Birr/Lupfig
Kugelfangmaterial der Schiessanlage «i de Rebe» muss von Deponie weg

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kanton Solothurn hat Folgen: Abfall aus der Eigenämter Schiessanlage geht zurück durch den Aargau in den Kanton Zürich.

Claudia Meier
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Das Kugelfangmaterial der Eigenämter Schiessanlage sorgt für Zündstoff. Symbolbild/Archiv

Das Kugelfangmaterial der Eigenämter Schiessanlage sorgt für Zündstoff. Symbolbild/Archiv

Damit haben wohl weder die Stimmbürger noch die Gemeinderäte von Birr und Lupfig gerechnet, als sie vor zwei Jahren einen Kredit über 265 000 Franken für die Sanierung des Kugelfangs in der ehemaligen, gemeinsam betriebenen Schiessanlage «i de Rebe» guthiessen.

Lange hätte man dieses Projekt nicht mehr hinausschieben können, denn von Bund und Kanton wurden noch für kurze Zeit Beiträge von insgesamt 143 000 Franken in Aussicht gestellt. Das kontaminierte Material kann nun aber nicht in der vorgesehenen Deponie im Kanton Solothurn entsorgt werden, sondern muss zurück durch den Aargau in den Kanton Zürich transportiert und in einer Bodenwaschanlage gereinigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn vor wenigen Wochen entschieden.

Antimon-Grenzwert überschritten

Doch alles der Reihe nach: Die Gemeinde Birr liess sich für dieses Projekt von einer Fachstelle ein Sanierungskonzept gemäss geltenden Richtlinien erstellen und durch alle notwendigen Stellen genehmigen. Das Kugelfangmaterial – insgesamt über 480 Tonnen – wurde im Mai 2016 wie vereinbart in eine Deponie im Kanton Solothurn gebracht. Diese Entsorgung wurde vom Amt für Umwelt (AfU) des Kantons Solothurn bewilligt.

Doch Rückstellproben des angelieferten Materials haben dann gezeigt, dass die Grenzwerte von Antimon in mehreren Proben um bis zu Faktor 14 überschritten sind. Die Bleiwerte wurden nicht beanstandet. Abfälle dürfen auf diesem Deponie-Typ nur abgelagert werden, wenn sie die Grenzwerte bei Antimon von 50 mg/kg und bei Blei von 2000 mg/kg Trockensubstanz nicht überschreiten.

Im Februar 2017 verfügte das AfU des Kantons Solothurn, das Eigenämter Kugelfangmaterial aus der Deponie abzuführen und korrekt zu entsorgen. Dagegen reichten die Gemeinden Birr und Lupfig beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Die Aargauer vertraten unter anderem die Meinung, dass die Grenzwerte nur geringfügig überschritten würden und die verfügte Massnahme unverhältnismässig sei.

Wegen der Grenzwertüberschreitungen hat die Deponie den Abfall aus Birr bereits wieder ausgebaut und in einem Depot zwischengelagert. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat die Beschwerde der Gemeinden Birr und Lupfig nun abgewiesen, da sie sich als unbegründet erweise.

Gemeindeammann Markus Büttikofer aus Birr sagt dazu: «Wir werden den Fall nicht ans Bundesgericht weiterziehen.» Zu gross sind die Bedenken, dass nur noch mehr Kosten anfallen. Teurer wird es auch so. Denn die Gemeinden Birr und Lupfig haben sich entschieden, das Kugelfangmaterial in den Kanton Zürich zu bringen und dort in einer Bodenwaschanlage reinigen zu lassen. Die Erde wird dann in der Nähe deponiert und das verunreinigte Wasser entsorgt. Dies dürfte zu Mehrkosten von zirka 65 000 Franken führen.

Dem begleitenden Fachbüro machen die Gemeinderäte keine Vorwürfe, denn dieses habe nach den Richtlinien gehandelt und die Gemeinden im Rechtsverfahren sogar kostenlos unterstützt. Am restlichen Betrag werde sich auch der Kanton Aargau mit einem Drittel beteiligen. Somit bleiben für die Gemeinden Birr und Lupfig je rund 20 000 Franken an Mehrkosten.

Bund hat Richtlinien angepasst

Das Hauptproblem ist, dass die Belastungswerte für Antimon im Feld nicht einfach so gemessen werden können und deshalb nach dem Leitparameter Blei triagiert wird. Die Belastungswerte von Antimon werden, aufgrund der Munitionszusammensetzung der Gewehrpatrone 90, mit 2% im Verhältnis zu Blei angenommen.

Beim max. Belastungsgrenzwert von 2000 mg/kg Blei wären dies 40 mg/kg Antimon, womit der Grenzwert von 50 mg/kg eingehalten wäre. Nun wurde aber festgestellt, dass frühere Munitionstypen einen höheren Antimonanteil als 2% enthielten. Somit sei vermutlich in der Vergangenheit bei sehr vielen Kugelfangsanierungen falsch triagiert und entsorgt worden, sagt Markus Büttikofer.

Der Vorfall in Birr und Lupfig habe den Bund inzwischen dazu veranlasst, von der bisherigen 2%-Annahme abzuweichen und neue Richtlinien für die Sanierung von Kugelfängen zu erlassen. «An den entstandenen Mehrkosten will man sich aber nicht beteiligen, obwohl diese nur entstanden, weil die vom Bund erlassenen Richtlinien falsch waren», so Markus Büttikofer. Für Birr und Lupfig heisse das wohl: «Die Letzten beissen eben die Hunde.»

Aus wie vielen anderen Gemeinden Kugelfangmaterial in der Deponie im Kanton Solothurn lagere und ob dieses zum Teil auch zu hohe Grenzwerte habe, sei ihm nicht bekannt, sagt der Deponie-Betreiber auf Nachfrage der az.