Aargau
Mindestens 180 Franken pro Stunde: Notare vor Gericht abgeblitzt

Der neue Aargauer Notariatstarif, der keine Untergrenze für den Stundenansatz vorsieht, ist rechtens. Das Verwaltungsgericht hat ein Gesuch für einen Stundenansatz von mindestens 180 Franken abgewiesen. Bewertet wird dies ganz unterschiedlich.

Fabian Hägler
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Seit gut einem Jahr gilt im Aargau der neue Notariatstarif, die Gebühren wurden damit nach unten grundsätzlich liberalisiert.Fotolia

Seit gut einem Jahr gilt im Aargau der neue Notariatstarif, die Gebühren wurden damit nach unten grundsätzlich liberalisiert.Fotolia

Seit dem 1. Januar 2013 ist der Stundenlohn der Aargauer Notare für amtliche Tätigkeiten (siehe Box) auf 300 Franken limitiert. Zudem hat der Grosse Rat die Untergrenze von 180 Franken beim Stundenansatz abgeschafft.

Dagegen wehrten sich zwei Notare und die Aargauer Notariatsgesellschaft (ANG) vor Verwaltungsgericht.

Sie wollten verhindern, dass Gebühren für eine hoheitliche Tätigkeit dem freien Wettbewerb ausgesetzt werden. «Auch der freiberufliche Notar ist bei Beurkundungen eine Amtsperson», erklärt Martin Ramisberger, Präsident der ANG.

Notare: So sind die kosten geregelt

Bei den Kosten der Aargauer Notare gibt es vier Kategorien. Die meisten Dienstleistungen werden seit 1. Januar 2013 nach Zeitaufwand abgerechnet. Der maximale Stundenansatz beträgt 300 Franken, ein Minimum gibt es nicht. Darunter
fallen Parzellierungen,
Begründung von Stockwerkeigentum, Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Gründungen von AG und GmbH, Stiftungen, oder auch Steigerungsprotokolle.
Bei Grundstückgeschäften gilt der Promilletarif, der sich nach dem Vertragswert richtet: 4‰ (mindestens 300 Fr.) bis 600 000 Fr., plus 2‰ von 600 001 bis 3 Mio. Fr.,
plus 1‰ (aber höchstens 20 000 Fr.) über 3 Mio. Fr. Die Gebühr für Beglaubigungen von Übersetzungen oder Unterschriften liegt fix bei
20 Fr. Für alle anderen Dienstleistungen, zum Beispiel für Beratungen, gibt es indes keine fixe gesetzliche Gebühr. Hier wird zwischen dem Notar und dem Kunden ein Honorar vereinbart. (fh)

Gericht ortet keine Dumpinggefahr

Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das der Aargauer Zeitung vorliegt, ist dies zulässig. Entgegen der Ansicht der Notare sei «das Fehlen einer expliziten Untergrenze beim Aufwandtarif nicht als rechtswidrig» zu beurteilen, befand das Gericht.

Entscheidend sei, dass die Gebühr im Bereich «zwischen einem kostendeckenden Ansatz und dem Betrag von 300 Franken als Obergrenze nach Bedeutung und Schwierigkeit des betreffenden Geschäfts» festgelegt werden könne.

Ramisberger sagt: «Wir haben das Urteil am Dienstag erhalten und werden es nun zusammen mit unserem Anwalt prüfen.»

Danach entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen – möglich wäre ein Weiterzug ans Bundesgericht. Der ANG-Präsident lässt durchblicken, dass er die Argumentation des Gerichts nicht teilt. «Andere Gebühren, zum Beispiel die Grundbuch-, Handelsregister- oder Betreibungsgebühren, sind auch nicht frei verhandelbar.»

Das Verwaltungsgericht ist laut Ramisberger «im Wesentlichen der Ansicht, dass allein schon die Berufspflichten des Notars eine genügende Gewähr bieten, dass keine unzulässigen Dumpingangebote gemacht werden».

Die ANG habe bis heute keine Erhebungen dazu gemacht, welche konkreten Auswirkungen die neue Regelung bei den Gebühren auf das Verhalten der Kunden hat.

«Ich kann also keine Aussagen dazu machen, ob Kunden vermehrt auf Rabatte drängen, weil die gesetzliche Untergrenze der Gebühren weggefallen ist», führt Ramisberger aus.

Mit dem Beschluss, die Gebühren ohne sachliche Voraussetzung nach unten freizugeben, habe der Grosse Rat einen politischen Entscheid gefällt und Forderungen des Preisüberwachers und der Wettbewerbskommission aufgenommen, betont Ramisberger.

SVP freut sich über Entscheid

SVP-Grossrat Jean-Pierre Gallati, der vor drei Jahren erfolglos die vollständige Liberalisierung der Notariatsgebühren und eine Senkung des Stundenansatzes auf 250 Franken beantragt hatte, freut sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts. «Dieser Entscheid zeigt, dass das Parlament berechtigt war, einen kleinen Schritt hin zu mehr Wettbewerb bei den Notariatstarifen zu beschliessen», sagt er.

Gallati, der als Rechtsanwalt häufig mit Notaren zu tun hat, ist überzeugt: «Die Aargauer Notare sind gut genug, um im freien Wettbewerb zu bestehen.» Dass die Notariatsgesellschaft den Entscheid des Grossen Rats angefochten hat, ist für Gallati unverständlich.

«Wenn man sieht, dass das Verwaltungsgericht alle ihre Vorbehalte entkräftet hat, liegt der Verdacht nahe, dass die Notare nur ihre hohen Bezüge verteidigen wollten.»

Und wenn die Notare darauf pochten, als Amtspersonen tätig zu sein, «könnten wir das Notariatswesen verstaatlichen und fixe Löhne festlegen, wie sie beispielsweise ein Grundbuchverwalter erhält».

ANG-Präsident Ramisberger entgegnet: «Die Regierung beantragte mit dem neuen Gebührendekret den Übergang zum Primat des Aufwandtarifs. Zudem wurde eine Deckelung der Gebühren für Handänderungen von Grundstücken bei 20 000 Franken und für Grundpfandrechte bei 7500 Franken beschlossen.» Damit sei die Notariatsgesellschaft einverstanden gewesen.

Martin Ramisberger erklärt: «Da nach neuem Tarif die Abrechnung nach Stundenaufwand ausgedehnt wurde, werden notarielle Geschäfte mit niedrigem Vertragswert für die Klienten eher teurer.» Von den neu möglichen Reduktionen beim Promilletarif profitierten indes vor allem Grosskunden. «Wir haben im Interesse einer Vielzahl von Kunden auf diese Konsequenzen hingewiesen», hält Ramisberger fest.