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Kanton Aargau
Im Baselbiet haben Regierungsräte in den letzten fünf Jahren über 320'000 Franken in die eigene Tasche gesteckt. Doch wie siehts im Aargau aus? Einnahmen der Magistraten aus Verwaltungsrats-Mandaten fliessen hier alle in die Staatskasse.
In zwei Aargauer Nachbarkantonen haben Zusatzeinnahmen von Regierungsräten hohe Wellen geworfen.
Gestern Freitag wurde bekannt, dass vier Baselbieter Regierungsräte und Chefbeamte in den letzten fünf Jahren über 320 000 Franken unrechtmässig in die eigene Tasche gesteckt hatten.
Bereits im Sommer war publik geworden, dass der zuvor zurückgetretene Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat beim Energiekonzern Alpiq 107 000 Franken kassiert hatte.
Dies war legal, löste in Solothurn, wo einschneidende Sparmassnahmen anstehen, aber Empörung aus.
Inzwischen hat das Kantonsparlament beschlossen, dass die Solothurner Regierungsräte nur noch Spesen behalten dürfen. Sitzungsgelder und Verwaltungsratshonorare gehen an die Staatskasse.
Aargau: Honorare von 90 000 Franken
Ähnlich streng ist die Regelung auch im Kanton Aargau. «Die fünf Mitglieder des Regierungsrats erhalten pro Jahr zusammen Mandatshonorare von rund 90 000 Franken, die vollumfänglich in die Staatskasse abgeliefert werden», sagt Regierungssprecher Peter Buri.
Auch die Chefbeamten dürfen im Kanton Aargau keine Nebeneinkünfte behalten: «Bei den Mitarbeitenden werden die Mandatshonorare in vollem Umfang durch die betreffenden Departemente eingezogen», hält Buri fest.
Ein Fall wie im Kanton Baselland, wo der ehemalige Landschreiber und der amtierende Kulturchef in den letzten fünf Jahren zusammen gut 89 000 Franken unrechtmässig für sich behalten haben, ist laut seiner Einschätzung im Aargau unmöglich.
Bei den Sitzungsgeldern ist die Regelung für Kantonsangestellte und Regierungsräte unterschiedlich.
Mitarbeiter müssen allfällige Sitzungsgelder laut Buri nur abgeben, «wenn die Sitzungen innerhalb der erfassten Arbeitszeit stattfinden».
Dies gilt hingegen nicht für Regierungsmitglieder. «Diese haben keine geregelte Arbeitszeit bzw. in der Regel fast rund ums Jahr eine 7-Tage-Woche», erklärt Buri.
Deshalb gelte im Aargau die bei der Mehrheit der Kantone übliche Praxis, dass die Sitzungsgelder der Regierungsräte nicht eingezogen werden. Diese sind laut Buri bescheiden: «Die jährlichen Beträge belaufen sich auf wenige hundert bis ein paar wenige tausend Franken.»
Seit dem 1. Januar 2012 müssen die Aargauer Regierungsräte ihre Interessenbindungen offenlegen. Dazu gehören zum Beispiel Beteiligungen an Firmen, Verwaltungsmandate oder Stiftungsratstätigkeiten. Die Staatskanzlei überprüft diese Angaben jährlich und führt ein öffentliches Register über die Interessenbindungen.