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Kanton Aargau
Nach einer Klage von Syngenta gilt für das Spritzmittel Chlorothalonil kein Grenzwert mehr im Trinkwasser. Gemeinden müssen ihr Wasser nicht mehr auf Rückstände des Pestizids untersuchen – und das knapp zwei Monate vor der Abstimmung über die Trinkwasser- und Pestizidinitiative.
Ist das Spritzmittel Chlorothalonil krebserregend und muss verboten werden, wie es der Bund getan hat? Oder ist das Pestizid harmlos und das Trinkwasser kann bedenkenlos konsumiert werden? Diese Fragen muss das Bundesverwaltungsgericht beantworten, weil der Agrochemiekonzern Syngenta, der Chorothalonil herstellt, gegen das Verbot klagt.
Syngenta hat bisher erreicht, dass das zuständige Bundesamt nicht mehr schreiben darf, dass Chlorothalonil wohl krebserregend ist. Zudem ist der Grenzwert für Abbaustoffe vorläufig aufgehoben und Gemeinden müssen Trinkwasser nicht mehr auf Chlorothalonil untersuchen. Dies gilt auch im Aargau, wo in den letzten Jahren eine heftige Debatte mit politischen Vorstössen um das Pestizid tobte.
Der Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts führt theoretisch dazu, dass keine Überschreitung des Grenzwerts mehr gemeldet werden kann, weil es den Grenzwert offiziell nicht mehr gibt. Knapp zwei Monate vor der Abstimmung über die Pestizid- und Trinkwasserinitiative dürfte sich Syngenta darüber freuen.
Die Debatte um sauberes Trinkwasser ist damit nicht beendet, und das ist auch gut so. Es ist erfreulich, dass der Kanton Aargau die Gemeinden aufruft, das Wasser weiterhin auf Rückstände zu testen und die Resultate ihren Einwohnern mitzuteilen. Das schafft in der Bevölkerung sicher mehr Vertrauen als juristische Kniffe des Chlorothalonil-Herstellers.