Aargau
Kosten im Justizvollzug stiegen in sechs Jahren um 15 Millionen Franken

Die Kosten für den Justizvollzug stiegen im Aargau innert sechs Jahren um nicht weniger als 15 Millionen Franken. Strafrechtsprofessor ist empört und schreibt dies dem «Therapiewahn» zu. Therapien für Straftäter würden völlig überbewertet.

Aline Wüst
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Kosten Justizvollzug im Aargau

Kosten Justizvollzug im Aargau

NCH/Barbara Adank

Strafrechtsprofessor Martin Killias ist empört über die Kostensteigerung im Justizvollzug. «Das ist ein Fass ohne Boden», sagt er. Für Killias ist klar: «Schuld ist der Therapiewahn.»

Dass Therapien der wichtigste Kostentreiber im Strafvollzug sind, darin sind sich alle Akteure einig, auch wenig keine exakten Zahlen vorliegen. Uneinigkeit herrscht darin, ob sich kostspieligen Therapien überhaupt lohnen.

Sicher ist: Therapieren ist viel teurer als Einsperren. Für einen Tag reinen Strafvollzug werden 271 Franken verrechnet – in einer Massnahmestation bis zu 1300 Franken.

Klar ist: Gestiegen sind die Kosten im Aargauer Justizvollzug innert sechs Jahren von 27,1 Millionen Franken im Jahr 2007 auf 42 Millionen Franken im vergangenen Jahr.

Bezahlt werden neben den Therapien mit diesem Geld auch die Unterbringung der Straftäter, Personal und bauliche Investitionen in die Sicherheit.

Ein Teil der Mehrkosten erklärt sich mit dem Zentralgefängnis Lenzburg, das Anfang 2011 eröffnet wurde und 106 zusätzliche Haftplätze bietet.

Sicherheit gibt es nicht günstiger

Der Chefarzt der forensischen Abteilung in Königsfelden, Josef Sachs, rechtfertigt die Kosten so: «Wer genauer hinschaut, wie sich die Kosten zusammensetzen, erkennt bald, dass Sicherheit und Resozialisierung nicht viel günstiger zu haben sind.»

Sachs hat auch eine Erklärung, warum immer häufiger therapiert wird: Für bestimmte Störungsbilder gebe es neue, wirksame Therapieformen.

Martin Killias widerspricht. Es gebe keine verlässlichen Schweizer Studien, die beweisen, dass diese Therapien auch wirklich nützen – also die Rückfallgefahr mindern.

Im Gegenteil: «Studien aus dem angelsächsischen Raum zeigen, dass Therapien zuweilen mehr schaden als nützen.» Das heisst, dass therapierte Straftäter sogar eher rückfällig werden als untherapierte.

Killias fordert darum vom Bund und von der Kantonsregierung, dass unabhängige Studien in Auftrag gegeben werden, die auch mögliche ungünstige Nebenwirkungen von Therapien untersuchen.

Die bisher einzige derartige Studie in der Schweiz zeigte negative Wirkungen auf, sagt Killias. «Wir müssen daher mehr wissen über die Wirksamkeit der Therapien.»

Erkenntnisse gebe es bei solchen Studien nicht von heute auf morgen – gefordert seien deshalb Politiker, deren Horizont nicht nur bis zur nächsten Wahl reiche, sagt der Lenzburger Strafrechtsprofessor.

«So kann das nicht weitergehen»

Im Aargau ist Regierungsrat Urs Hofmann für den Justizvollzug zuständig. Auch er sagt: «So kann das mit den Kosten nicht weitergehen.»

Der Justizdirektor gesteht, dass Therapien auch für ihn eine Blackbox seien. Hofmann würde es deshalb begrüssen, wenn Langzeitstudien die Therapien auf ihre Wirksamkeit hin untersuchen würden.

Solche Studien müssten aber der Bund oder die Kantone gemeinsam initiieren, da eine möglichst breite Datenbasis wichtig sei.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sei daran, ein Kompetenzzentrum für Justizvollzug zu schaffen, das sich gerade auch um solche Fragen kümmern würde, sagt Hofmann.

Der Justizdirektor spricht noch ein anderes Dilemma an: Es gibt Straftäter, die man aus Sicherheitsgründen im Gefängnis behalten will.

Das ist allerdings nur möglich, wenn sie eine Therapie bekommen. «Für den Preis der Sicherheit kann es vorkommen, dass eine Therapie angeordnet wird, von deren Nutzen niemand so recht überzeugt ist.»

Monatlich 13 235 Franken pro Täter

Wie viel ein Aargauer Gefangener kostet, kann der Kanton nicht sagen. Genaue Zahlen gibt es einzig zu den 136 Aargauer Straftätern, die 2012 in anderen Kantonen untergebracht waren: Im Schnitt kostete jeder Straftäter pro Monat 13 235 Franken.

Mit 70 Prozent am meisten Kosten im Justizvollzug verursacht das Personal. Sparen ist deshalb aus Sicht des Lenzburger Gefängnisdirektors Marcel Ruf nur möglich, wenn die Vorschriften bei der Intensität der Betreuung angepasst würden. Ruf nennt noch einen weiteren Grund für die Kostensteigerung: Die Gerichte sprechen längere Gefängnisstrafen aus.

Dass eine Tendenz hin zu höheren Strafen festzustellen ist, bestätigt Ruedi Bürgi, der Strafgerichts-Präsident des Aargauer Obergerichts.

Gründe dafür seien einerseits die Entwicklung der bundgerichtlichen Praxis, andererseits mögen auch gesellschaftliche Entwicklungen dazu beitragen, sagt Bürgi.

Wenig Verständnis für die Empörung über die Kosten hat Matthias Fricker – Anwalt in Wohlen und Verteidiger von Lucie-Mörder Daniel H.: «Wenn absolute Sicherheit gefordert wird, muss man auch bereit sein, die Kosten dafür zu übernehmen.»

Um zu sparen, wären massive Veränderungen im Strafvollzug und bei den Massnahmen notwendig, sagt Fricker, und fügt sofort an: «Aus meiner Sicht wäre das nicht mit den Ansprüchen vereinbar, die ein Rechtsstaat im Umgang mit Straffälligen haben sollte.»

Nicht auf die Äste herauslassen will sich Philipp Umbricht, der leitende Aargauer Oberstaatsanwalt. Er sagt: Welches Sicherheitslevel gewollt ist und was das kosten dürfe, müssten die Politik und damit letztlich die Bürger entscheiden.