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Kanton Aargau
Kliniken und Spitäler wollen Kurzarbeit beantragen oder prüfen zumindest einen Antrag. Die staatlichen Massnahmen führen zum Stillstand gewisser Abteilungen. Da die Leittragenden die Angestellten sind, fordert der vpod Aargau Massnahmen vom Regierungsrat.
Wie der vpod in einer Medienmitteilung schreibt, seien die Spitäler daran, sich für den Ernstfall vorzubereiten und es würde befürchtet, dass die personellen Ressourcen nicht ausreichen könnten. So sei das Arbeitsgesetz für die Angestellten teilweise aufgehoben, Urlaubssperren erteilt und von einer drohenden Überlastung der Spitalangestellten gesprochen worden. «Der Bund hat deshalb angeordnet, dass auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichtet werden muss, die Spitäler stellen auf Notbetrieb um, um einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. Der Kanton Aargau trägt diese Anordnung mit und setzt sie um.»
Doch seit einigen Tagen sei klar, dass durch diesen Entscheid einige Abteilungen in den Spitälern stillstünden, nicht nur im medizinischen und therapeutischen Bereich. Auch in der Hotellerie und in den Restaurantbetrieben gebe es weniger zu tun. Weitere Gesundheitseinrichtungen, beispielsweise im Bereich Rehabilitation, spürten diesen Rückgang. Auf der anderen Seite müssten die Spitäler und Kliniken Vorhalteleistungen finanzieren und die Einbussen für den Rückgang tragen. Es würde offen über Kurzarbeit gesprochen, einige Anträge dürften bei der zuständigen Stelle bereits eingegangen sein. Dies würde für die Angestellten eine Lohneinbusse bedeuten.
Der vpod Aargau deklariert: Es dürfe nicht sein, «dass die Angestellten im Gesundheitsbereich, welche bis anhin unter besonders schwierigen Bedingungen ihre Arbeit verrichtet haben und in Zukunft, je nach Situation, von einer Überlastung bedroht sind, jetzt durch Kurzarbeit benachteiligt werden. Dies, nachdem Ruhezeiten eingeschränkt und ein Ferienstopp bis mindestens in den Sommer verhängt wurde. Hier ist eine klare Führung gefragt, welche die Ressourcen richtig einsetzt, die nötigen Massnahmen trifft und klare Verhältnisse schafft».
Deswegen müsse der Regierungsrat dafür sorgen, «dass die Umsatzeinbussen aufgrund der Umstellung auf Notbetrieb nicht dazu führen, dass die Betriebe Kurzarbeit anmelden müssen.» Stattdessen müsse er die Gesundheitseinrichtungen finanziell unterstützen. Es könne nicht sein, dass das dringend benötigte Personal im Gesundheitswesen nun Lohneinbussen hinzunehmen hat. «Im Gegenteil: dieses hat unsere Wertschätzung und unseren Respekt verdient.» Es sei nun an der Aargauer Regierung, die richtigen Entscheidungen zu treffen. (mgt)