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Kanton Aargau
Anstelle eines Flickwerks aus Gesetzen und Bestimmungen sollen neue gesetzliche Grundlagen die Kinder- und Jugendhilfe regeln. Damit hat der Grosse Rat die Regierung beauftragt - dagegen war die SVP.
Immerhin, gesetzliche Grundlagen für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe werden geprüft. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte SP-Grossrätin Simona Brizzi im Anschluss an die Debatte des Grossen Rats in Spreitenbach vom Dienstag. Zusammen mit einer Reihe Grossrätinnen und Grossräten aus allen Parteien hatte Brizzi eine Motion eingereicht, die solche Grundlagen verlangt.
Ziel wäre, die Organisation, die Leistungen und die Finanzierung der Hilfen für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit kantonsweit einheitlich zu regeln. «Dieses Gesetz fehlt», so Brizzi. Doch immerhin würden entsprechende Grundlagen jetzt geprüft. Der Regierungsrat lehnte die Motion ab, war aber bereit, sie als unverbindlicheres Postulat entgegenzunehmen. Das wäre ein gangbarer Weg, fanden auch die Motionärinnen.
Die SVP jedoch lehnte eine Überweisung auch als Postulat ab. Der Aargau mit seinen unterschiedlichen Regionen, seinen ländlichen Gebieten und Städten brauche Lösungen, die so unterschiedlich seien, wie der Kanton auch, sagte Martin Bossert für die SVP-Fraktion. Weiter regelte bereits eine Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen die ambulante Kinder- und Jugendhilfe. Die SVP lehne die Schaffung weiterer gesetzlicher Grundlagen also ab, sowohl als Motion als auch als Postulat.
SVP-Regierungsrat und Bildungsdirektor Alex Hürzeler hingegen sah das anders. Es mache Sinn, eine Analyse zum Bedarf zu machen und dann zu entscheiden, ob es für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe ein Gesetz brauche. Bereits in seiner Antwort auf den Vorstoss hielt der Regierungsrat fest, dass es das weitere Vorgehen wenig beeinflusst, ob die Motion so oder als Postulat überwiesen wird. Die Vorarbeiten wären die gleichen, allerdings müsste bei Überweisung als Motion danach zwingend eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden. Und damit wäre dann der Handlungsspielraum eingeschränkt.
Hürzeler folgten die Grossrätinnen und Grossräte mehrheitlich, sie überwiesen den Vorstoss als Postulat mit 73 Ja- zu 49 Nein-Stimmen.
Auch die Motion, welche eine flächendeckende Schulsozialarbeit im Aargau forderte, hätte der Regierungsrat als Postulat entgegengenommen. Die Motionärinnen hielten jedoch an der Motion fest, ihr Anliegen wurde schliesslich sehr knapp mit 66 Nein- zu 64 Ja-Stimmen abgelehnt. Dem Vernehmen nach hätten dies einzelne Mitglieder der zustimmenden Fraktionen ändern könne, wären sie zum Zeitpunkt der Abstimmung an ihrem Platz gewesen...
Die überparteiliche Motion um Sprecherin Colette Basler (SP), eingereicht zusammen mit Parlamentsmitgliedern aus allen Parteien ausser der SVP und der EDU, verlangte, dass alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Aargau Zugang zur Sozialarbeit haben.
Bereits ist das für rund 90 Prozent der Fall. Aber an 60 Primarschulen fehlt das Angebot noch, damit für rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Co-SP-Fraktionspräsidentin Basler appellierte an die Chancengleichheit aller Schulkinder. Wem heute der Zugang zur Schulsozialarbeit verwehrt ist, habe schlechtere Chancen, stellte sie klar. Das gelte für die ganze Schule, auch die Lehrpersonen.
Basler redete für die Fraktionen der SP, Grüne, GLP und EVP. Die FDP unterstützte die Überweisung der Motion als Postulat, die SVP lehnte das Anliegen ab. Es gelte hier, die Gemeindeautonomie zu respektieren, sagte Maya Meier für die Fraktion. Würden einmal solche Stellen geschaffen, würde das kaum mehr rückgängig gemacht. Ausser, dass das den Kanton allenfalls unnötig finanziell belastet, habe sie auch den Eindruck, Kinder würden gar «übertherapiert».
Bildungsdirektor Alex Hürzeler bat den Grossen Rat darum, den Vorstoss nicht als Motion zu überweisen, denn den Zwang für eine Schulsozialarbeit lehnt der Regierungsrat ab – ob es diese braucht, hätte er aber überprüft.