Grosser Rat
Justizvorlage zurückgewiesen: Aargauer Regierungsrat soll nochmals über die Bücher gehen

Die vom Aargauer Regierungsrat geplanten Änderungen an der Strafprozessordnung wurden vom Grossen Rat zurückgewiesen. Das Einführungsgesetz soll erst angepasst werden, wenn die revidierte Bundesgesetzgebung in Kraft ist.

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Die Rückweisung der geplanten Revision wurde mit 82 zu 48 Stimmen beschlossen.

Die Rückweisung der geplanten Revision wurde mit 82 zu 48 Stimmen beschlossen.

Chris Iseli

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag die geplante Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung an den Regierungsrat zurückgewiesen. Das Parlament will, dass der Regierungsrat nochmals über die Bücher geht.

Die Rückweisung wurde mit 82 zu 48 Stimmen beschlossen. Der Grosse Rat folgte damit einem entsprechenden Antrag der FDP und CVP. Die vorberatende Kommission hatte den Antrag gestellt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Der Grosse Rat will das Einführungsgesetz erst anpassen, wenn die revidierte Bundesgesetzgebung in Kraft ist. Gleichzeitig soll das Aargauer System aus sechs regionalen Staatsanwaltschaften und einer Oberstaatsanwaltschaft überprüft werden.

In der Debatte bekräftigte die CVP ihre grundlegenden Bedenken gegen die Revision. Auch die SVP wollte nichts von der Vorlage wissen. Die Vorlage führe zu deutlichen Mehrkosten. Auf Bundesebene werde es noch mehrere Änderungen geben. Es brauche eine saubere Analyse des bisherigen Systems der Staatsanwaltschaften im Aargau.

Für Eintreten sprach sich die SP aus. Das System der regionalen Staatsanwaltschaften müsse weiter entwickelt werden. Die heutige Struktur sei weder zeitgemäss noch kostengünstig. Die Grünen bezeichneten das Nichteintreten als "Sündenfall". Die Kommission und später der Grossen Rat sollten das Gesetz beraten. Auch die EVP/BDP war für die Beratung der Vorlage.

Regierungsrat will Anpassungen

Justizdirektor Urs Hofmann (SP) sagte, die neue Schweizerische Strafprozessordnung sei 2011 in Kraft getreten. Im Aargau habe das System umgestellt werden müssen. Der Kanton habe sich auf sechs regionale Staatsanwaltschaften geeinigt. Diese verfügten über 140 Vollzeitstellen.

Es habe sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Grössen der sechs regionalen Staatsanwaltschaften nicht ideal seien. Die Flexibilität zum Ausgleich der Arbeitslasten sei nur gering. Daher solle die Struktur überarbeitet werden.

Der Regierungsrat möchte unter anderem die Grundlage schaffen, um die Organisation mit sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke optimieren zu können. Er sah vor, dass der Grosse Rat die Anzahl der allgemeinen Staatsanwaltschaften und deren örtliche Zuständigkeit festlegen kann.

Auch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Parlament neben der bereits bestehenden kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte weitere spezialisierte Staatsanwaltschaften, etwa eine solche für Massendelikte, bilden kann. (sda)