Grosser Rat
Kein Schnaps für Zuger Politiker – Aargauer haben dagegen die freie Wahl

Im Kanton Zug gibt es in Zukunft beim Mittagessen keinen Gratis-Schnaps mehr für die Kantonsräte. Im Aargau wird den Grossräten nicht vorgeschrieben, was sie beim Mittagessen konsumieren dürfen: Die Pauschale erhalten sie sowieso.

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Aargauer Parlamentarier können ihre Spesen für Soft- oder alkoholische Getränke verwenden.

Aargauer Parlamentarier können ihre Spesen für Soft- oder alkoholische Getränke verwenden.

Walter Schwager

Weil sich die Zuger Kantonsräte zum Mittagessen gerne einmal das eine oder andere klare Wässerchen gönnten, wird der Schnaps beim Zmittag nun nicht mehr von der Staatskasse finanziert.

Für die Aargauer Grossräte gibt es keine Essens- und Trinkvorschriften. Bezahlt werden pauschal 30 Franken Verpflegungsentschädigung. «Wir schreiben nicht vor, ob sie damit ein Rivella oder Coca Cola trinken. Die Entschädigung gibt es aber nur, wenn sowohl am Morgen wie auch am Nachmittag eine Sitzung stattfindet», sagt Rahel Ommerli-Peyer, Leiterin des Parlamentsdienstes und Ratssekretärin.

Weiter erhalten die Grossräte pro Kilometer 70 Rappen Reisespesen. Dies an Grossrats- und Kommissionstag für die Strecke vom Wohnort nach Aarau und wieder zurück. Was nicht durch eine separate Entschädigung gedeckt ist, wird mit der Pauschalentschädigung von 5000 Franken pro Jahr abgedeckt. (NKO)