Justizaffäre
Parteispitzen im Grossen Rat empfehlen umstrittenen Staatsanwalt Simon Burger zur Wiederwahl

Wegen schlechten Resultaten einer Mitarbeitendenbefragung wurde die Wiederwahl des Leiters der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verschoben. Nun soll Simon Burger am 8. November im Amt bestätigt werden – nach dem Regierungsrat unterstützt auch das Büro des Grossen Rats mit Spitzenvertretern aller Parteien die Empfehlung.

Fabian Hägler
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Das Büro des Grossen Rats empfiehlt Simon Burger (rechts) zur Wahl.

Das Büro des Grossen Rats empfiehlt Simon Burger (rechts) zur Wahl.

Bilder: san / zvg

Eigentlich hätte Simon Burger, der Leiter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, am 6. September für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt werden sollen. Doch dazu kam es nicht: Anfang Juli verschob das Büro des Grossen Rats die Wiederwahl des umstrittenen Staatsanwalts auf Antrag des Regierungsrats. Grund waren schlechte Resultate einer Befragung von Burgers Mitarbeitenden, die Regierung ordnete deshalb weitere Abklärungen durch ein externes Fachinstitut an.

Am 9. September teilte der Regierungsrat dann mit, dass er Burger nun zur Wiederwahl empfehle. Die Wahlempfehlung sprach die Regierung «aufgrund der Gesamtsituation» in der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm aus. Es bestehe zwar Verbesserungsbedarf in der Führungsarbeit des Leitenden Staatsanwalts, die fachliche Arbeitssituation sei hingegen stabil. Dies zeige sich darin, dass die Leistungsfähigkeit von Burgers Team gegenüber anderen regionalen Staatsanwaltschaften nicht abfällt.

Burger wurde vom Ratsbüro zu einer Anhörung vorgeladen

Nun unterstützt auch das Büro des Kantonsparlaments, in dem neben dem Ratspräsidium auch die Fraktionsspitzen aller Parteien vertreten sind, die im Grossen Rat sitzen, die Wahlempfehlung für Burger. Das Büro befasste sich an zwei Sitzungen mit dem Wahlvorschlag und stützt sich bei der Empfehlung auf den entsprechenden Bericht und Antrag des Regierungsrats. Weiter heisst es in der Mitteilung dazu:

«Einerseits wurde der regierungsrätliche Antrag mit einer Regierungsvertretung besprochen und andererseits Simon Burger zu einer Anhörung empfangen.»

In einer Gesamtabwägung habe das Büro an seiner Sitzung vom Dienstag den Wahlvorschlag grossmehrheitlich unterstützt, teilt Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener am Mittwoch mit.

Wahl findet an der nächsten Ratssitzung vom 8. November statt

Das Ratsbüro hat an seiner Sitzung vom Dienstag auch das weitere Vorgehen festgelegt. Die Wahl von Simon Burger ist demnach für die nächste Grossratssitzung vom 8. November vorgesehen. «Es wird – wie bei den Gesamterneuerungswahlen üblich – eine Wahl mit Wahlzetteln durchgeführt», heisst es in der Mitteilung weiter.

Damit werden die 140 Grossratsmitglieder geheim über die Wahl oder Nichtwahl von Simon Burger entscheiden. Die grossmehrheitliche Empfehlung durch das Ratsbüro dürfte seine Chancen auf eine Wiederwahl deutlich erhöhen. Wenn die Grossrätinnen und Grossräte gleich entscheiden, wie die Fraktionschefinnen und -chefs im Büro, würde sich für den Leitenden Staatsanwalt auch eine grosse Mehrheit ergeben.

SVP-Fraktionschefin verlangt mehr Informationen zur Wahlvorbereitung

Désirée Stutz, die Fraktionschefin der SVP im Grossen Rat, hatte die Verschiebung der Wahl von Simon Burger scharf kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine Klärung der Ergebnisse der Mitarbeitenden-Befragung zwei Monate dauere und dazu führe, dass Burger im November alleine zur Wahl stehe. Sie vermutete, das von SP-Regierungsrat Dieter Egli geführte Innendepartement wolle ihren Parteikollegen Burger loswerden.

Nun hat Stutz im Grossen Rat einen Vorstoss eingereicht, in dem sie vom Regierungsrat detaillierte Angaben zur Wahlvorbereitung bei Leitenden Staatsanwälten und Mitgliedern der Oberstaatsanwaltschaft verlangt. Die SVP-Fraktionschefin will unter anderem wissen, wie und von wem Staatsanwälte geprüft werden, die dem Grossen Rat zur Wahl vorgeschlagen werden. Stutz fragt weiter, ob alle leitenden Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte sich einem Assessment durch ein externes Büro unterziehen mussten, bevor sie zur Wahl vorgeschlagen wurden.