Psychiatrie
Medikamentenversuche in Königsfelden: Hunderte waren betroffen – auch Kinder

Das Institut für Medizingeschichte der Uni Bern hat 830 Patientenakten der Psychiatrischen Klinik Königsfelden des letzten Jahrhunderts untersucht. Die Wissenschafter konnten zeigen: An mehreren hundert Patientinnen und Patienten sind – ohne dass sie davon wussten – Medikamente getestet worden.

Noemi Lea Landolt
Drucken
Medikamentenversuche in Königsfelden.

Medikamentenversuche in Königsfelden.

Keystone

Im Oktober 1956 wird ein 52-jähriger Hilfsarbeiter mit dem Krankenwagen nach Königsfelden gebracht. Er hat seit Wochen nicht mehr gearbeitet und schlecht geschlafen. Am dritten Tag nach der Aufnahme beginnen die Ärzte mit einer «Geigy-Kur». Warum sie ihm das Medikament verabreichen, geht aus der Krankenakte nicht hervor.

Der Mann ist einer von mehreren hundert Patientinnen und Patienten, an denen in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden nicht zugelassene Medikamente getestet wurden. Das zeigt eine Studie des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern. Die Studie haben der Regierungsrat und die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) in Auftrag gegeben. Sie geht auf ein Postulat von SP-Grossrat Florian Vock zurück. Am Mittwoch wurden die Ergebnisse der Untersuchung der Öffentlichkeit präsentiert.

Unwissenden Patientinnen wurden 31 verschiedene Präparate verabreicht

Studienautor Urs Germann hat rund 830 Krankenakten von Patientinnen und Patienten untersucht, die zwischen 1950 und 1990 in Königsfelden behandelt wurden. Neben dem «Geigymittel» konnten in den untersuchten Unterlagen 30 weitere Versuchspräparate identifiziert werden, die Patientinnen verabreicht wurden. Besonders viele Versuche fanden zwischen 1955 und 1960 statt. Danach hatten die Medikamententests «eher sporadischen Charakter».

An wie vielen Personen die Substanzen getestet wurden, konnte die Studie nicht abschliessend klären. Aufgrund der Stichprobe könne aber davon ausgegangen werden, dass im untersuchten Zeitraum mehrere hundert Patienten involviert waren. Die meisten Patienten wurden weder über die Medikamentenversuche aufgeklärt noch haben sie eingewilligt. Für den Zeitraum vor 1980 gibt es laut Studie keine Hinweise, dass Patientinnen den Tests zugestimmt hätten. Fazit: «Die Medikamentenversuche fanden damals in einem ethischen und rechtlichen Graubereich statt.»

So wird heute geforscht

Heute muss jeder klinische Versuch von einer kantonalen Ethikkommission bewilligt werden. Wenn nicht zugelassene Arzneimittel oder Arzneimittel ausserhalb ihrer Zulassung involviert sind, muss auch die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde Swissmedic das Vorhaben prüfen. Eine Gesundheitsfachperson kann eine Behandlung nur vornehmen, wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Vorgängig muss eine Aufklärung stattfinden. Ist eine Person urteilsunfähig, muss die vertretungsberechtigte Person einwilligen. Nur in wenigen Ausnahmefällen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall. Die Kliniken der Psychiatrischen Dienste Aargau führen derzeit keine klinischen Studien durch.

Die Abgabe nicht zugelassener Präparate gehörte in der Schweizer Psychiatrie ab den 50er-Jahren zum Normalfall. Medikamententests haben nicht nur in Königsfelden stattgefunden. Letztes Jahr wurde eine Studie zu Medikamentenversuchen an der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen TG veröffentlicht. Dort waren zwischen 1946 und 1980 mindestens 3000 Patientinnen und Patienten betroffen. Auch in Zürich oder Basel wurden Patienten nicht zugelassene Psychopharmaka verabreicht. Wissenschafterinnen und Wissenschafter empfehlen deshalb eine Aufarbeitung mit einem gesamtschweizerischen Fokus.

Kinder und Jugendliche waren Teil der Versuche

Im Aargau waren vereinzelt auch Kinder und Jugendliche Opfer solcher Versuche. Die nun publizierte Studie liefert dazu nur oberflächliche Erkenntnisse. Der Autor empfiehlt allerdings eine vertiefte Analyse der Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Er schildert den Fall eines zehnjährigen Jungen, der 1980 in der Beobachtungsstation Rüfenach abgeklärt wurde und Teil einer Medikamentenstudie war. Man müsse davon ausgehen, dass weitere Kinder in dieselbe Studie involviert waren, schreibt er. Ob in Rüfenach noch andere Medikamente getestet wurden, sei offen. Medikamentenversuche an Kindern und Jugendlichen gab es auch in der Stiftung Schürmatt in Zetzwil.

Ein Kinderpsychiater erwähnte 2007 in seiner Autobiografie eine «kleine Reihe wissenschaftlicher Medikamentenprüfungen». Erstellt ist, dass er ab Herbst 1967 insgesamt 17 Kindern mit kognitiven Behinderungen ein stark dämpfendes Präparat verabreicht hatte. Dieses wurde in der zweiten Hälfte der 60er-Jahre an Erwachsenen getestet, kam aber wegen der schweren Nebenwirkungen nicht auf den Markt.

Die Aufsicht durch die Regierung war ungenügend

Die Studie hat weiter untersucht, wie die Aufsicht über die Klinik Königsfelden damals organisiert war und funktioniert hat. Zuständig war eine Kommission unter der Leitung des zuständigen Regierungsrats. Ab 1981 war die Klinikleitung von Königsfelden ausdrücklich gehalten, die Kommission über laufende Forschungstätigkeiten zu informieren. Laut Studie interpretierte die Aufsichtskommission ihre Kontrollaufgabe in medizinischen Belangen jedoch «lange äusserst locker und oberflächlich». Die Klinikleitung genoss «grösstmögliche Autonomie» und man vertraute auf deren Kompetenz.

Seither seien bezüglich der Aufsichtspraxis grosse Fortschritte gemacht worden und man habe aus der Vergangenheit, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Von den Ergebnissen der Studie nimmt der Regierungsrat Kenntnis. Er bedauert, wenn Betroffenen ein Unrecht widerfahren ist und, dass die Aufsichtspflicht mangelhaft wahrgenommen wurde. Jean-François Andrey, CEO der Psychiatrischen Dienste Aargau, drückt gegenüber den Betroffenen ebenfalls sein Bedauern aus. Er betont, die heutige Praxis lasse sich nicht jener von damals vergleichen.

Die Studie hat 38'000 Franken gekostet. Rund zwei Drittel werden durch den Swisslos-Fonds finanziert. Die PDAG beteiligten sich zu einem Drittel an den Kosten und bezahlten die Vorabklärungen. Ob weitere, vertieftere Abklärungen gemacht werden, ist offen.