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Aargau
Kanton Aargau
Im Kanton Aargau wird das Kaminfeger-Monopol abgeschafft. Der Grosse Rat hat die entsprechende Revision des Brandschutzgesetzes gutgeheissen.
Der Grosse Rat hat sich mit 122 zu 11 Stimmen deutlich gegen das Kaminfegermonopol ausgesprochen. Der Aargau bricht damit mit einer langen Tradition. Bisher hatten konzessionierte Kaminfegermeisterinnen oder Kaminfegermeister das ausschliessliche Recht, auf Gemeindegebiet Kaminfegerarbeiten zu einem festen Tarif auszuführen. Die Gebäudeeigentümer konnten ihre Kaminfegerin nicht frei wählen. In Zukunft können sie selbst bestimmen, wer ihren Kamin kontrolliert und reinigt. Kaminfeger wiederum können sich bei der Aargauischen Gebäudeversicherung eintragen lassen und dürfen dann im ganzen Kanton tätig sein.
Die Abschaffung des Monopols war im Grossen Rat unbestritten. Nur die Grünen wollten daran festhalten. Sie lobten das Modell für seine Wirksamkeit, Einfachheit und Effizienz. Kommissionspräsident Herbert Scholl und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati hingegen rieten, den Antrag abzulehnen. Der Aargau betrete mit der Liberalisierung und dem Wegfall des Monopols kein Neuland, sagte Gallati. Andere Kantone hätten das vorgemacht, dort sei es weder zu einem Preissturz noch zu einem Preisanstieg gekommen. Zur Forderung der Grünen sagte Gallati: «Extremer als dieser Antrag wäre nur noch, die vollständige Verstaatlichung des Kaminfegerwesens zu verlangen.»
Das geänderte Aargauer Brandschutzgesetz soll Anfang 2022 in Kraft treten. Darin werden auch die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit kantonalen und regionalen Feuerverboten geregelt. Diese werden heute durch die Aargauische Gebäudeversicherung auf Antrag des kantonalen Krisenstabs erlassen.
Neu wird ab 2022 das Departement Gesundheit und Soziales dafür zuständig sein. Dem kantonalen Führungsstab soll dabei weiter eine beratende Funktion zukommen. Die einzelnen Gemeinden können ihrerseits ein kommunales Feuerverbot erlassen, wenn der Kanton davon absieht. (nla)