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Kanton Aargau
Gestern konnten Autoliebhaber in Altishofen LU die 40 Luxusautos bestaunen, die die Aargauer Staatsanwaltschaft vor einem Jahr beschlagnahmt hatte. Morgen Samstag werden die Wagen versteigert. Nicht ganz unproblematisch, wie ein Fall aus Basel zeigt.
Mittendrin in den Fall verwickelt ist Autokönig Riccardo Santoro: Er hatte jahrelang den Reichen Luxuskarossen zu unschlagbaren Konditionen vermittelt. Am 25. Mai 2011 transportierte die Fiat-Finanzierungsgesellschaft Fidis Finance bei der SAR Premium Cars in Dintikon rund 60 Luxuskarossen ab, die daraufhin von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.
Ein Jahr nach der spektakulären Räumungsaktion in Dintikon ist noch immer weitgehend unklar, wem die Luxuskarossen überhaupt gehören. Klar ist: Die Fahrzeuge verlieren täglich an Wert – laut Branchenkennern liegt der bereits entstandene finanzielle Schaden in Millionenhöhe.
Die Staatsanwaltschaft will deshalb schnellstmöglich die Fahrzeuge versteigern, was nun am Samstagmorgen passiert: Um 10 Uhr versteigert die Aargauer Staatsanwaltschaft in Altishofen LU auf dem Areal des Transport-Unternehmens Galliker 40 der rund 60 beschlagnahmten Luxuskarossen (siehe Box), die Ende Mai beschlagnahmt worden sind.
Gestern Abend konnten zum ersten Mal die 40 Luxusautos im Fall Santoro von der Öffentlichkeit betrachtet werden (Bild). Sie wurden auf dem Areal der Galliker Transport AG in Altishofen 2 Stunden lang ausgestellt. Fast ausschliesslich Männer wollten die teuren Autos bestaunen. Am Samstagmorgen um 9 Uhr werden die Luxuskarossen nochmals präsentiert, bevor um 10 Uhr die Auktion beginnt. Die Versteigerung dauert rund 3 Stunden. Der billigste Wagen ist ein Alfa Romeo 147 V16 und geht mit einem Preis von 5000 Franken ins Rennen. Der Startpreis des teuersten Luxusschlittens, eines Bentley Supersports Coupés, beträgt 179 000 Franken. Ob überhaupt alle Fahrzeuge ersteigert werden, ist fraglich. (sha)
Ort der Auktion: Galliker Transport AG, Kantonsstrasse 1, 6244 Altishofen. – Zeit: 9-10 Uhr Besichtigung, ab 10 Uhr Versteigerung.
Ein unglückliches Schnäppchen
Ein vergleichbarer Fall einer Versteigerung von teuren Limousinen aus dem Baselbiet macht Autoliebhaber vor der Aargauer Versteigerung am Samstag stutzig: Ivar Niederberger, ein Basler Unternehmer, sicherte sich Ende 2010 an einer Versteigerung der Basler Staatsanwaltschaft einen schwarzen Bentley für 65000 Franken.
Ursprünglich hätte das Luxusauto fast eine halbe Million Franken gekostet. «Ein Schnäppchen», freute sich der Unternehmer. Doch die Freude währte nicht lange: Nur ein Jahr später teilten ihm die Behörden mit, dass er den Luxus-Schlitten zurückgeben müsse, wie die «Basler Zeitung» berichtet.
Das Auto wurde der ursprünglichen Besitzerin aus Deutschland fälschlicherweise abgeknöpft. Die Basler Behörden hätten das Auto damit gar nicht versteigern dürfen.
22000 Franken zusätzlich investiert
Dass Niederberger seinen Luxus-Schlitten wieder abgeben muss, damit hat er eigentlich keine Mühe. Schliesslich werden ihm die 65000 Franken zurückvergütet.
Doch Niederberger, der mit seiner Ex-Firma Tom Bergstein Millionen verdient hat und mit seinem Buch «Tun – Glück schreibt man mit drei Buchstaben» bekannt wurde, hat in dem Jahr als Bentley-Besitzer 22000 Franken in die Limousine investiert. «Ich habe diesen Bentley als gutgläubiger Bürger gekauft und fit gemacht.»
Doch diesen Betrag will bei einer Rückgabe an die ursprüngliche Besitzerin niemand übernehmen. Niederberger stört es, dass er gegen die Basler Behörden kaum Durchsetzungsvermögen besitzt. «Die Behörden geben keine Auskunft, weil sie nicht wissen, was sie sagen sollen», sagt er.
Auktion mit Einverständnis
Schliesslich hat das Basler Zivilgericht Ende 2011 entschieden, dass der Millionär seinen Bentley der ursprünglichen Besitzerin zurückgeben muss. Das ist aber bis heute nicht erfolgt.
In den Augen von Ivar Niederberger haben die Behörden «massive Fehler» begangen. Für ihn bleibt bis heute unverständlich, dass die Behörden Dinge versteigern lassen, die gar nicht veräussert werden dürften. Wann der Fall abgeschlossen ist – und wer daran grundsätzlich Schuld trägt – steht noch in den Sternen.
Angesichts des Basler Falls ist für die Aargauer Versteigerung eine Frage brisant: Kann den Käufern im Aargau Ähnliches widerfahren? Zur Erinnerung: Auch die Aargauer Staatsanwaltschaft weiss bis heute nicht, wem die Fahrzeuge tatsächlich gehören.
«Die Versteigerung erfolgt mit dem Einverständnis aller Parteien, die zum jetzigen Zeitpunkt Eigentum geltend machen», sagte Elisabeth Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, der az.