Feldschlösschen
Lohndumping-Opfer werden entschädigt

Nicht sanktionniert, aber zu Lohnnachzahlungen verdonnert: Die deutsche Firma Zaunspezialist, die auf der Feldschlösschen-Baustelle im letzten Jahr Arbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigte, einigt sich mit dem Kanton Aargau.

Peter Brühwiler
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Die Solaranlage auf dem Feldschlösschen-Areal wurde von einer deutschen Firma installiert.

Die Solaranlage auf dem Feldschlösschen-Areal wurde von einer deutschen Firma installiert.

Foto: AZ

Rund 20 Millionen Franken investierte die Firma Tritec in eine Photovoltaik-Anlage auf dem Feldschlösschen-Areal. Viel Geld — von dem allerdings nicht alle am Projekt Beteiligten auf Anhieb ihren korrekten Anteil erhielten. Den Montage-Auftrag hatte Tritec damals an die deutsche Firma Zaunspezialist vergeben, welche ihre Arbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigte, wie das kantonale Amt für Migration und Integration nun bestätigt. Die Gewerkschaft Unia hatte den Fall vor einem Jahr nach einem Baustellenbesuch und Gesprächen mit den Monteuren ins Rollen gebracht. Diese erhielten pro Monat nur 1300 Euro netto, so der Vorwurf. Dies sei rund 1500 Franken weniger als der orts- und branchenübliche Lohn.

Laut Amtsleiter Markus Rudin konnte mit der Firma Zaunspezialist unterdessen ein sogenanntes Lohnverständigungsverfahren abgeschlossen werden. Das heisst: «Der Betrieb hat die von ihm verlangten Lohnnachzahlungen an seine Angestellten getätigt und gegenüber dem Amt für Migration und Integration nachgewiesen.»

Sanktionen wie beispielsweise eine Dienstleistungssperre musste Zaunspezialist hingegen nicht fürchten. Dies, weil die Arbeiter laut Rudin keinem für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt waren. Hätte die Firma die Nachzahlungen verweigert, wäre das Verständigungsverfahren deshalb ohne weitere Konsequenzen gescheitert. Nur wenn einem Unternehmen wiederholt missbräuchliche Lohnunterbietungen nachgewiesen würden oder wenn es überhaupt nicht kooperiere könne es bestraft werden, so Rudin.

Die Lohnverständigungsverfahren führten in der Regel aber zum gewünschten Resultat, betont er. «Um die 90 Prozent aller Fälle werden erfolgreich abgeschlossen.»