Finanzausgleich
Minus 39 Millionen Franken: Aargau wäre bei Reform der grösste Verlierer

Eine Arbeitsgruppe der Kantone will mit einer Anpassung des Finanzausgleichs «reiche» Kantone entlasten. Dem Kanton Aargau droht ein Ausfall von 39 Millionen Franken.

Mathias Küng
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Die von den Kantonen vorgeschlagene Finanzausgleich-Reform kommt den Kanton Aargau teuer zu stehen. (Symbolbild)

Die von den Kantonen vorgeschlagene Finanzausgleich-Reform kommt den Kanton Aargau teuer zu stehen. (Symbolbild)

KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Der Nationale Finanzausgleich (NFA) ist der bürgerliche Gegenentwurf zur Forderung von links nach einer materiellen Steuerharmonisierung. Er soll das Gefälle zwischen den Kantonen senken. Doch seit es ihn gibt, ist er ein politischer Zankapfel. Die reichen Geberkantone stöhnen immer lauter ob ihrer Last.

Vor einem knappen Jahr endete das jüngste Seilziehen mit einem Kompromiss. Der Aargau als Nehmerkanton kam mit einem blauen Auge davon und verlor «nur» rund 13,5 Millionen Franken jährlich. Dieses Jahr erhält er 234 Millionen Franken Ressourcenausgleich (netto bleiben dann 225 Millionen Franken Finanzausgleich).

Jetzt naht neues Ungemach. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat nämlich acht Empfehlungen für eine neuerliche Verbesserung des NFA ausgearbeitet. Ansetzen will sie beim sogenannten Ressourcenausgleich (vgl. Box). Heute ist das Ziel, dass jeder Kanton mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung haben soll. Wer unter 100 Prozent liegt, bekommt Ausgleich, wer darüber liegt, zahlt. Geberkantone wie Schwyz ärgern sich, dass Kantone über 90 Prozent überhaupt etwas bekommen. Für solche hat sie unlängst eine neutrale Zone verlangt. Wer darin ist – der Aargau mit einem Indexwert vor dem Ausgleich von 87,7 würde dazugehören – bekäme nichts mehr.

Nationaler Finanzausgleich: 3,8 Mrd. werden umverteilt

Der Souverän hiess 2004 den neuen Nationalen Finanzausgleich (NFA) gut. Er soll das finanzielle Gefälle zwischen den Kantonen verkleinern. Reiche Kantone zahlen aktuell 1,6 Mrd. in den Topf, der Bund rundet auf 3,87 Milliarden auf. Umverteilt wird mit zwei Instrumenten: Mit dem Ressourcenausgleich helfen ressourcenstarke (reiche) Kantone und der Bund den ressourcenschwächeren, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Der Lastenausgleich sorgt für die Abgeltung von Sonderlasten der Berggebiete und städtischer Zentren. (MKU)

Keine «neutrale Zone», aber . . .

Die Kantone wollen allerdings keine neutrale Zone. Das geht ihnen viel zu weit. Dafür liegt jetzt ein Gegenentwurf einer Arbeitsgruppe der Kantone vor. Sie empfiehlt, dass sich die Empfängerkantone künftig auf eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung von 86 Prozent verlassen können. Für ressourcenschwache Kantone soll es zudem «Anreize» geben, die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern.

Der «Anreiz» sieht so aus: Kantone, deren Ressourcenindex nach erfolgter Ausgleichszahlung zwischen 90 und 100 Prozent liegt, kriegen ab dem zweiten Jahr einen Anreiz- oder – je nach Sichtweise – Strafabzug von 2 Prozent vom Ausgleichsbetrag. Wenn der Kanton dann weiterhin zwischen 90 und 100 liegt, gibt es jährlich nochmals 2 Prozent weniger. Erst wenn er unter 90 fällt, stoppt die «Anreiz»-Spirale. Damit sollen Empfängerkantone motiviert werden, besser zu werden.

Für Kantone wie Zürich (als Geber) oder den Aargau (als Empfänger) hätten die acht Empfehlungen konkrete Folgen (vgl. Tabelle). Der Aargau müsste mit bis 39 Millionen Franken weniger auskommen. Dies entspricht einem Minus von 16 Prozent. Der Aargau und Neuenburg (auch minus 16 Prozent) wären faktisch die grössten Verlierer dieser Reform.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sind jetzt bei den Kantonen in einer Konsultation. Eine gemeinsame Haltung wollen die Kantone Ende Juni festlegen. Das aargauische Finanzdepartement äussert sich dazu noch nicht. Die Regierung werde ihre Haltung in den nächsten Wochen festlegen, sagt Sprecher Roland Hofer.

So reagieren Politiker

Im letzten Sommer, als der Aargau schon einmal 13,5 Millionen an Zahlungen verlor, unterstützte Nationalrat Beat Flach (GLP) dies. Sein Parlamentskollege Bernhard Guhl (BDP) lehnte die Kürzung ab. Was sagen die beiden zum neusten Vorschlag?

Beat Flach betont, das System müsse angepasst werden. Das habe er schon bei der letzten Beratung gesagt. Was jetzt neu vorliege, «ist interessant und geht eventuell in die richtige Richtung. Es darf aber nicht kurzfristig zu grossen Schwankungen kommen, und die Kantone an der Schwellengrenze dürfen nicht (auch wenn es rechnerisch richtig ist, hier auch anzusetzen) die Zeche zahlen.» Kantone, die wie der Aargau in der richtigen Richtung unterwegs sind, dürften nicht dafür abgestraft werden, dass sie ihre Aufgaben machen, so Flach. Sein Vorschlag bei den letzten Verhandlungen hätte den Aargau rund 7 bis 8 Millionen gekostet. Ein Fünffaches – wie nun angedacht – «geht mir zu weit», so Flach.

Für Bernhard Guhl hingegen hat sich der NFA bewährt. Er sagt: «Meiner Meinung nach besteht kein grundlegender Handlungsbedarf.» Am Vorschlag der Arbeitsgruppe gefällt ihm aber, dass künftig ein Mechanismus den Betrag festlegen soll, was zu einer Entpolitisierung führe. Auf den ersten Blick seien aber die Kantone, deren Ressourcenausstattung zwischen 90 und 100 Prozent liegt, die Geprellten dieses Vorschlags. Guhl: «Dabei müsste es doch das Ziel sein, dass sich alle Kantone unter dem Durchschnitt verbessern, insbesondere die schwächsten Kantone, damit die Differenzen verkleinert werden.» Und ihm gefällt gar nicht, dass der Aargau mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe im zweistelligen Millionenbereich schlechtergestellt würde.