Bezirksgericht Rheinfelden
Lehrling stahl Kokain, Ritalin und Viagra aus Apotheke – Lehrmeisterin vor Gericht

Weil ihr Lehrling zahlreiche Medikamente wie Morphin, Ritalin, Kokain und Viagra stahl, stand eine Apothekerin vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Der Vorwurf: sie hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft ihre Sorgfaltspflichten verletzt.

Fabian Hägler
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Um an die Medikamente zu kommen, löschte der Lehrling Bestellungen und liess Lieferscheine verschwinden. (Symbolbild)

Um an die Medikamente zu kommen, löschte der Lehrling Bestellungen und liess Lieferscheine verschwinden. (Symbolbild)

Keystone

Marko (Name geändert) war ein schwieriger Lehrling. 2011 begann der junge Mann seine Lehre in einer Apotheke im Fricktal. «Er war schlecht in der Schule, wir haben ihn deshalb mit Nachhilfe unterstützt», sagte seine Lehrmeisterin vor Bezirksgericht Rheinfelden.

Dort musste sich die Inhaberin und Geschäftsführerin der Apotheke verantworten, weil sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft ihre Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Der Vorwurf: Die Frau soll die vorgeschriebene Betäubungsmittelkontrolle mangelhaft geführt haben.

Der eigentliche Täter war aber der Lehrling, dem selber eine Gerichtsverhandlung bevorsteht. Marko stahl zahlreiche Medikamente, in der Anklageschrift sind unter anderem Morphin, Ritalin, Kokain und Viagra aufgelistet.

Die Apothekerin unterliess es laut Staatsanwaltschaft, Ein- und Ausgang von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, zu kontrollieren. Vielmehr habe sie «weitgehende Kontrollkompetenzen» an den Lehrling übertragen, was dieser «mittels arglistiger Vorgehensweise» zur Entwendung der Medikamente ausnutzte.

Kokain gestohlen und bestellt

Marko hatte die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden, die Inhaberin der Apotheke beschäftigte ihn aber weiter, damit er die Prüfung wiederholen konnte. Ganz offenbar nützte der Lehrling die Gutmütigkeit und das Vertrauen der Geschäftsführerin aus.

So wurde er schon im Jahr 2014 verdächtigt, Altmedikamente gestohlen zu haben. Im selben Jahr wurden aus der Apotheke knapp 10 Gramm Kokain entwendet. Marko soll laut Anklageschrift einen Restbestand aus dem Tresor entwendet und weitere 5 Gramm bei einem Lieferanten bestellt haben.

Raffiniert ging er beim Diebstahl der Medikamente vor, wie eine Angestellte vor Gericht sagte. «Er hat alle getäuscht, wenn wir die Statistik beim Lieferanten nicht angefordert hätten, wäre es wohl nie ausgekommen.» Marko bestellte Medikamente bei Lieferanten und löschte die Bestellung im Computer gleich wieder.

Wenn die Medikamente geliefert wurden, nahm er sie persönlich in Empfang und liess die Lieferscheine verschwinden. So wurden die Medikamente im Wareneingang der Apotheke nicht erfasst. Zudem fälschte Marko laut Anklage auch den Ein- und Ausgang von Medikamenten, «wobei Bezüge an Kunden abgerechnet wurden».

Leere Schachteln im Lager

Verdacht schöpften Mitarbeiter und die Apothekerin erst, als sie im Lager leere Medikamentenschachteln entdeckten, die hätten voll sein müssen. Zudem fanden sie einen Lieferschein, auf dem Medikamente und Betäubungsmittel aufgeführt waren – tatsächlich da waren aber nur die Medikamente.

Als die Täuschung und der Diebstahl aufflogen, wurde Marko fristlos entlassen. «Ich habe ihn nicht eingestellt», sagte die Apothekerin bei der Befragung durch Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab. In jener Zeit habe sie ihr Geschäft als Apotheke und Drogerie geführt, die verantwortliche Drogistin habe unbedingt einen Lehrling gewollt.

«Sie war zuständig für ihn, die Mitarbeiterbetreuung lag bei ihr», sagte die Angeklagte. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft die Apothekerin per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 150 000 Franken sowie einer Busse von 7000 Franken verurteilt.

Was heisst «zu zweit» genau?

Diese wehrte sich und sagte, sie habe angeordnet, dass die Betäubungsmittelkontrolle immer zu zweit gemacht werden müsse. Sie wollte, dass eine ausgelernte Angestellte und Marko die Aufgabe zusammen ausführten, «beide zur gleichen Zeit, damit sie sich gegenseitig kontrollieren».

Dies war den Mitarbeitern aber nicht klar, die ehemalige Angestellte sagte, sie sei davon ausgegangen, dass die Verantwortung bei beiden liege, sie sich aber abwechseln könnten. Sie hielt aber fest, Marko habe die Betäubungsmittelkontrolle nie alleine durchgeführt.

Apothekerpräsident: «Wir kontrollieren jeden Abend»

Lukas Korner, Präsident des Aargauischen Apothekerverbandes, sagt im «Fokus» bei Tele M1: «Ziel einer Apotheke muss es sein, dass bei Betäubungsmitteln und ähnlichen Substanzen solche Vorkommnisse wenn irgend möglich verhindert werden.» Korner hält fest, bei Betäubungsmitteln sei eine doppelte Buchhaltung vorgeschrieben. «In meiner Apotheke muss diese am Abend bei Geschäftsschluss gemacht werden.»

Alle Betäubungsmittel, die tagsüber abgegeben wurden, müssten am Abend in
einer Kartei erfasst sein. Korner wundert sich, dass in der Apotheke im Fricktal offenbar Kokain gelagert wurde. «Früher gab es das noch in Augentropfen, aber heute
sehe ich keinen Grund, in einer Apotheke noch Kokain zu haben.»

Der Verteidiger der Apothekerin sagte, es gebe keine Vorschrift, dass sie die Kontrolle persönlich machen müsse. Sie habe nichts gewusst von Markos Manipulationen und könne nicht dafür belangt werden. Zudem sei im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gar nicht klar ausgeführt, welche Sorgfaltspflichten die Apothekerin denn verletzt habe.

Einzelrichterin Lützelschwab schloss sich dieser Argumentation weitgehend an und sprach die Frau frei. Diese habe Marko wohl zu sehr vertraut, aber keine juristische Grenze überschritten, die eine Strafe rechtfertigen würde. «Als gute Lehrmeisterin hat sie sich um den Lehrling gekümmert, es gab wohl Hinweise, aber keine Zeichen, dass bei ihr sämtliche Alarmglocken hätten schrillen müssen», sagte die Richterin.