Planungssicherheit
Im Juni finden im Aargau bis zu fünf Grossveranstaltungen statt – eine ist bereits bewilligt

Der Regierungsrat freut sich, dass grössere Veranstaltungen bald wieder möglich sind. Um den Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit zu ermöglichen, hat er einen Verpflichtungskredit von zwei Millionen Franken bewilligt. Mit dem Geld würde er sich an ungedeckten Kosten von Grossveranstaltungen beteiligen, sollten diese wegen Covid-19 abgesagt oder verschoben werden müssen.

Noemi Lea Landolt
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2017 fand das Kantonalschwingfest in Brugg statt. Ob das Kantonale am 6. Juni 2021 in Lenzburg stattfinden kann, ist noch unklar.

2017 fand das Kantonalschwingfest in Brugg statt. Ob das Kantonale am 6. Juni 2021 in Lenzburg stattfinden kann, ist noch unklar.

Severin Bigler

Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen in Innenräumen und bis zu 1000 Personen im Freien möglich. Pro Kanton können bis zu fünf solche Veranstaltungen durchgeführt werden.

Bisher seien im Aargau fünf Gesuche für Pilotveranstaltungen eingereicht worden, sagte Kantonsärztin Yvonne Hummel heute Donnerstag vor den Medien. Ein Gesuch ist bewilligt worden, eines wurde zurückgezogen, drei sind noch hängig. Hummel geht davon aus, dass im Aargau im Juni mindestens drei Pilotveranstaltungen stattfinden werden.

Das Gesuch des Kantonalschwingfests ist noch hängig

Welche Veranstaltung bereits bewilligt wurde, sagte Hummel nicht. Nur so viel: Es handle sich um eine «Fachveranstaltung einer Berufsbranche». Damit steht fest: Das Kantonalschwingfest, das am 6. Juni in Lenzburg stattfinden würde, ist noch nicht bewilligt.

Das Gesuch sei eines der drei hängigen, sagte Sportdirektor Alex Hürzeler. Der Veranstalter muss noch einige Unterlagen nachreichen. Hürzeler ist aber zuversichtlich, dass danach die Bewilligung erteilt werden kann.

Der Tele M1-«Aktuell»-Beitrag zum Thema.

Tele M1

Die Pilotveranstaltungen im Juni werden durchgeführt, um Erfahrungen zu sammeln und die Praxistauglichkeit der Schutzkonzepte zu prüfen. «Es geht zum Beispiel darum, herauszufinden, wie man eine sinnvolle Eingangskontrolle organisieren kann, wenn nur Getestete oder vollständig Geimpfte teilnehmen können», sagte Hummel.

Regierung will Veranstalter mit Defizitgarantie motivieren

Im Anschluss an die Pilotveranstaltungen sollen ab Juli wieder Grossveranstaltungen mit maximal 5000 Personen draussen und 3000 Personen in Innenräumen stattfinden können. Einlass haben vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.

Um den Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit zu ermöglichen, hat der Regierungsrat beschlossen, sich am Schutzschirm für Grossveranstaltungen zu beteiligen. Einen solchen hatte der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

Der Schutzschirm sieht vor, dass sich Bund und Kanton je hälftig an den ungedeckten Kosten überkantonaler Grossveranstaltungen beteiligen, falls diese aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Covid-Pandemie abgesagt, verschoben oder in stark reduziertem Umgang durchgeführt werden müssen. Der Veranstalter muss nur eine Franchise von 5000 Franken sowie vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von zehn Prozent tragen.

Regierung bewilligt Verpflichtungskredit von zwei Millionen Franken

Die Regierung hat für den Schutzschirm in einem ersten Schritt einen Verpflichtungskredit von zwei Millionen Franken bewilligt. Sollte dieser Betrag nicht reichen, werde der Regierungsrat dem Parlament rechtzeitig einen Zusatzkredit beantragen, sagte Hürzeler vor den Medien.

Veranstaltern, die eine Grossveranstaltung – mit oder ohne Schutzschirm – durchführen wollen, steht ab dem 4. Juni auf www.ag.ch/grossveranstaltungen ein Gesuchsportal zur Verfügung.