit eines Nachtrags-
kredits geprüft, der dem Grossen Rat gegebenenfalls beantragt würde.