Bezirksgericht Zofingen
Junger Mann vergeht sich an Mädchen (8) – und verteidigt sich mit «gegenseitigem Einverständnis»

Das Bezirksgericht Zofingen hat einen Mann verurteilt, der als 22-Jähriger ein Mädchen sexuell missbraucht hat. Er muss in eine Therapie, Genugtuung zahlen und bekommt ein Kontakt- und Rayonverbot aufgebrummt.

Corinne Wiesmann
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Der Verurteilte freundete sich mit dem Mädchen an und missbrauchte es dann. (Symbolbild)

Der Verurteilte freundete sich mit dem Mädchen an und missbrauchte es dann. (Symbolbild)

KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Es muss für das damals 8-jährige Mädchen eine nicht enden wollende Tortur gewesen sein. Ein 22-Jähriger soll sich während eineinhalb Jahren sexuell an ihr vergangen haben. Die Familien des Opfers und des Täters waren eng befreundet. Die Mütter trafen sich oft zu einem Schwätzchen. Während die Frauen Kaffee tranken, forderte der damals arbeitslose und noch bei der Mutter wohnhafte Beschuldigte das Mädchen auf, ihn in sein Zimmer zu begleiten. Dort schauten sie gemeinsam Filme oder bastelten. «Wir verstanden uns gut, konnten gemeinsam lachen», gab der Beschuldigte vor Gericht an. Sie seien eben Freunde gewesen. Doch ab August 2015 begann der Schweizer mit honduranischen Wurzeln, diese freundschaftliche Beziehung schamlos auszunutzen.

Sie wollte auch, dass wir uns berühren und war sexuell sehr neugierig.

(Quelle: Angeklagter)

Er begann, dem Mädchen in die Unterhose zu fassen und berührte es im Intimbereich. Dabei soll er immer wieder versucht haben, seinen Finger in die Vagina der 8-Jährigen zu stossen. Später zwang er sie zu Oralverkehr, rieb sich an ihrem entblössen Unterleib bis zum Samenerguss oder machte Nacktaufnahmen von ihr. Sein Opfer schüchterte er ein, indem er ihm sagte, er besitze eine Waffe und werde seine Eltern umbringen.

Dass es zu sexuellen Handlungen zwischen ihm und dem Mädchen gekommen war, stritt der heute 26-jährige vor Gericht nicht ab. Allerdings habe er sie weder zu etwas gezwungen noch habe er ihr gedroht. «Es geschah alles in gegenseitigem Einverständnis», sagte er aus. «Sie wollte auch, dass wir uns berühren und war sexuell sehr neugierig.»

Beinahe selbst noch wie ein Kind wirkte der Beschuldigte auf den ersten Blick. Er erschien in Kapuzenpulli und Jeans gekleidet vor Gericht. Als er zu seinen Zukunftsplänen befragt wurde, sprach er davon, die Welt entdecken zu wollen. Die psychiatrische Gutachterin attestierte dem Beschuldigten eine unreife Persönlichkeitsstörung in gravierendem Ausmass. Der Mann sei emotional nicht auf dem Stand von Gleichaltrigen. Dies könne auch ein Grund sein, weshalb er sich mit der 8-Jährigen anfreundete. Er habe sich auf Augenhöhe mit ihr gefühlt.

10'000 Franken Genugtuung für das Mädchen

Das Bezirksgericht Zofingen sprach den 26-Jährigen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie sowie der sexuellen Nötigung für schuldig. Es verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Allerdings wird die Strafe zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben. Das heisst, er muss die Haftstrafe nur absitzen, wenn er die angeordnete Therapie verweigert oder frühzeitig abbricht. Zudem hat das Gericht ein Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem Opfer sowie Kindern im Schutzalter verhängt. Dem Opfer wurde eine Genugtuung von 10'000 Franken zugesprochen.