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Kanton Aargau
Die Aargauer Regierung geht bei den Covid-19-Massnahmen weiter als der Bundesrat. Wichtig sei, die Spitäler zu entlasten.
Die weiter steigenden Infektionszahlen und die drohende Überlastung des Gesundheitswesens erfordern im Aargau sofortiges Handeln. Dies machten Landammann Markus Dieth, Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, Bildungsdirektor Alex Hürzeler und Kantonsärztin Yvonne Hummel am Freitagabend an einer Medienkonferenz via Telefon deutlich. Der Aargau verschärft deshalb die am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie mit eigenen kantonalen Massnahmen.
Der Aargau begrüsse die bundesrätlichen Beschlüsse, sagte Markus Dieth einleitend. Aufgrund der sehr hohen und weiter steigenden Ansteckungszahlen, speziell im Aargau, sei hier aber «ein Zuwarten bis nach Weihnachten nicht zu verantworten, rasches Handeln notwendig». Dies vor allem auch, um eine weitere Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals zu vermeiden, wie Kantonsärztin Yvonne Hummel sagte. Gleiches gelte für Heime und Betreuungseinrichtungen.
Nach einer stabilen Lage auf hohem Niveau habe man nämlich wieder einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen und einen R-Wert von bereits 1,17, sagte Hummel. Liegt der Wert über 1, steigt die Zahl der Neuinfektionen. Jean-Pierre Gallati warnte, wenn dieser Wert weiter steige, würde die Kapazität auf den Intensivstationen bereits Ende Jahr überschritten. Deshalb ergreife man weitere Massnahmen schon mit Gültigkeit ab Sonntagnacht.
Die vom Bundesrat verschärften Massnahmen betreffen insbesondere Restaurants, Bars, Clubbetriebe sowie Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe. Die Aargauer Regierung hat weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen, namentlich die Schliessung von Einkaufsläden. Dies auch, weil die Erfahrung von anderen Kantonen zeige, dass Schliessungen im Gastronomiebereich alleine nicht ausreichen, um eine markante Reduktion der Infektionszahlen beziehungsweise des im Vergleich mit anderen Kantonen überdurchschnittlich höheren Reproduktionswertes zu bewirken, so Gallati.
Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe werden gemäss Bundesrat geschlossen. Ausgenommen sind Lieferdienste für Mahlzeiten, Betriebskantinen, Kantinen von Spitälern und Pflegeheimen (in beiden keine Gäste zugelassen) und Take-away-Betriebe sowie Restaurationsbetriebe in Hotels, die Hotelgästen zur Verfügung stehen. Ebenfalls ausgenommen sind Mensen oder Tagesstrukturangebote der obligatorischen Schulen, die für Schüler, Lehrpersonen sowie Schulangestellte sind.
Für Kantinen und Mensen gelten folgende Maximal-Öffnungszeiten: täglich 6 bis 19 Uhr; am Sonntag sowie am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar ist zu schliessen. Für Lieferdienste von Mahlzeiten, Take-away-Betriebe sowie Restaurationsbetriebe in Hotels, die Hotelgästen zur Verfügung stehen, gelten folgende Maximalöffnungszeiten: täglich 6 bis 23 Uhr; in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar dürfen sie bis 1 Uhr geöffnet sein.
In einer früheren Version hiess es, dass auch Lieferdienste von Mahlzeiten, Take-Aways und Hotelrestaurationsbetriebe nur bis maximal 19 Uhr geöffnet haben dürfen. Dabei handelte es sich um eine «falsche Zeitangabe in der Allgemeinverfügung», wie der Kanton Aargau am Sonntagabend mitteilte. Diese sei nun angepasst worden. Demnach dürfen Lieferdienste, Take-Aways und Restaurationsbetriebe analog zur Covid-Verordnungd es Bundes bis maximal 23 Uhr geöffnet haben.
Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe geschlossen werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, auch die Einkaufsläden ab Sonntag, 20. Dezember, 24 Uhr, zu schliessen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden (etwa Kioske, Tankstellenshops) mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des dringenden und täglichen Bedarfs.
Ausgenommen sind auch Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen. Weihnachtsbaumverkäufe können durchgeführt werden, klassische Weihnachtsmärkte aber nicht. Ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (etwa Brillen und Hörgeräte), Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Reparatur- und Heimwerkergeschäfte (also etwa Bau und Hobby), Blumenläden sowie Dienstleistungsanbieter wie Coiffeure, Physiotherapiepraxen und so weiter. Zulässig bleibt die Abholung bestellter Waren vor Ort. Bei allen Ausnahmen gelten Maximal-Öffnungszeiten: täglich von 6 bis 19 Uhr. Am Sonntag sowie am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar ist zu schliessen.
Der Regierungsrat hat zusätzlich zum Bundesrat Massnahmen beschlossen. So sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen im Aargau verboten. Zudem werden Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs geschlossen.
Die Volksschulen sind kein bedeutsamer Treiber der Epidemie. Sie nehmen den Unterricht nach den nun beginnenden Weihnachtsferien regulär am 4. Januar wieder auf, wie Alex Hürzeler sagte. Alle Schutz- und Hygienemassnahmen gelten weiter. So gilt für Lehrpersonen sowie Schüler an der Oberstufe weiter Maskentragpflicht.
Mittelschulen und Berufsfachschulen haben nach den Weihnachtsferien bis 8. Januar Fernunterricht. So könne man verhindern, dass allfällige Ansteckungen über die Festtage in die Schulen gelangen. Die Entwicklung sei sehr schnell, sagte Hürzeler zu Lehrern, die eine Vorlaufzeit vermissen. Man könne das in den folgenden zwei unterrichtsfreien Wochen vorbereiten. Ab 11. Januar ist wieder Präsenzunterricht.
Eine Ausnahme gilt für die Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales. Dort gilt der Fernunterricht bis 22. Januar. An Sonderschulen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen wird der Betrieb in der ersten Januarwoche nur reduziert wieder aufgenommen.