Trauriger Rekord
Häusliche Gewalt: Aargauer Polizei rückte 1589 Mal aus - so oft wie nie

Seit mehr als zehn Jahren müssen Opfer von häuslicher Gewalt keine Anzeige mehr einreichen, damit die Täter verfolgt werden. Dennoch lag der Anteil der bestraften oder vor Gericht gestellten Täter letztes Jahr im Aargau bei weniger als zehn Prozent.

Fabian Hägler
Drucken
Im letzten Jahr wurden 144 Personen wegen häuslicher Gewalt bestraft oder vor Gericht gestellt.

Im letzten Jahr wurden 144 Personen wegen häuslicher Gewalt bestraft oder vor Gericht gestellt.

Istockphoto

So oft wie noch nie musste die Polizei im letzten Jahr wegen häuslicher Gewalt ausrücken. 1589 sogenannte Interventionen von Regional- und Kantonspolizei listet die Statistik für das Jahr 2014 auf. Doch was passiert nach einem solchen Einsatz?

Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei, erklärt: «Wir orientieren sofort telefonisch die Staatsanwaltschaft, wenn Todesdrohungen oder Drohungen mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand im Raum stehen.»

Dasselbe gilt, wenn der Täter schwere Gewalt angewendet hat oder wenn es um eine Verhaftung geht. Polizeisprecher Graser hält dazu fest: «Alle diese Entscheidungen fällt die Kantonspolizei aufgrund ihrer Lagebeurteilung, es muss nicht zwingend eine formelle Anzeige des Opfers vorliegen.»

1589 Fälle, 369 Strafverfahren

Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, erklärt: «Häusliche Gewalt, bei der einfache Körperverletzungen, wiederholte Tätlichkeiten, Drohungen und Nötigungen im Spiel sind, ist seit 2004 ein Offizialdelikt.»

In solchen Fällen braucht es keinen Strafantrag des Opfers. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft 2014 nur 369 Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt eröffnet.

«118 Beschuldigte wurden per Strafbefehl verurteilt, 13 Fälle ans Gericht überwiesen, nachdem die Beschuldigten Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hatten, und in weiteren 13 Fällen wurde Anklage erhoben», zählt Strebel auf.

Zu einem Prozess oder einer Strafe kommt es bei häuslicher Gewalt also selten. Strebel erklärt: «Opfer von häuslicher Gewaltkönnen die Strafverfolgung stoppen, was relativ oft passiert.»

Nach einem solchen Antrag sistiert die Staatsanwaltschaft zuerst das Strafverfahren. «Widerruft das Opfer seine Zustimmung zur Einstellung innert sechs Monaten, wird das Verfahren wieder aufgenommen, wenn nicht, wird es definitiv eingestellt.»

Dies kam im vergangenen Jahr öfter vor als ein Strafbefehl oder eine Verurteilung. 2014 wurden 127 Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt sistiert und 143 definitiv eingestellt.

Nicht möglich ist die Einstellung des Verfahrens laut Strebel bei schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

Ausserdem prüft die Staatsanwaltschaft, ob das Opfer vom Täter unter Druck gesetzt wurde. Wenn sie zum Schluss kommt, dass der Antrag des Opfers auf Verfahrenseinstellung nicht seinem freien Willen entspricht, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren dennoch weiterführen.